Gemäldegalerien

Gemäldegalerien

Gemäldegalerien bilden entweder einen Teil eines Museums, d.h. eines ganz allgemein den Werken der Kunst, Kunstwissenschaft und Altertumskunde geweihten Gebäudes, oder sie nehmen als eine nur den Darstellungen der Mal- und Zeichenkunst gewidmete Stätte ein selbständiges Gebäude oder einen Teil eines Wohnhauses oder Palastes in Anspruch.

Der Bauplatz für eine öffentliche Gemäldegalerie soll eine möglichst im Mittelpunkt des Verkehrs befindliche, jedoch der Feuersgefahr sowie der Beleuchtung der Räume wegen möglichst isolierte Lage haben. Der Abstand von der Nachbargrenze wird daher passend nicht kleiner als 50 m gewählt. Auch muß die nach Norden gelegene Gebäudeseite tunlichst für die Sammlungsräume ausgenutzt werden. Die Raumbemessung hängt von der Größe der Sammlung, der zu erwartenden Vermehrung sowie davon ab, ob Deckenlichtsäle oder Räume mit Seitenlicht verwendet werden.

Nach Wagner [1], S. 201 und 202, erfordern Gemälde einschließlich der Umrahmung und des zwischen den einzelnen Gemälden freizulassenden Raumes durchschnittlich 2,4–3,4 qm Behangfläche. Tiede [2], S. 555, gibt als Durchschnittsmaß 2 qm an, was als etwas zu wenig erscheint. – Im Alten Museum zu Berlin [3] kommen auf ein Gemälde in den Deckenlichtsälen 3,36 qm, in den Seitenlichträumen 1,77 qm und in den Nebenräumen 2,84 qm, also durchschnittlich 2,72 qm Behangfläche. In der Neuen Galerie zu Cassel [4] erfordert ein Bild in den Deckenlichtsälen 3,67 qm, in den Seitenlichträumen 2 qm, also durchschnittlich 2,35 qm Behangfläche. In der Alten Pinakothek zu München [5] beträgt diese Zahl durchschnittlich 3,14 qm, und in der Gemäldegalerie des Kunsthistorischen Hofmuseums zu Wien [6] ergeben sich durchschnittlich 3,44 qm Behangfläche. – Das Verhältnis des Gesamtmaßes der Behangfläche von Deckenlichtsälen zu demjenigen der Seitenlichträume schwankt zwischen 2 : 4 und 2 : 1 [1], S. 201. Ist die Größe der erforderlichen Behangfläche festgestellt, so kann in Deckenlichtsälen auf 100 qm Bilderfläche etwa 80 qm Bodenfläche gerechnet werden, während für Seitenlichträume auf 100 qm Behangfläche durchschnittlich 70 qm Bodenfläche zu rechnen sind [1], S. 202. Auf solchen Grundlagen ist unter Hinzurechnung des Raumaufwandes für Treppen, Gänge, Verwaltungsräume, Mauerstärken u.s.w., welcher zu 50–60% angenommen werden kann, das erforderliche Größenverhältnis des Gebäudes festzustellen, wobei eine etwaige Verteilung auf mehrere Stockwerke zu berücksichtigen ist Bildergalerien, die einen Teil eines mehrgeschossigen Museums bilden, pflegt man in das Obergeschoß zu verlegen, weil hier besseres, von Reflexen weniger gestörtes Licht zu erlangen ist und auch Deckenlichtsäle verwendet werden können. Somit wird in diesem Fall die Grundrißbildung von derjenigen des unteren Stockwerks abhängig. Im übrigen wird eine von Ost nach West gerichtete, langgestreckte Grundrißform für möglichst viele nach Norden anzulegende Sammlungsräume bei einer Gemäldegalerie am vorteilhaftesten erscheinen, wobei auf Leichtigkeit und Uebersichtlichkeit des Verkehrs Rücksicht zu nehmen ist und in Gebäuden, die ausschließlich Gemäldegalerien dienen, die sonst gemeinschaftlichen erforderlichen Geschäfts- und Verwaltungsräume, Kleiderablagen und Pförtnerzimmer in Verbindung mit der Hauptflurhalle oder dem Treppenraum anzuordnen sind. Man muß möglichst in ununterbrochener Reihenfolge die Räume durchschreiten können und wieder zum Ausgangspunkt zurückgeführt werden. Auch für den ungestörten Verkehr der Beamten und Diener ist durch besondere Eingänge, Dienstflure, Lauftreppen, Packräume, Aufzüge und sonstige Bequemlichkeiten zu sorgen. Besondere Studien-, Arbeits- und Erfrischungsräume sind erwünscht, Vortragssäle dagegen entbehrlich. Eingeschossige Anlagen sind mehrgeschossigen vorzuziehen, da man hier die Räume nach der Länge und Tiefe des Gebäudes beliebig aneinander fügen und die inneren Säle durch Deckenlicht erhellen kann; jedoch bedingt in den meisten Fällen der hohe Preis des Gebäudes sowie der Umfang der Sammlung eine zwei- oder mehrgeschossige Anlage.

