Schleusenwehr

Schleusenwehr

Schleusenwehr (Schützenwehr), eine Stauanlage, deren abschließender Teil – die Schütze oder Falle, in der Regel eine ganz oder nahezu senkrecht liebende, gegen Führungen abgedichtete Tafel – durch über Wasser gelegene mechanische Vorrichtungen ganz oder teilweise aus dem Wasser herausgezogen werden kann. Die Schütze schließt entweder auf die ganze Flußbreite ab oder sie stützt sich gegen feile Pfeiler (Griespfeiler) oder gegen besonders aufgerichtete feste oder herausnehmbare Ständer (Griessäulen, Griesständer). – Ist ein Schützenwehr in einem Flusse zum Aufstau des Wassers angebracht, so heißt es Freiarche; das ganze Gerippe des Wehrs heißt Grieswerk oder Fachzeug. Dient das Wehr als Regulier- und Abschlußwerk für einen Ableitungskanal, so nennt man es Einlaßwehr und die Schützen Einlaßschützen; in besonderen Fällen dienen solche Wehre als Grundablässe (s.d.) oder als Kiesschleusen (s. Kiesfang). – Abarten der Schützenwehre sind: das sogenannte Segmentwehr, s. Bd. 4, S. 95, Fig. 5, und Bd. 5, S. 315, Fig. 6a; ebenso die Zylinderschützen (Glockenschützen), Bd. 5, S. 314, Fig. 5, Drehschützen, Bd. 5, S. 315, Fig. 6; wir verweisen auf die dort gegebenen Beschreibungen.

Allgemeines. In Fig. 1 ist ein Schleusenwehr schematisch im Grundrisse und in einem durch die Achse der Ableitungskanäle gelegten Schnitte dargestellt. Die üblichen Bezeichnungen sind in der Figur eingeschrieben. Von der Bedienungsbrücke aus werden die Schützentafeln gezogen und abgelassen; die Brücke dient als Widerlager für etwa vorhandene GriespfeilerGriesständer, unter Umständen auch als Fahrweg für den Verkehr von einem Ufer auf das andre. Die Oeffnungen, durch welche das abzuleitende Wasser an die Kanäle abgegeben wird, können entweder von der Schützentafel ganz bedeckt werden (Fig. 1, oben links) oder sie sind mit seiten Hochwasserschutzwänden versehen (Fig. 1, oben rechts), wobei dann die Schützentafel nur die vom normalen Kanalwasserstande bedingte Höhe erhält (vgl. a. Fig. 11). Die Sohlen der Ableitungskanäle sollen im allgemeinen höher liegen (vgl. Stauanlagen) als der Vorderfluter der Freiarche. Die Tafeln ruhen in allen Fällen auf dem sogenannten Fachbaum, einer Schwelle, hinter der sich (flußabwärts) entweder ein Absturz (wenn das Schützenwehr auf einem festen Wehr aufruht) befindet oder die Flußsohle mit normalem Gefälle sich fortsetzt. Im Falle eines Absturzes ist mindestens eine der Schützen in der Freiarche als Grundablaß auszubilden, d.h. bis auf die Tiefe des Hinterfluters herabzuführen; unter Umständen wird auch eine Floßgasse bezw. ein Schiffsdurchlaß erforderlich. Im einen wie im andern Falle ist ein solid befestigter Hinterfluter anzubringen, der den schweren Angriffen der Sturzwelle gewachsen ist (s. Stauanlagen). Unterhalb des Hinterfluters ist es stets empfehlenswert, die Sohle des Flußbettes auf eine Strecke von 10–20 m durch Sohlenpflaster, Senkfaschinen u.s.w. gegen Auskolkungen zu schützen.

