- Fangvorrichtungen [2]
Fangvorrichtungen, Einrichtungen an Aufzuganlagen mit hängendem Fahrkorb, die beim Reißen des Seiles und ähnlichen Zufällen den nun freigewordenen Fahrkorb an derjenigen Stelle im Fahrschacht festhalten sollen, an der sich derselbe zur Zeit des Seilbruches befand. Ihre Wirkung beruht entweder auf der von Federn oder auf der ungleichen Spannung der Tragfeile; erstere kommen vielfach bei Lastenaufzügen, letztere namentlich bei Aufzügen mit Personenbeförderung zur Anwendung.
Eine Fangvorrichtung mit Federwirkung von C. Flohr, Berlin, für einen Lastenaufzug ist in Fig. 13 skizziert. Der Fahrkorb ist mittels des durch seine obere Querverbindung geführten Bolzens a am Seil befestigt; derselbe trägt die durch ein Blech vor Berührung mit dem Ladegut geschützte Blattfeder, die sich gegen die Querverbindung legt und durch das Anziehen des Seiles gespannt wird. Der Bolzen a ist mit den um die Bolzen e e drehbaren Hebeln d d verbunden, die an ihren andern Armen die Zugstangen g g1 tragen. Auf diesen sitzen die Muttern h h1 die an ihren seitlichen Zapfen Keilstücke l l1 tragen, die sich mit ihrer schrägen Rückenfläche gegen die geneigten Seitenlängen des Gestelles legen, während ihre senkrechten, einander gegenüberstehenden Flächen frei an den T-förmigen Führungsschienen gleiten, solange die Tragfeder gespannt ist. Reißt das Seil, so wird diese frei, und dadurch werden die Keilstücke so angezogen, daß sie sich gegen die Führungsschienen pressen und den fallenden Fahrkorb festklemmen; die Last desselben verstärkt die Klemmwirkung.
Eine durch ungleiche Spannung der Lastfeile betätigte Fangvorrichtung nach einer Ausführung der Berlin-Anhalt. Maschinenbau-Aktiengesellschaft ist in Fig. 4 und 5 dargestellt. Die beiden Tragseile werden durch die im oberen Bügel des Fahrkorbgestelles gelagerten Rollen g g nach den Enden des zwischen der oberen Querverbindung gelagerten Wagebalkens abgelenkt und sind an demselben nachstellbar befestigt. Dieser Wagebalken[603] steht mit den beiden doppelarmigen Hebeln c c in Verbindung, an deren äußeren Armen die am Fahrkorb entlang geführten Zugstangen b b gelenkig befestigt sind, die wieder die aus Bronze oder Stahl hergestellten, in schmiedeeisernen Kopfstücken geführten Fangkette a a tragen.
Solange beide Tragseile gespannt sind, gleiten die Fangkette frei an den zwischen ihnen liegenden Führungslatten vorüber, reißt aber oder reckt sich auch nur eines der Seile, so bewegt sich der Wagebalken auf dieser Seite nach abwärts, dadurch werden aber die Zugstangen und Keile angehoben, die sich nun gegen die Führungslatten pressen, so daß der Fahrkorb nach einem kurzen Weg (4050 mm) zum Stillstand kommt; auch hier wird die Fangwirkung durch das Gewicht des Korbes unterstützt. Durch Hochziehen des Fahrkorbes werden die Keile wieder frei.
Es ist an vielen Orten, beispielsweise in Berlin, polizeiliche Vorschrift, daß Aufzüge für Personenbeförderung mit einer Einrichtung versehen sein müssen, die ein Ueberschreiten der größten zulässigen Fahrgeschwindigkeit (0,51,0 m in der Sekunde) verhindert. Hiezu dient der in Fig. 6 abgebildete, am höchsten Punkt des Fahrschachtes aufgestellte Geschwindigkeitsregler. Derselbe wird durch ein auf seine Seilscheibe gelegtes, mit dem Fahrkorb verbundenes und durch den ganzen Fahrschacht geführtes endloses Seil l (Fig. 4) betätigt. Von der Seilscheibe aus wird durch ein Rädervorgelege eine Zentrifugalbackenbremse in Umdrehung versetzt, die so reguliert ist, daß bei Ueberschreitung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit ihre Bremsbacken im Gehäuse schleifen. Infolgedessen wird die Bewegung des Seiles gegenüber dem Fahrkorb verlangsamt, dann aber wirkt das Seil durch den Hebel k i (Fig. 4 und 5) auf den Wagebalken, der in bekannter Weise die Fangkette beeinflußt. Andre Fangvorrichtungen s. Specht, Die gebräuchlichsten Bauarten der Personen- und Lastenaufzüge, Berlin 1891.
K. Specht.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.