Beispiele eingeschossiger Anlagen: die Privatgalerie zu Penarth bei Cardiff [7], die Layton-Kunstgalerie zu Milwaukee [8], die Kunsthalle zu Philadelphia [9] und das von Ridel erbaute Museum von Laval [10]. – Bei mehrgeschossigen Anlagen können für die oberen Stockwerke der Tiefe des Gebäudes nach nur zwei oder höchstens drei Räume angeordnet werden, weil die Räume der unteren Geschosse nur durch Seitenlicht zu erhellen sind.

Beispiele für die Anordnung zweier Räume: das Kunstmuseum zu Bern [11], das Museum zu Schwerin [12] und das Museum zu Aberdeen [13]. – Die Anordnung von drei Räumen im [373] Obergeschoß der Gebäudetiefe nach zeigen in besonders eigenartiger Weise die Museen von Dresden [14], Cassel [4] und Braunschweig [15]. Bei diesen drei Anlagen sind im oberen Stockwerk in der Mittelreihe Deckenlichtsäle, in den äußeren Reihen wenig tiefe Seitenlichträume als einfenstrige Gemäldekabinette oder als mehrfenstrige, durch Scherwände geteilte Gemäldesäle vorhanden. Aeltere Beispiele der Tiefe nach dreigeteilter Grundrisse sind: die Alte [5] und Neue [6] Pinakothek in München; ferner: das Städelsche Kunstinstitut zu Frankfurt a.M. [17], das Museum zu Weimar [18] und [1], S. 216, und [2], S. 516, das Museum zu Leipzig [1], S. 217, nach einem Entwurf von Lange durch Licht 1883–1886 erweitert. Neue mehrgeschossige Gemäldegalerien befinden sich in Whitechapel [33] und Glasgow [34].

Die Treppenanlagen sowie die Vorsäle können entweder in der Mitte des Gebäudes oder an den Enden angeordnet werden. Bei der letzteren Anordnung wird allerdings die Architektur der Längsten leicht eintönig. – Statt der geschlossenen rechteckigen Form ist vielfach eine solche mit einem oder mehreren Binnenhöfen gewählt worden. Die schädlichen Reflexeinflüsse, namentlich im Erdgeschoß, werden hier selbst bei gehöriger Größe der Binnenhöfe nicht vermieden.

Beispiele: Das Alte Museum zu Berlin [3], das Nationalmuseum zu Stockholm [19], das Schlesische Museum zu Breslau [20], das Kunsthistorische Hofmuseum in Wien [6], das Reichsmuseum zu Amsterdam [1], S. 296, das Kaiserliche Museum der schönen Künste zu St. Petersburg [21] und das Palais des arts zu Lille [22]. Das letztere besitzt allerdings nur einen einzigen großen Binnenhof.

Die Außenarchitektur ist einem der bildenden Kunst dienenden Gebäude entsprechend würdig und monumental zu halten. Die Innenarchitektur muß den zu bergenden Schätzen angemessen gewählt werden. Die Sammlungssäle selbst sollen zwar eine schöne und wirksame Umrahmung für die Kunstwerke bilden, jedoch soll sich ihre Architektur nirgends aufdrängen und den Beschauer ablenken. Die untere, nicht mit Gemälden behangene Fläche wird häufig getäfelt. Die mit Bildern zu behängende Wandfläche erhält meist eine Holzverschalung, die mit ungemustertem braunroten oder grauen Stoff bekleidet wird. – Im Alten Museum in Berlin wurde in den Deckenlichtsälen mit Vorteil ein braunwollener »Granitstoff«, in den Kabinetten ein langhaarig geschorener Jutesamtstoff verwendet [1].

