- Fleischmarkt
Fleischmarkt, gemeinsamer Verkauf des Fleisches in besonderen städtischen Gebäuden, Markthallen (s.d.) u. dergl.; vgl. a. Markt.
[83] Schon die Römer hatten getrennte Orte für das Schlachten der Tiere und für den Verkauf des Fleisches. In mittelalterlichen Städten waltete über letzteren besondere sanitäre Wachsamkeit. Für die bauliche Anlage der heutigen Fleischmärkte sind folgende Gesichtspunkte zu beachten: Das Gebäude wird am betten aus Stein, Eisen und Glas erbaut; es sei hell und luftig, mit Vorkehrung zur Abhaltung der Sonnenstrahlen und der Fliegen versehen. Der Fußboden sei waschbar und undurchlässig (Zement, Asphalt, Steinzeug), die Innen- und Zwischenwände, behufs Reinhaltung, aus härtesten, glasierten Backsteinen oder mit Plättchenbelag. Es seien viele Zugänge und breite Gänge vorhanden. Die einzelnen Fleischstände oder Fleischbänke, durch Zwischenwände getrennt und durch eiserne Gitter verschließbar, erhalten eine Breite von 2,25 m und eine Tiefe von 3,0 m. Nach vorn sind sie mit einem Ladentisch aus Steinplatten (Marmor, Schiefer u.s.w.) versehen. An den Rückwänden und dem Gitter sind starke Haken zum Aushängen des Fleisches anzubringen. Wasserleitung zur Erhaltung der Reinlichkeit ist geboten. In einem Kellergeschoß würden Einzelgelasse zur Aufbewahrung der Vorräte von Vorteil sein.
Literatur in den Fachzeitschriften: Zeitschr. f. Bauwesen, Berlin 1880 und 1881; Zentralbl. d. Bauverw., Berlin 1891 und 1894; Deutsche Bauzeitung, Berlin 1867, 1873, 1883, 1891, 1893 und 1894.
Weinbrenner.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.