- Ablaßvorrichtung
Ablaßvorrichtung muß bei jedem Behälter oder Gerinne vorgesehen sein, damit diese behufs etwaiger Reinigungen oder Reparaturen zugänglich werden.
In der Regel bedient man sich hierzu einer Schleuse (s. Grundablaß), eines Schiebers oder Ablaßventils in Verbindung mit einer Ablaßleitung, welche die nötige Vorflut besitzt. Ist die letztere nicht vorhanden, so muß das Wasser künstlich durch Zentrifugalpumpen, Wasserstrahl-, Luftstrahl- oder Dampfstrahlapparate u.s.w. entfernt werden, die am tiefsten Punkte der zu entleerenden Strecke angebracht sind. Die erforderlichen Dimensionen dieser Vorrichtungen bestimmen sich aus der zu entfernenden Wassermenge und der Zeit, innerhalb der die Entfernung erfolgen soll, wobei das während der Entleerung etwa durch Undichtigkeiten kontinuierlich zutretende Wasser zu berücksichtigen ist. Ablaßventile dienen zur Entleerung des Inhalts von kleinen und großen Behältern, von Waschschüsseln an bis zu großen Wasserbehältern. Das Ventil, meist ein rundes Tellerventil, bestehend aus Ventilgehäuse und Verschlußvorrichtung, wird in den Boden des Gefäßes gelegt, bleibt durch den Wasserdruck geschlossen und wird behufs Entleerung des Gefäßes mittels Zugkette, Zugstange oder Schraubenspindel gehoben. Fig. 1 stellt ein Ablaßventil für eine Badewanne u.s.w., Fig. 2 ein solches für einen größeren Wasserbehälter dar, zugleich als Ueberlauf dienend. Bei ganz großen Wasserbehältern bedient man sich der Glockenventile oder der Schieber, welch letztere in dem Auslauf rohr eingebaut sind. Jedes Wasserleitungsrohr, sowohl die unter der Straße liegenden Rohrstränge der Wasserversorgungsnetze, als auch die Privatleitungen[20] in den Häusern fallen mit Vorrichtungen zur Entleerung versehen sein. Bei den Hausleitungen bedient man sich hierzu eines am tiefsten Punkt der Leitung (gewöhnlich im Keller) seitlich an der Rohrleitung hinter dem Hauptabsperrventil oder an diesem selbst angebrachten Entleerungshahns; bei den Rohrsträngen der Versorgungsnetze ordnet man an allen tiefsten Punkten einen Entleerungsschieber von 50100 mm Durchgangsweite an. Dieser sitzt an einem in die Leitung eingebundenen Abzweigstück mit unten tangentialer Abzweigung. Bei fehlender Vorflut führt man vom Schieber aus ein geschlossenes (gußeisernes) Rohr in die Höhe, eventuell bis zur nächstliegenden Straßenrinne; eine vollständige Entleerung des Rohrstrangs ist in diesem Falle nur durch Auspumpen (durch einen in das Abflußrohr gehängten Schlauch) möglich. Zweck der Ablaßvorrichtungen an Rohrleitungen ist hauptsächlich die Entfernung aller etwaigen Ablagerungen von Sand u.s.w. aus den Leitungen (Spülschließen) und die Entleerung der Stränge behufs Vornahme von Reparaturen, Herstellung von Anschlüssen u.s.w.
Blecken.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.