Für die innere Einrichtung erscheinen bei Gemäldesammlungen alle diejenigen Anordnungen erforderlich, die zum Schutz und zur Erhaltung der Gemälde sowie zu ihrer bequemeren Berichtigung und Handhabung beitragen. Hierher gehören: 1. Geeignete sichere Aufhängevorrichtungen [1], S. 269, [2], S. 557, und [3], S. 169. 2. Aufzüge zur Beförderung der Gemälde. Erwähnenswert ist die Anordnung im Neuen Antwerpener Museum durch welche für den Fall einer Feuersbrunst alle an beweglichen Eisenstangen hängenden Bildet durch im Fußboden unter ihnen angebrachte Falltüren in kurzer Zeit in einen unterirdischen feuersicheren Raum hinabgelassen werden können [1], S. 270, [23], S. 180. 3. Geländer [1], S. 269, und [3], Bl. 25, welche, den Wänden entlang geführt, ein Betasten der Bilder verhindern. 4. Ruhebänke, welche in den Sälen aufgestellt sind und häufig zur Aufnahme der Heizvorrichtung dienen [3], S. 183. 5. Geeignete Heizanlagen. Die Heizung muß eine gleichmäßige, auf etwa 14–18° C. erwärmte Luft ergeben, deren Feuchtigkeitsgehalt etwa 50–55% betragen darf. Sie wird am besten als Zentralheizung und zwar als Niederdruckdampf- oder Wasserheizung ausgeführt, wobei darauf zu achten ist, daß die Heizkörper oder Heizkanäle den Gemälden nicht zu nahe kommen. 6. Entsprechende Beleuchtung der Bilderwände. Die Beleuchtung soll einheitlich sein, d.h. es soll für die Tagesbeleuchtung jeder Bilderraum nur eine Lichtöffnung erhalten, die so zu bemessen ist, daß auch bei trübem Wetter genügend Licht zutritt. Direkte Sonnenstrahlen sind durch Vorhänge, Schirme u.s.w. abzuhalten [1], S. 245 und 267. Ferner darf der Beschauer nicht durch zurückgeworfene Lichtstrahlen, die auf den Bildern eine spiegelnde Wirkung hervorbringen, gestört werden [1], S. 233.

Für Deckenlichtsäle ist man bemüht gewesen, die günstigste Lichtöffnung abzuleiten So hat Magnus [1], S. 224, und [24] auf Grund theoretischer Untersuchungen die Regel abgeleitet, daß die Deckenlichtöffnung in einer Höhe von 5/7 der Breite des Raumes angebracht werden soll und der unverglaste Teil der Decke als Streifen von 1/3 der Breite des Raumes an seinen vier Seiten entlang anzuordnen wäre. Dabei beginnt die Behangfläche 1,25 m über dem Fußboden und erstreckt sich bis zu einer Höhe von höchstens 5,95 m, so daß sich als günstigste Abmessungen für einen Oberlichtsaal eine Breite von 11 m, eine Höhe von 7,85 m und eine Deckenlichtbreite von 3,67 m ergeben. Tiede [1], S. 225, und [25], fand bei der Einrichtung des Alten Museums in Berlin andre, günstigere Verhältnisse, nach denen die günstigste Saalbreite 9,1 m, die Länge 16,6 m beträgt und die Behangfläche, 0,95 m über dem Fußboden beginnend[374] 5,65 m über ihm endigt. Auf der Mitte der Behangfläche c (s. die Figur S. 373) [1], S. 225, errichtet Tiede eine Senkrechte und schlägt aus dem Schnittpunkt f dieser Senkrechten mit der Mittellinie des Saalquerschnittes einen Kreis, dessen Halbmesser gleich der Entfernung dieses Mittelpunktes von der Grenze der Behangfläche, also f d bezw. f e ist. Die Schnittpunkte i und h dieses Kreises mit der Deckenlinie ergeben das Breitenmaß des Deckenlichtes. Umgekehrt läßt sich aus der angenommenen Deckenlichtbreite die Höhe des Saales ermitteln.

