Feuerschutz und Feuerrettungswesen

Feuerschutz und Feuerrettungswesen

Feuerschutz und Feuerrettungswesen. Die Einrichtungen für Feuerschutz und Feuerrettung sind jetzt beinahe überall durch besondere Landes-, Bezirks- und Lokalfeuerlöschordnungen und sonstige feuerpolizeiliche Verordnungen geregelt, die Vorschriften über die Bildung, Ausrüstung und Einübung von Feuerwehren, über die erforderlichen Lösch- und Rettungsgeräte, über die Beschaffung von Wasservorräten, über das Verhalten bei Brandfällen und die Ordnung auf dem Brandplatz, über die Vorkehrungen gegen Feuersgefahr in Fabriken, Theatern, Schulhäusern, Heilanstalten, Zuchthäusern u.s.w. und über die staatliche Beaufsichtigung des Feuerlöschwesens enthalten.

I. Organisation und Ausrüstung der Feuerwehr.

Die Feuerwehr ist zur geordneten sachgemäßen Unterdrückung von Schadenfeuern bestimmt, militärisch organisiert, mit den erforderlichen persönlichen Ausrüstungsgegenständen versehen und für diesen ihren Dienst eingeübt. Man unterscheidet zwischen Berufsfeuerwehren, Pflichtfeuerwehren, freiwilligen und gemischten Feuerwehren. Die Berufsfeuerwehr ist ein zum Löschen von Schadenfeuern immer bereitstehendes, in einem besonderen Gebäude untergebrachtes, besoldetes Löschkorps. Die Pflichtfeuerwehr besteht auf Grund der Feuerlöschordnung, die jeden männlichen Einwohner vom achtzehnten bezw. zwanzigsten Lebensjahre an zum Löschdienst und zur Teilnahme an den hierfür vorgeschriebenen Uebungen verpflichtet. Die Dauer der Verpflichtung hängt von der erforderlichen Mannschaftszahl ab und erstreckt sich in kleinen Orten bis zum sechzigsten Lebensjahre. Besteht eine freiwillige Feuerwehr, die den gesamten Löschdienst zu leisten bereit und befähigt ist, so tritt sie ganz an Stelle der Pflichtfeuerwehr. Eine aus freiwilligen und pflichtigen Abteilungen gebildete Feuerwehr ist eine gemischte Feuerwehr.

[766] Ueber die Organisation der Feuerwehren gibt nachstehendes Beispiel für eine Gemeinde mit ca. 3000 Einwohnern ein Bild:

Stab: 1 Kommandant, 1 Stellvertreter des Kommandanten (zugleich Adjutant), 2 Hornisten.

I. Zug. Steiger, Retter und Schlauchleger: 1 Zugführer. 1. Sektion Steiger: 1 Sektionsführer, 16 Mann. 2. Sektion Retter: 1 Sektionsführer, 16 Mann. 3. Sektion Schlauchleger: 1 Sektionsführer, 16 Mann.

II. Zug. Mannschaft zur Saugspritze: 1 Zugführer, 1 Spritzenmeister, 1 Stellvertreter des Spritzenmeisters, 20 Mann Pumpmannschaft.

III. Zug. Ablösungsmannschaft zur Saugspritze: 1 Zugführer, 20 Mann Pumpmannschaft.

IV. Zug. Mannschaft zur Spritze Nr. 2: 1 Zugführer, 1 Spritzenmeister, 1 Stellvertreter des Spritzenmeisters, 20 Mann Pumpmannschaft.