Unter allen Stauanlagen kommt den Schützenwehren die größte Bedeutung zu; sie genügen in erster Linie der an die Flußbauverwaltungen fast ausnahmslos gestellten Anforderung, daß bei Hochwasser der Aufstau gänzlich ausgeschaltet wird. Dadurch können Geschiebeanhäufungen vor den Wehren und einschneidende Veränderungen des Flußlaufes verhütet werden. Die Stauhöhe ist innerhalb der praktisch vorkommenden Grenzen eine unbeschränkte. Dadurch, daß es mit neueren Konstruktionen möglich ist, die Verschlußbreite der Schützentafeln sehr groß zu bemessen, wird der Verkehr auf dem Flusse auch für die Schiffahrt nicht behindert. Erfordern es die Verhältnisse, daß das Hochwasser des Flusses ohne jedes Hindernis zwischen den Streichwänden des Wehres (Fig. 1) frei abläuft, so hat man hierfür durch Anordnung herausnehmbarer Griessäulen (sogenannter Losständer oder Losdrempel, s. unten) für jede, mit einer einzigen Brückenöffnung überquerbare Flußbreite das entsprechende Mittel. Die Hebung und Senkung der Schützentafeln (Fallen) erfolgt bei diesen Wehren rasch und sicher bei einfachster Bedienung. Endlich ist die Abdichtung des Schützenwehres bei geeigneten Maßnahmen vollkommener als bei jeder andern beweglichen Stauanlage.

[724] Die Berechnung der Schützentafeln wird in der Regel für den größten Hochwasserstand und zwar so durchgeführt, daß man vor dem Wehre das Wasser als ruhend annimmt, also von Stoßwirkungen u.s.w. absieht. Der spezifische hydrostatische Druck p an einer beliebigen Stelle im Abstande h m unter Spiegel ist = γ h, unter γ das (in der Regel = 1000 kg gesetzte) Gewicht eines Kubikmeters Wasser verstanden. Steht die Schützentafel senkrecht, wie meistens der Fall, so ermittelt sich die Gesamtpressung P bei b m Schützenbreite (freie Weite zwischen den Führungen der Tafel) auf eine Fläche, deren oberer Abstand h0, deren unterer h unter Spiegel ist (vgl. Hydrostatik), zu:

P = 0,5 · γ b (h2 – h02)

1.


Sind die senkrecht stehenden Schützentafeln von Holz und von geringer Höhe (kleinere Anlagen), so werden sie in der Regel in gleicher Bohlenstärke von unten nach oben durchgeführt. Man berechnet dann die Bohlenstärke aus der Pressung p am tiefsten Punkte der Schütze, also direkt über dem Fachbaum, die man in einer Lamelle von 1 cm Höhe konstant annehmen darf. Nennt man (vgl. Fig. 2) δ die Bohlenstärke in Zentimetern, H (in Zentimetern) den Vertikalabstand vom Spiegel bis zum Fachbaum, so ist mit γ = 1000 das maximale Angriffsmoment A in der Mitte der Schütze A = 0,001 · H b2/8; der Widerstandsmoment W des rechteckigen Querschnittes von der Breite δ und der Höhe ist: W = K δ2/6. Man erhält, sofern man für die zulässige Beanspruchung des Holzes k = 60 kg · qcm wählt, aus W = A:


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alle Maße in Zentimeter ausgedrückt. Da man mit Holztafeln in der Regel 20–25 cm Stärke nicht überschreitet, so läßt Formel 2 leicht die Bedingungen erkennen, unter welchen Holz nicht mehr zur Anwendung gelangen darf.

Sind die Schützentafeln von Eisen, so wird in der Regel der Abnahme der spezifischen Pressung von unten nach oben durch Zerlegung der Schützentafel in n Lamellen in der Art Rechnung getragen, daß man für jede Lamelle die gleiche Pressung P1 = P : n bestimmt, unter P die nach 1. berechnete Gesamtpressung auf den Schützen verstanden. Ist dann H der Abstand des Fachbaumes unter Spiegel, so ergeben sich die Grenzen für die Abstande der unteren Horizontalen in den einzelnen Feldern (Fig. 3):


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Fig. 3 ist nach einer diesbezüglichen Rechnung aufgetragen und es ergeben sich die dort eingezeichneten Lamellenbegrenzungen mit h0 = 2 m, H = 6 m, n = 8 zu:

h0 = 2,00; h1 = 2,83; h2 = 3,46; h3 = 4,00; h4 = 4,49; h5 = 4,90; h6 = 5,29; h7 = 5,65; h8 = 6,00.