Da die Helligkeit eines Flächenpunktes mit dem Sinus des Einfallswinkels wächst, wird jede durch eine Deckenöffnung belichtete Wand in ihren verschiedenen Punkten verschiedene Helligkeitsgrade aufweisen, und durch das zur Feststellung der letzteren von Mehmke erfundene graphische Verfahren [1], S. 227, ergibt sich, daß die Tiedesche Regel zu größeren Helligkeitsgraden führt und somit vor der Magnusschen den Vorzug verdient. Als allgemeine Ergebnisse der Mehmkeschen Untersuchungen verdienen hervorgehoben zu werden ([1], S. 231): a) daß der hellste Punkt der Wand bei gleichbleibender Länge der Deckenlichtöffnung nach oben rückt, wenn sie verbreitert wird, und umgekehrt herunterrückt, wenn bei gleichbleibender Breite das Fenster verlängert wird; b) daß die Veränderung der Länge des Fensters von geringerem Einfluß auf die Höhenlage des hellsten Punktes ist als eine Veränderung der Breite; c) daß die Helligkeit im hellsten Punkt und dementsprechend auch in den andern Punkten bei jeder Vergrößerung der Oeffnung zunimmt. – Bezüglich der Konstruktion und Verglasungsweise der Deckenlichter s. Dach (Oberlichter), Bd. 2, S. 490, und [1], S. 241. – Vgl. a. Beleuchtungsgrundsätze.

Bei Seitenlichträumen, in denen an und für sich eine geringere Helligkeit als in Deckenlichtsälen herrscht, werden die Seitenwände eine andre, im allgemeinen geringere Belichtung erhalten als die dem Fenster gegenüber liegende Wand, während die letztere mehr der Spiegelung ausgesetzt erscheint und sich daher weniger als Behangfläche eignet. Näheres in [1], [26] und [27]. Im allgemeinen erscheinen für Seitenlichträume nachstehende Punkte beachtenswert [1], S. 249: α) Die Höhe der Fensterbrüstung ist auf Augenhöhe, besser noch über Augenhöhe auf 2–2,2 m über dem Fußboden anzunehmen, um so für die der Betrachtung des Bildes passendste Höhe die hellste Stelle der Behangfläche zu erhalten, β) Die Fenster sind so nahe wie möglich bis an die Decke mit wagerechtem Sturz zu führen, γ) Die Fensterbreite ist auf 1/3–1/2 der Kabinettbreite anzunehmen. δ) Die Tiefe der Kabinette soll nicht mehr als 5,5–6,5 m, die Höhe 5–6 m und die Breite nicht viel über 5,5 m betragen.

Die künstliche Beleuchtung kommt in Gemäldegalerien nur ausnahmsweise, z.B. im Kensington-Museum in London, häufiger auf Wanderausstellungen vor. Statt des früher vielfach verwendeten Gas- und Gasglühlichtes wird neuerdings hierzu mit Vorteil das elektrische Bogenlicht mit Elsterschem Blendscheinwerfer [29] benutzt. So waren z.B. auf der Elektrotechnischen Ausstellung in Frankfurt a.M. zwei Kunstausstellungsräume in dieser Weise erleuchtet [1], S. 260.

Für die Schaustellung wird meist eine chronologische Aneinanderreihung der Gemälde gewählt, welcher die Anordnung nach Schulen zugrunde liegt, wobei besonderen Hauptstücken (z.B. der Sixtinischen Madonna in Dresden) ein abgesonderter Ehrenplatz angewiesen wird. Jedoch wird diese pedantische, das Interesse des Beschauers lähmende Aufstellungsweise vielfach angefochten und eine solche gewünscht, die »einen Zusammenhang der Kunstwerke mit ihrer Umgebung, zu der sie gehören und der sie entnommen sind, zur Anschauung bringt« [1], S. 189. Ein vollkommen abweichendes neues System für Kunstausstellungen und Galerien stellt P.F. Krell [1], S. 191 und [29], auf, in welchem folgende Gruppierung eingehalten werden soll: a) Geschichtsbilder; b) das Leben der Neuzeit, das Treiben der Bevölkerung und Landschaften; c) die Welt der religiösen Vorstellungen.