V. Zug. Ablösungsmannschaft zur Spritze Nr. 2: 1 Zugführer, 20 Mann Pumpmannschaft.

VI. Zug. Wach- und Schutzmannschaft: 1 Zugführer, 16 Mann.

VII. Zug. Hydrantenmannschaft: 1 Zugführer, 20 Mann.

VIII. Zug. Wasserträger (Buttenträger) und Schöpfer: 1 Zugführer, 20 Mann.

IX. Zug. Flüchtungsmannschaft: 1 Zugführer, 20 Mann.

Der I. Zug, dem die Bauhandwerker zugeteilt sind, besorgt auch den Schlauch- und Rohrführerdienst sowie das Einreißen von Gebäudeteilen. Der IX. Zug hat die aus den bedrohten Gebäuden geretteten Gegenstände fortzuschaffen. Der Stab, der I., II. und III. Zug sind uniformiert, der I. Zug trägt ein gelbes, der II., III., IV. und V. Zug ein rotes, der VI. und IX. Zug ein weißes, der VII. und VIII. Zug ein blaues Armband, je mit der betreffenden Zugsnummer.

Die vollständige Ausrüstung eines Steigers besteht in Helm, Steigergurte mit Gurtring und Vorrichtung zum Einhängen des Beiles und Seiles, Beil mit Beiltasche, Steiger- oder Rettungsseil mit zwei Seilhaken, Steigerlaterne und Schlinge. Für die Schlauchmannschaft kommen hierzu noch Schlauchhalter, Holzhammer, Signalpfeife und Fausthandschuhe, für den Retter der Rettungssack und eine Signalkuppe. Bei den Berufsfeuerwehren und bei denjenigen freiwilligen und Pflichtfeuerwehren, die freistehende mechanische Leitern zu bedienen haben, wird die betreffende Mannschaft noch mit dem Gurthaken ausgerüstet. Ein Teil der Steiger und Retter erhält als weitere persönliche Ausrüstung eine Rettungsbremse und einen Rauchschwamm, die Einreißmannschaft an Stelle des Steigerbeils eine Zimmeraxt nebst Tasche mit Vorrichtung zum Ansichhängen. Die Spritzenmannschaften, Hydrantenmannschaften und Wasserträger werden mit Helm und mit Gurte ohne Ring, außerdem die Spritzenmeister mit Signalpfeife, Steigerlaterne und Holzhammer, die Hydrantenmänner mit Beil samt Tasche, Holzhammer und Signalpfeife, die Buttenträger mit einem an die Gurte angenähten Hinterleder ausgerüstet. Die Wachmannschaft trägt Helm oder Mütze und Seitengewehr bezw. Stab. Nicht ausgerüstete Löschmannschaften müssen mit einem Armband als Abzeichen versehen sein. Auch ist es zweckmäßig, sämtliche ausgerüsteten Feuerwehrabteilungen mit einem Armband, für jede Abteilung von besonderer Farbe, auszurüsten. Hornisten und Trommler bekommen neben dem betreffenden Signalinstrument Helm und Gurte als Ausrüstung. Die ausgerüsteten Mannschaften bedürfen auch eines Uniformrockes, und zwar eines zweireihigen Tuchrockes mit Hornknöpfen und liegendem Kragen. Die Chargierten tragen neben der vollen Steigerausrüstung als besondere Auszeichnung am besten am Helm einen Roßhaarbusch, dessen Größe und Farbe für den Kommandanten und die Abteilungsführer verschieden ist, ferner am Uniformsrock Kragensterne, Goldborten oder Achselstücke. Der Kommandant ist mit einer doppeltönigen Signalkuppe, hier und da auch mit einem Sprachrohr versehen.