Jede der schraffierten Flächen ist inhaltlich der andern gleich; der Inhalt stellt, mit der Schützenbreite b multipliziert, den Wasserdruck P1 dar, wenn, wie hier angenommen, der Gegendruck des Unterwasserstandes außer Rechnung bleibt. Würde das letztere nicht zutreffen, so ist die Rechnung leicht den besonderen Verhältnissen anzupassen. Der Angriffspunkt von P1 findet sich in jeder Lamelle am einfachsten graphisch, wie die Fig. 3 zeigt. Die Angriffsmomente auf die Rippen des Schützens sind aus der gleichmäßig verteilten Beladung ebenso einfach zu ermitteln; die Widerstandsmomente lassen sich natürlich nur feststellen, wenn die Konstruktion der Rippen bezw. der Querschnitt derselben angenommen wird. Bei geringeren Werten von b nimmt man in der Regel Schleusenwehr-Eisen, bei größeren wird ein Fachwerk (Fischbauchträger, Parabelträger, s.d.) angenommen. Vertikalabsteifungen bilden sodann mit diesen Rippen zusammen die Befestigungsstellen für die abdichtende Blechhaut.

Die Führung der Schützentafeln erfolgt in verschiedener Weile. Holztafeln, bei welchen b seiten mehr als 4 m beträgt, laufen in der Regel in Nuten (vgl. die drei ersten Abbildungen in Fig. 4) oder auf Gleitschienen von Eisen (vgl. die zwei letzten Abbildungen in Fig. 4). Im letzteren Falle ist die gleitende Reibung geringer als im ersten, in welchem Holz an Holz reibt und außerdem infolge Ansaugens der Gleitflächen besondere Widerstände entstehen. Die Reibungskoeffizienten sind hier schwer zuverlässig zu bestimmen; man findet sie für verschiedene Verhältnisse in [1], S. 850, angegeben. Ist G das Eigengewicht der Schützentafel, P der auf dieselbe treffende Wasserdruck, so setzt man annähernd den Zug Z in Kilogramm, der beim Aufziehen der Schütze erforderlich wird:

Z = 0,5 · P + G.

3.


[725] Wird die gleitende Reibung in rollende verwandelt und ist r der Halbmesser der Rolle in Zentimetern, so wird bei eisernen Schützen (Rollschützen) im Mittel ([1], S. 865)


Schleusenwehr

Ist G ausbalanciert, so kommt es natürlich in Wegfall. Man wird in allen Fällen gut daran tun, etwas größere als die rechnungsmäßig sich ergebenden Werte einzuführen, da die Rechnung besondere Hindernisse beim Aufziehen nicht berücksichtigt.

In Fig. 5 haben wir einige Anordnungen für Rollschützen dargestellt; die erste der Abbildungen stellt die Disposition am Donauwehr bei Ulm dar, die zweite ist das Schema für die einfachste Anlage, die dritte entspricht dem System Reynoldt [2], die vierte ist bei der Wasserkraftanlage Saint Mortier am Ain in Verwendung gekommen. Das Prinzip ist alt; schon in [3] sind Rollschützen erwähnt, ebenso im D.R.P. Nr. 37528, das fast allen neueren Dispositionen vorbildlich war. Bei den sogenannten Stoney-Wehren [4] kommt ein Rollenwagen zur Verwendung (s. Fig. 13), der einerseits fest an der Bedienungsbrücke, anderseits an der beweglichen Schützentafel aufgehängt ist und die Hälfte des Weges der letzteren zurücklegt.

Die Aufzugvorrichtungen sind schematisch in Fig. 6 dargestellt und zerfallen – abgesehen von den bei kleineren Anlagen im landwirtschaftlichen Wasserbau gebräuchlichen Vorkehrungen, über welche in der in Bd. 1, S. 757 und 764, angegebenen Literatur und in [5] nachgesehen werden kann – in Ketten oder Seilaufzüge (I), Zahnstangenaufzüge (II) und Schraubenaufzüge (III). Ist (bei Freiarchen) a der Vertikalabstand zwischen Hochwasserspiegel und Fachbaum, so setzt man z + h = a + 15~20 cm. Die Welle für die Aufzugvorrichtung bezw. die Unterkante des Schützenholms muß dann höher als z + 2 h gelegt werden, sofern die Schützentafel nicht geteilt ist.

Bei der in III skizzierten Disposition ist die Spindel S beweglich, die Mutter fest. Bei dem Wehr von Condé ([6], Tafel IX, Fig. 10) – einer größeren Anlage – ist die Spindel fest und die Mutter beweglich. Heutzutage sind bei größeren Schützenwehren derartige Anlagen seiten mehr im Gebrauch, denn sie sind teuer und raschem Verderben ausgesetzt. Dagegen finden sie vielfache Anwendung im Wasserversorgungs- und Kanalisationswesen [7] als einfach schließende Schieber.

