- Fangvorrichtungen [1]
Fangvorrichtungen werden an den Schachtfördergestellen (s. Fahren und Schachtförderung), namentlich wenn letztere zur Mannschaftsfahrung dienen, angebracht und haben den Zweck, nach eingetretenem Seilbruch das Gestell an den Leitungen festzuhalten [1], [2].
Die Betätigung der Fangvorrichtungen erfolgt allgemein derart, daß die Fänger durch eine Feder, die sich ausdehnt, mittels Hebelübertragung an oder in die Leitung gedrückt werden. Die erzeugte Reibung soll die lebendige Kraft des Gestelles vernichten. Bei den älteren Fangvorrichtungen (Exzenterfangvorrichtung von White & Grant, Fig. 1, Fontaines Fangvorrichtung) trat die Fangwirkung verhältnismäßig schnell ein, daher wurden zuweilen bei großer Fördergeschwindigkeit die fangenden Teile zerstört. Man hat sich bei den neueren Einrichtungen bemüht, das Fangen allmählich durch Bremswirkung zu erreichen; hierher gehören die Hoppesche Fangbremse, Pinnos Keilfangvorrichtung, die Bleysche und die Münznersche Fangvorrichtung (Fig. 2, 2a und 3). Die an Fördertonnen benutzten Fangvorrichtungen (Tonnenfangvorrichtungen) sind gewöhnlich mit einem Führungsschlitten in Verbindung[602] gebracht und im übrigen den Einrichtungen an den Fördergestellen ähnlich. Um die Ueberzeugung zu gewinnen, daß eine Fangvorrichtung zweckentsprechend ist, werden vor der Ingebrauchnahme mit den Fördergestellen in besonderen, zu diesen Versuchen in den Maschinenfabriken oder in der Nähe der Schächte erbauten Gerüsten, die dem Schachtausbau nachgebildet sind, Fangproben angestellt. Zunächst bringt man an dem in der Ruhelage befindlichen Fördergestell durch Lösung der Verbindung mit dem Seile die Fangvorrichtung zur Wirkung; dann Hellt man die Fangvorrichtung zunächst fest und läßt das Gestell behufs Erlangung einer bestimmten Geschwindigkeit durch eine gemessene Höhe frei fallen. Nun erst tritt nach selbsttätiger Auslösung der Feststellung das Fangen ein, und zwar bei den neueren Fangvorrichtungen mit nur geringem Stoß; das Gestell kommt allmählich zur Ruhe, indem es an den Leitungen einen der lebendigen Kraft entsprechenden Bremsweg zurücklegt [3]. Als Beispiele mögen hier die Fangvorrichtungen von White & Grant und diejenige von Münzner kurz beschrieben werden. In Fig. 1 bedeutet k das Kopfstück des Gestelles; in diesem ist die Königstange s geführt, die unter dem Einflusse des Seilzuges und Gestellgewichtes die Feder f zusammendrückt und dadurch die Exzenter F, die an im Gestell verlagerten Wellen befestigt sind, von den Leitungen L zurückzieht. Bricht das Seil, so entspannt sich die Feder, dreht mittels Hebelübertragung die Wellen und drückt die Fänger an die Leitungen, einige Zähne dringen in das Holz ein, stoßen Späne davon ab und fangen bei nicht zu großer lebendiger Kraft das Gestell. Fig. 2, 2a und 3 zeigen den Bau der Münznerschen Fangvorrichtung. Beim Seilbruch wird durch die Federspannung die Königstange s mit dem Querstück Q niedergezogen, dadurch werden die auf den Wellen W lose sitzenden Fänger F, deren Form Fig. 3 wiedergibt, in die Leitung gedrückt; das weiterfallende Gestell treibt sie so weit ein, daß sie sich gegen die Anschläge u legen. Im Holz der Leitung wird hierbei eine sehr bedeutende Reibung, namentlich an dem zwischen den Messern der Fänger eingeklemmten Spane erzeugt und das Gestell kommt nach Zurücklegung eines entsprechenden Bremsweges allmählich zur Ruhe [4]. Vgl. a. Aufzüge, Tiefbohren, Unfallverhütung und den nächsten Artikel.
Literatur: [1] Vgl. die Bd. 1, S. 696, genannten Lehrbücher der Bergbaukunde. [2] Hauer, J. v., Die Fördermaschinen der Bergwerke, 3. Aufl., Leipzig 1885. [3] Undeutsch, H., Fallbremsen und Energieindikatoren, Freiberg 1905. [4] Franke, G., Weitere Ausbildung und Bewährung der Münznerschen Fangvorrichtung u.s.w., in Zeitschr. f. d. Berg-, Hütten- u. Salinenwesen im preuß. Staate, 1895, Bd. 43, S. 244.
Treptow.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.