Der Helm wird aus Messing, Leder, Filz, Weißblech, Stahlblech, neuerdings auch aus Aluminium gefertigt. Er erhält einen nach auswärts gebogenen ringsum laufenden Augen-, Ohren- und Nackenschild, einen vom Nackenschild bis gegen den Augenschild über den Scheitel laufenden Kamm oder eine Raupe und ist mit einem ledernen Sturmband und innen mit einem Lederfutter versehen, muß überhaupt von solcher Form und so stark sein, daß der Feuerwehrmann gegen Verletzungen durch herabfallende Gegenstände möglichst geschützt ist. Der Helm muß insbesondere dem Druck mit den Daumen beider Hände vollständig widerstehen und es soll der Messinghelm sowie der Lederhelm, die, abgesehen von dem noch nicht genügend erprobten Aluminiumhelm, vor denen aus anderm Material den Vorzug verdienen und von welchen der Messinghelm bei den süddeutschen, der Lederhelm bei den norddeutschen freiwilligen und Pflichtfeuerwehren und bei den Berufsfeuerwehren beinahe allgemein eingeführt ist, ersterer ein Gewicht von mindestens 650 g, letzterer ein solches von mindestens 600 g haben. Auch soll bei aufgesetztem Helm die Höhe des hohlen Zwischenraumes zwischen demselben und dem Kopfe nicht unter 3 cm betragen. Mit Ausnahme des Messinghelms, der keines Anstrichs bedarf, und vor allen andern voraushat, daß man den Feuerwehrmann auch bei Nacht von weitem wahrnehmen und im Falle einer ihm bevorstehenden Gefahr rasch zurückrufen kann, erhalten sowohl Metall- wie Lederhelme einen schwarzen Lackanstrich. Der Helm des Berufsfeuerwehrmanns ist mit einem gegen Regen und Wind schützenden Nackenleder versehen.

Die Steigergurte soll mindestens 11 cm breit, aus guter Wolle dicht gewebt, mit Zwilch gefüttert und mit zwei Riemen nebst Schnallen, zwei Ringen zum Einhängen des Steigerseils, einem solchen zum Einhängen des Beils und einem Gurtring versehen sein. Riemen, Schnallen und Gurtring sollen nicht allein am Gurtenzeug, sondern außerdem noch an einem Besatz von Kernleder beteiligt sein. Die Riemen und der Gurtringbesatz erhalten noch eine Extrabefestigung durch Kupfernieten. Der Gurtring erhält 1 cm Dicke. Mittels des Gurtrings und der Gurte kann der Feuerwehrmann sich an seinem Seil herablassen und mittels des in dem Gurtring hängenden Gurthakens kann der Steiger, auf der Leiter stehend, sich so an eine Leitersprosse[767] hängen, daß er seine Arme frei bewegen und benutzen kann. Der Gurthaken oder Gurtkarabiner muß mindestens 18 cm lang und 14 mm dick sein, eine verdeckte Feder mit der zum Schluß des Hakens erforderlichen Spannkraft sowie Zahnschluß haben, und es dürfen Scharnier und Schluß nur so tief eingeschnitten sein, daß die Wände noch stark genug sind. Man hat Gurthaken verschiedener Form, so den Berliner, den Leipziger, den Ulmer Gurthaken und andre. Der birnförmige Ulmer Gurthaken ist am meisten verbreitet. Gurte, Gurtring und Gurthaken sind durch Anhängen eines Gewichts von 100 kg auf ihre Widerstandsfähigkeit und Tragkraft zu prüfen. Man verwendet auch hänfene und lederne Gurte, die wollenen verdienen jedoch den Vorzug und sind deshalb am meisten verbreitet.

Das Steigerbeil besteht im wesentlichen aus der sogenannten Fläche und der Spitze. Beide müssen gut angestählt sein. Der aus hartem Holz bestehende Stiel ist durch angeschraubte und eingesetzte Federn zu befestigen. Das Beil soll nicht über 1/2 kg schwer sein. Die aus starkem Leder zu fertigende Beiltasche muß dichten Verschluß haben, so daß weder die Fläche noch die Spitze des Beils hervortreten kann.