Die in II skizzierten Zahnstangenaufzüge sind wohl mit Recht als die besten angesehen. An Stelle der gewöhnlichen Zahnstange Z tritt indessen neuerdings fast allerwärts die Zahnleiter, weil Vereisungen bei dieser den Betrieb nicht stören. In der Regel sind (bei großen Z nach Gl. 3 und 4) mehr oder weniger umfangreiche Uebersetzungen erforderlich, um den Antrieb von Hand zu ermöglichen; elektrischer Antrieb steht vielfach nur in Reserve. Geradezu unentbehrlich sind diese Aufzüge dort, wo ein starker Strom unter der Schützenöffnung es unmöglich macht, die Schütze durch ihr eignes Gewicht zum Niedersinken auf den Fachbaum zu bringen.

Am einfachsten gestalten sich die in I schematisch dargestellten Seil- oder Kettenaufzüge, die im Kleinen wie im Großen sich überall dort bewährt haben, wo die Schütze durch ihr eignes Gewicht (oder mit Hilfe von Wasserballast) beim Ablassen den Weg zum Fachbaum auch im strömenden Wasser zurückzulegen vermag. Bei kleinen Anlagen windet sich die Kette K auf einer Kettentrommel auf und ab; die Aufzugwelle ist dann innerhalb der Stützpfosten stets mit Sperrklinken versehen, um ein Zurückfallen der Schützentafel zu verhindern. Bei großen Anlagen können zur Erleichterung des Aufziehens Gegengewichte zur Anwendung gelangen (vgl. Fig. 12), deren Weg eventuell durch Differentialrollen gekürzt zu werden vermag, wenn man die Bedienungsbrücke in geringerer Höhe über Hochwasser anordnen will.

Gesamtdispositionen. Hat das Schützenwehr den Zweck einer Freiarche, d.h. soll es normal einen Stau im Flusse erzeugen und bei Hochwasser einen ungehinderten Wasserabfluß ermöglichen, so wird das letztere Ziel am sichersten erreicht, wenn nach dem Aufziehen der Schützen der ganze Durchflußquerschnitt zwischen den Streichwänden der Sturzpritsche (vgl. Fig. 1) freigegeben werden kann. Bei sehr breiten Durchflußquerschnitten ist dies indessen ohne übergroße Kosten für die Bedienungsbrücke nicht immer möglich; es werden dann Griespfeiler eingesetzt und an diesen oberhalb der Schützen Nuten angebracht zum Herstellen eines Fangdammes (s.d.) für etwaige Reparaturen u.s.w. Bei diesen Freiarchen, besonders bei jenen, die auf einem festen Wehre mit mehr oder weniger großem Absturz gegen den Hinterfluter errichtet sind, ist zu beachten, daß bei starken Mittelwassern, die der Ableitungskanal nur teilweise aufzunehmen vermag, der Hinterfluter den Strahl aus den freigegebenen Wasserquerschnitten halbgezogener Schützen aufzunehmen hat. Die Wirkungen der so geschaffenen Sturzwellen auf[726] den Hinterfluter sind für diesen meist gefährlicher als jene der durch die ganz freigegebene Oeffnung abfließenden Hochwasser. Hat das Schützenwehr den Zweck, den Eintritt des Wassers in den Ableitungskanal zu regeln, wobei die in Fig. 1 schematisch gezeichneten zwei Anordnungen in Betracht kommen, so sind gewöhnlich die Schützen hochgezogen und dienen nur bei Hochwasser zum ganzen oder teilweisen Abschluß. Die Anlagen mit besonderer Hochwasserschutzwand (Fig. 1 oben rechts) sind hier unsers Erachtens die empfehlenswertesten. Besondere Anordnungen an den Schützen werden erforderlich, um das Eintreten von Eis in den Kanal abzuhalten (s. Eisschützen).