Literatur: [1] Handbuch der Architektur, 4. Teil, 6. Halbbd., 4. Heft, Darmstadt 1893, S. 173 (neue Auflage in Vorbereitung). – [2] Deutsches Bauhandbuch, Bd. 2, 2. Teil, Berlin 1884, S. 555. – [3] Merzenich, J., Der Umbau der Gemäldegalerie im Alten Museum zu Berlin, Zeitschr. f. Bauwesen 1886, S. 119. – [4] Zeitschr. f. Bauwesen 1879, S. 9, Gemäldegalerie zu Cassel. – [5] Klenze, L. v., Sammlung architekton. Entwürfe u.s.w., München 1831–42, Lief. 2, und Bautechn. Führer durch München, München 1876, S. 66 u. 151. – [6] Gemäldegalerie des Kunsthistorischen Hofmuseums zu Wien, Wochenschr. des österr. Ingen.- u. Arch.-Vereins 1891, S. 365. – [7] Privatgalerie zu Penarth bei Cardiff, Building News, Bd. 59, 250. – [8] Layton-Kunstgalerie zu Milwaukee, Building News, Bd. 49, S. 850. – [9] Kunsthalle zu Philadelphia, Deutsche Bauztg. 1879, S. 303 u. 355. – [10] Museum von Laval, La constr. moderne, 4. Jahrg., 5. 90. – [11] Kunstmuseum zu Bern, Allgem. Bauztg. 1881, S. 14. – [12] Museum zu Schwerin, Deutsche Bauztg. 1880, S. 405. – [13] Museum zu Aberdeen, Building News, Bd. 45, S. 446. – [14] Museum zu Dresden, Die Bauten von Dresden, 1878, S. 164. – [15] Museum zu Braunschweig, Jahrbuch der Kgl. preußischen Kunstsammlungen, 10. Jahrg., 1889, S. 109. – [16] Neue Pinakothek zu München, Bautechn. Führer durch München, 1876, S. 154. – [17] Städelsches Kunstinstitut, Frankfurt a.M., und seine Bauten, 1886, S. 147. – [18] Museum zu Weimar, Baugewerksztg. 1870, S. 22. – [19] Nationalmuseum zu Stockholm, Builder, Bd. 55, S. 215. – [20] Museum zu Breslau, Deutsche Bauztg. 1880, S. 311. – [21] Kais. Museum der schönen Künste in St. Petersburg, L. v. Klenze, Sammlung architekt. Entwürfe u.s.w., München 1850, 2. Aufl., Lief. 5. – [22] Palais des arts zu Lille, La semaine des constr., 16. Jahrg., S. 494. – [23] Kunstchronik, neue Folge, 2. Jahrg., 1890–91. – [24] Zeitschr. f. Bauwesen 1864, S. 202. – [25] Ebend. 1871, S. 185, u. 1886, S. 165. – [26] Ebend. 1879, S. 11 u. 24. – [27] La construction moderne, 6. Jahrg., Bl. 87. – [28] Journal s. Gasbeleuchtung u. Wasserversorgung 1891, S. 269, und Deutsche Bauztg. 1891, S. 117. – [29] Beilage zur Allgem. Zeitung 1889, Nr. 279, S. 2. – [30] Wiethoff, Statistische Nachweisungen betreffend die in den Jahren 1881–85 einschl. vollendeten preußischen Staatsbauten, 4. Abt., Berlin 1892, Bd. 7–10, Bb, Museen, S. 94. – [31] Ebend., Berlin 1892, Bd. 7–10, Bb, Museen, S. 18. – [32] Zeitschr. f. Museologie u. Antiquitätenkunde sowie für verwandte Wissensch., redigiert von J.G. Th. Graesse, Dresden, von 1878 an. – [33] Die Neue Gemäldegalerie[375] in Whitechapel in London, Zentralblatt der Bauverwaltung 1901, S. 316. – [34] Die Neue Gemäldegalerie in Glasgow, ebend. 1901, S. 447.

L. v. Willmann.

Gemäldegalerien

http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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