Das Steigerfeil soll aus bestem Hanf, 48fach gezwirnt, nicht unter 15 m lang, 9 mm dick, zur Schonung der Schlaufen mit Metallösen versehen und pro laufenden Meter mindestens 70 g schwer sein. Es wird auf seine Tragfähigkeit geprüft, indem man an das nach seiner ganzen Länge aufgehängte Seil ein Gewicht von 50 kg hängt und dieses 1,5 m hoch herabfallen läßt, wobei sich das Seil höchstens um 40 cm dehnen soll, ohne im übrigen eine Veränderung zu zeigen. An beiden Enden des Seils muß sich je ein Seilsicherheits- oder Karabinerhaken von mindestens 12,5 cm Länge und 1 cm Dicke und im übrigen von derselben Beschaffenheit wie der Gurthaken (s. oben) befinden. – Die Steigerlaterne ist entweder für Kerzen- oder für Oelbeleuchtung eingerichtet. Die für Kerzenbeleuchtung ohne Feder eingerichtete Laterne ist vorzuziehen. Die Laterne muß einen Strahlenbrecher, ein Reservekästchen haben, gegen Heißwerden oben durch einen Filzdeckel verwahrt und mit einer tauglichen Vorrichtung zum Einhängen in die Gurte versehen sein. – Die Seilschlinge ist 1,5 m lang, 8 mm dick und im übrigen ebenso beschaffen wie das Steigerfeil und hat an dem einen Ende einen Seilkarabiner, am andern einen starken Ring. Mittels der Schlinge kann sich der Feuerwehrmann im Notfall festbinden, um beide Arme frei zu haben, auch verwendet man sie beim Retten von Effekten sowie beim Mangel eines Schlauchhalters (s. unten) zum Anbinden des aufgezogenen Spritzenschlauchs an die Leiter.

Der Schlauchhalter ist aus Hanfgurtenzeug, 6 cm breit, mit Haste und Haken zum Anfassen des Spritzenschlauchs und mit einem um sich selbst drehbaren Haken zum Einhängen in die Leitersprosse, versehen. Die ganze Länge des Schlauchhalters beträgt mindestens 30 cm.

Das Armband wird am besten aus Wolle gewebt, erhält eine Breite von mindestens 6 cm; als Grundfarben für die einzelnen Feuerwehrabteilungen empfehlen sich Gelb, Rot, Blau und Weiß, welche Farben auch bei Nacht am meisten hervortreten.

Zu der vorstehend beschriebenen persönlichen Ausrüstung kommen noch für besondere Fälle:

Die Sicherheitslampe darf die Größe der gewöhnlichen Steigerlaterne der Feuerwehrmänner nicht wesentlich überschreiten, muß in jedem erstickend wirkenden oder explosibeln Gasgemenge annähernd ebenso hell brennen, wie dies von den gewöhnlichen Steigerlaternen verlangt wird, absolut explosionssicher sein und gelöscht werden können, ohne daß man sie öffnet. Mit dem Beginn des Oeffnens muß sie von selbst erlöschen; das Beleuchtungsmaterial muß derart gewählt sein, daß die Lampe stets dienstbereit bleibt und auch nach jahrelangem Stehenbleiben sofort angezündet werden kann. (S.a. Nr. 50, Jahrg. 1883, und Nr. 16, Jahrg. 1884 der Deutschen Feuerwehrzeitung.)

Der Feuerschutzanzug. Mit demselben kann der Feuerwehrmann in das Feuer eindringen und es bekämpfen, ohne unter der Hitze und dem Rauch zu leiden. Er wurde im Jahre 1876 von W. Ostberg aus Schweden eingeführt und besteht aus einem Anzug von Gummi, den der Feuerwehrmann, nachdem er zuvor doppelte dicke Winterkleidung angezogen, über diese streift.