Vielfach hat man auch eine Zweiteilung der Schützen eingeführt (Doppelschützen). In Fig. 7 ist ein Schützenwehr mit Doppelschützen dargestellt, bei welchem die Griesständer b oben durch den horizontal gelegten Träger f gestützt werden; der letztere dient auch für den Steg, welcher zur Bedienung der Schützen und zum Uebergang über den Wasserlauf nötig ist. Die Falle besteht aus zwei getrennten Teilen, einem unteren und einem oberen Teile; die Detailkonstruktion derselben ist aus den Fig. 8 und 9 zu ersehen. Fig. 9 ist nur der Vertikalschnitt der oberen Schützentafel. Infolge der Zweiteilung läßt sich die Schleuse leichter aufziehen. Im gezeichneten Falle ist nur die untere Schützentafel mit einer Aufziehvorrichtung versehen, welche aus Zahnstangen z, der Welle w und der Schneckenradübersetzung s besteht; das Eigengewicht derselben Tafel ist hier noch durch einen Gegengewichtsbalken g, der an über Rollen r geführten Ketten k hängt, ausbalanciert. Der obere Schützenteil befindet sich derart hinter dem unteren zurückgesetzt, daß dieser letztere sich zuerst allein aufziehen läßt, bis er mit dem Haken h (Fig. 8, Vertikalschnitt) den oberen erfaßt und mitnimmt. Fig. 10 zeigt den Horizontalschnitt der Griessäule b samt jenem der unteren Schützentafel a auf der einen und der oberen Tafel a1 auf der andern Seite. Andre Konstruktionen dieser und ähnlicher Art (auch dreiteilige Schützen) findet man in [1], [5] und [6], worauf wir verweisen. – Die Zweiteilung kann – wie z.B. bei den in [1], S. 424, dargestellten Einlaufschützen des Wehres in Wangen a. d. Aare – den Zweck haben, bei Hochwassern nur den oberen Schützenteil zu ziehen, so daß nur das relativ reinere Wasser der oberen Schichten den Kanal erreicht, und ist dann gewiß gerechtfertigt, obgleich sie die Anlage verteuert. Das gleiche gilt für den Fall, in welchem die Zweiteilung eine Benutzung der Schütze als Eisschütze bezweckt. Der früher angegebene Zweck – Erleichterung des Aufziehens – kann dagegen heute nicht mehr allein bestimmend für solche Anlagen sein.

Fig. 11 zeigt im Grundriß, Aufriß und Schnitt eine einfache Kanaleinlaufschütze mit Hochwasserschutzwand und Zahnleiteraufzug, für Handbetrieb eingerichtet. Die Einzelteile sind mit Buchstaben und Zuschriften erläutert; die Gesamtanordnung dürfte ohne weiteres verständlich sein und hat sich gut bewährt.

Für Freiarchen mit Zahnstangenaufzug und Handbetrieb ist das in Fig. 6 dargestellte Schema II verwendbar. Eiserne Schützen mit Zahnleiteraufzug finden sich abgebildet in [1], Tafel 22, 29 und 54.

Die Fig. 12 und 13 zeigen ein sogenanntes Stoneysches Wehr der Firma C. Zschokke-Aarau, wie es in Beznau u.a.a.O. zur Ausführung gelangt ist, im Prinzip der Fig. 6, Abbildung I entsprechend. Im Höhenschnitte des Wehres (Fig. 12) ist die schwere eiserne Schützentafel, an Gallschen Ketten über Rollen geführt, ersichtlich, die an der Bedienungsbrücke aufgehängt und mit Gegengewichten versehen ist. Fig. 13 zeigt das Auflager der Schützentafel, deren mit den Schützen bewegliche Laufleisten l sich gegen Rollen r stützen, die, an einem Rollenwagen befestigt, sich an der am Pfeiler angebrachten festen Laufleiste L bewegen. Der Rollenwagen ist an der beweglichen Laufleiste l des Schützens und an der Bedienungsbrücke fest mit doppeltem Drahtseil aufgehängt. Um keine einseitige Anpressung der Laufleiste l aufkommen zu lassen, wurden an den in den Pfeilernischen befindlichen Teilen des Schützens Gelenkauflager a hergestellt. Der Fachbaum besteht aus einer gußeisernen Schwelle, auf welcher die hölzerne Schließschwelle am Schützen die Abdichtung an der Sohle bewirkt. Seitlich ist die Abdichtung durch einen zylindrischen Dichtungsstab s bewirkt. Der Stab legt sich durch den Wasserdruck an die gehobelten, einerseits am Schützen, anderseits am festen Widerlager angebrachten, gegeneinander konvergierenden Leisten und ist am Schützen selbst beweglich aufgehängt. Im übrigen entspricht die Konstruktion dem englischen Vorbilde [4], ist aber infolge reicher Erfahrungen der Firma Zschokke – welche auch Mittel gefunden hat, die Wasserangriffe vom Rollenwagen abzulenken – wesentlich verbessert und ergänzt.

