- Bergschulen
Bergschulen, Lehranstalten, deren Zweck die Heranbildung von Unterbeamten, d.h. der Steiger und Obersteiger sowie der Rechnungsführer (Schichtmeister) für den Bergbau ist; sie sind durch die örtlichen Bedürfnisse der einzelnen Bergreviere entstanden, deshalb ist auch die Einrichtung bis heute keine einheitliche. Dementsprechend wird bei dem Unterrichte vornehmlich Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse jedes Revieres genommen, die allgemeine bergmännische Ausbildung der Schüler aber erst in zweiter Linie angestrebt. An einzelnen Anstalten bestehen für die befähigtesten Schüler besondere Fachklassen zur Ausbildung als Markscheider (und zwar in Preußen und Oesterreich, während in Sachsen die Ausbildung auf der Bergakademie stattfindet), Grubenbetriebsführer und Maschinenmeister.
Die Bergschulen stehen unter der Oberaufsicht der Bergbehörden und unter der besonderen Leitung der Vertreter der Bergwerksbesitzer des Revieres; letztere bringen, zum Teil mit Beihilfe des Staates, die zur Unterhaltung der Schule erforderlichen Mittel auf. Der Bergschulunterricht ist nicht nur unentgeltlich, sondern es werden auch unbemittelten Schülern laufende Unterstützungen gewährt. Zur Aufnahme in eine Bergschule wird gewöhnlich ein bestimmtes Lebensalter, durch Bergarbeit von vorgeschriebener Dauer erlangtes praktisches Verständnis und die Vorbildung einer guten Elementarschule verlangt. Um die Erfüllung der letzteren Bedingung zu erleichtern, sind mit mehreren Bergschulen Bergvorschulen, zum Teil Steigerschulen genannt, verbunden, in denen die auf der Volksschule erworbenen Kenntnisse wiederholt und die Anfangsgründe der Fachwissenschaften gelehrt werden; der erfolgreiche Besuch dieser Vorschulen berechtigt wohl auch zur Uebernahme von Steigerstellen. Der theoretische Unterricht der Bergschulen erweitert die Kenntnisse in den elementaren Fächern und erstreckt sich sodann auf Zeichnen (Freihand-, Plan-, Bau- und Maschinenzeichnen), Geometrie und Trigonometrie, Markscheidekunde, Bergbaukunde, einschließlich der Anfangsgründe der Maschinenlehre, Physik, Mineralogie, Geologie, Rechnungswesen. Zuweilen werden auch die hüttenmännischen Fächer gelehrt, z.B. an den Schulen zu Eisleben und Clausthal; in Gleiwitz besteht eine besondere Hüttenschule für den oberschlesischen Bezirk, in Duisburg (bis 1891 in Bochum) die Rheinisch-Westfälische Hüttenschule. Neben dem Unterrichte haben die Schüler zur Vollendung der praktischen Ausbildung Bergarbeit zu treiben, auch werden befähigten Schülern Unterstützungen zu wissenschaftlichen Reisen bewilligt. Nach Beendigung des Bergschulkursus findet eine Schlußprüfung statt; die Schüler, die diese bestehen, erhalten ein Zeugnis, das sie zur Anstellung als Unterbeamte im Bergbaubetriebe berechtigt. In Preußen bestehen Bergschulen zu Tarnowitz, Waldenburg, Eisleben (seit 1789), Clausthal, Bochum, Essen, Saarbrücken, Siegen, Dillenburg, Wetzlar und Bardenberg, Sachsen hat die Bergschulen Freiberg (seit 1776) und Zwickau, österreichische Bergschulen gibt es zu Dux, Klagenfurt, Leoben, Mährisch-Ostrau, Pribram und Wieliczka. Auch im Auslande bestehen ähnliche Bildungsanstalten.
Literatur: Zu vgl. die Jahresberichte und Statuten der einzelnen Bergschulen; Die Bergschulen im preußischen Staate, Zeitschr. für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen im preußischen Staate 1889, B, S. 1.
Treptow.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.