Dort, wo sich die Schützen gegen feste Brücken anlegen, werden die Schützenwehre auch vielfach mit beweglichen Griessäulen (Losständern, Setzpfosten, Klapppfosten) angeordnet und diese letzteren bei Hochwasser, Eisgang u.s.w., wo sie abflußerschwerend wirken und Beschädigungen[727] durch Treibzeug ausgesetzt sind, aus dem Wasser gehoben; ältere Dispositionen, die indessen heute noch nachgeahmt werden, finden sich in [5] und [6] sowie in [8]. Im wesentlichen verwendet man hierzu neuerdings hauptsächlich die in den Fig. 14 und 15 skizzierten Anordnungen. In Fig. 14 lehnen[728] sich die beweglichen, die Schützentafel haltenden Griesständer an einen im Wehrboden angebrachten Schuh und an Rollen, die an der Bedienungsbrücke fest sind, an. Tritt Hochwasser ein, so wird zuerst die Schützentafel mit besonderem Windwerk aus dem Wasser gezogen und nachher (ebenfalls mit besonderem Windwerk) die Griesständer. In der Regel erfolgt dies mit Zahnstangen- bezw. Zahnleiterbetrieb. Beispiele dieser Art sind die bis jetzt gut bewährten Wehre der Maschinenfabrik Benckifer in Pforzheim an der Enz (Konstruktion von Pfarr-Darmstadt) und das Wehr von Untertürkheim am Neckar. Wenn übrigens die Flüsse viel Treibzeug, insbesondere Balken, Bäume u.s.w., bei Hochwasser führen, kann während des Aufziehens der Griesständer immerhin für letztere einige Gefahr bestehen. Bei der in Fig. 15 dargestellten Disposition mit Klapppfosten, die in der Strömungsrichtung aufgedreht werden, ist dies ausgeschlossen. Auch hier wird zunächst mit besonderem Windwerk die Schützentafel hochgezogen, dann erfolgt die Entriegelung des Klapppfostens und das Aufziehen desselben mit der Kette in die unter der Bedienungsbrücke gestrichelte horizontale Lage. Die Verriegelung der Pfosten ist in Fig. 16 gezeigt, entsprechend einer Ausführung der Maschinenfabrik Nürnberg in Gustavsburg am Rhein. Da die Verriegelung flußabwärts der Schützen liegt, also in gewöhnlichen Zeiten gut sichtbar und leicht zugänglich ist, kann sie stets in gutem, Stande erhalten werden und ist dann vor Verlagerungen mit Kies und Sand geschützt. Viele Aehnlichkeiten mit den Schützenwehren haben die sogenannten Walzenwehre, die ebenfalls vollständig aus dem Wasser gehoben werden können und einer Bedienungsbrücke nicht bedürfen (s. Stauanlagen).


Literatur: [1] Köhn, Th., im Handbuch der Ingenieurwissensch., Teil 3, Bd. 13, Ausbau von Wasserkräften, Leipzig 1908. – [2] Engin. 1893, Bd. 76, S. 431. – [3] Allgemeine Bauztg., 1856/57, Blatt 79. – [4] Min. proceed. inst. Civ. Engin., Bd. 53, 1879/80; Engin. 1884, Bd. 2, S. 268; Zentralbl. d. Bauverw. 1885, S. 227; Engin. 1895, Bd. 80, S. 335; Zeitschr. d. Ver. deutsch. Ing. 1895, S. 1521. – [5] Strukel, M., Der Wasserbau, Teil 1, Tafel III, Leipzig 1897. – [6] Handbuch der Ingenieurwissensch., Bd. 3, Abt. 1, 1. Hälfte, 3. Aufl., Leipzig 1892. – [7] Lueger, O., Die Wasserversorgung der Städte, 2. Abt., Leipzig 1908, S. 153; Katalog der Geigerschen Fabrik, G.m.b.H., Karlsruhe i. B. – [8] Zeitschr. d. Ver. deutsch. Ing. 1884, S. 690; Zentralbl. d. Bauverw. 1896, S. 254. Weitere eingehende Literaturangaben finden sich in [1], [5] und [6]

Lueger.

Fig. 1.
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Fig. 2.
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Fig. 3.
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Fig. 5.
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Fig. 7., Fig. 7a., Fig. 8., Fig. 9., Fig. 10.
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Fig. 11.
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Fig. 12., Fig. 14., Fig. 15.
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Fig. 13.
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Fig. 16.
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http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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