Der Rauchschutzapparat dient zum Eindringen in mit Rauch und Qualm erfüllte Keller- und andre Räume und unterscheidet sich von den in Bergwerken zur Verwendung kommenden Atmungsapparaten (s.d.) nur dadurch, daß für den Feuerwehrmann ein kürzerer Aufenthalt in einem derartigen Raum in der Regel genügt, somit einfachere Konstruktionen den Zweck erfüllen können. Der einfachste, noch heute in den meisten Fällen seinem Zwecke genügende Rauchapparat, der von Kühfuß, besteht aus einer über den Kopf zu ziehenden Kappe von leichtem, mit einem Kautschuküberzug gedichtetem Zeuge, die mit einem unten angesetzten Kragen bis über die Schultern hinunterreicht und durch ein in der Halsgegend eingenähtes Gummiband dicht anschließt. In der Augengegend sind zwei Glasfenster luftdicht in diese Kappe eingesetzt, die Mundgegend ist erweitert und durch einen Kreuzschnitt geöffnet, so daß hier ein Raum gebildet wird, in den man, nachdem die Kappe aufgesetzt ist, einen mit starkem Essig getränkten Schwamm einschiebt, der Mund- und Nasenöffnung vollständig bedeckt. Nachdem durch Zuknöpfen des Ausschnittes der Haube der Schwamm verhindert wird, seine Lage zu ändern, ist auch hier dem Eindringen von Rauch vorgebeugt und kann die zum Atmen nötige Luft nur durch den Schwamm zu Mund und Nase gelangen. Zum Wiederanfeuchten des Schwammes wird eine mit Essig gefüllte Flasche umgehängt. Im Innern der Kappe in der Mundgegend ist das Mundstück einer nach außen hindurchführenden Pfeife angebracht, so daß mit derselben im Falle der Not Signale gegeben werden können. Diese Pfeife wurde später von Magirus in Ulm durch eine Gummiballpfeife ersetzt, um das Eindringen von Rauch durch die Pfeife in den Mund zu verhindern. Mit der Kühfußschen Rauchkappe kann man sich ohne Belästigung eine Viertelstunde in einem mit Rauch und Qualm erfüllten Räume aufhalten. Bei dem Apparat Schultz befindet sich in einem auf dem Rücken zu tragenden Blechkasten außer[768] einem Vorrat atmosphärischer Luft ein Zylinder, der mit Kali getränkte Bimssteine behufs Entfernung der giftigen Kohlensäure aus der ausgeatmeten und zurück in den Kasten kehrenden Luft enthält. Die Luft wird durch Gummiröhren nach dem Munde geführt, nachdem sie vorher durch Oeffnung des Kastens mittels Vaterschraube eingeströmt ist. Die Augen sind durch eine Rauchbrille geschützt; ein Nasenklemmer verhindert das Einatmen des Rauches oder der Stickgase durch die Nase, da das Atmen bloß durch ein im Munde festzuhaltendes Mundstück geschieht, das mittels Ventilen und Schläuchen die Luftzirkulation zwischen Lunge und Apparat ermöglicht. – Die Stolzsche Rauchmaske besteht aus einer Gesichtsmaske von Messingblech. Die Maske schließt an das Gesicht mit einem Gummiring dicht an. Die Augen sind durch Metallgaze geschützt, die ungehindertes Sehen gestattet, die Ohren bleiben frei. Rechts und links sind in die Maske zwei Gummischläuche eingeführt, die sich auf dem Rücken des Feuerwehrmannes vereinigen. Durch diese Schläuche und den an sie anzuschraubenden Schlauch einer Spritze erfolgt mittels dieser die Luftzufuhr. Die Luft entweicht durch die vor den Augen befindliche Metallgaze und erhält zugleich das Gesicht kühl.

Von der großen Zahl bekannter Rauchschutzapparate des einen oder andern dieser drei Systeme sind noch außerdem besonders zu erwähnen diejenigen von L. v. Bremen & Cie. in Kiel, Hönig in Köln, König in Altona, Löb in Berlin, Magirus in Ulm, Runge & Stude in Bremen-Berlin, Schmahl (Firma Lieb) in Biberach a. d. R., Reichel in Altona, Giersberg in Berlin. Ausführliche Mitteilungen über Rauchschutzapparate s. Deutsche Feuerwehrzeitung, Jahrg. 1902, Nr. 32–43.

II. Feuermeldung und Alarmierung der Feuerwehr.

Zur selbsttätigen Anzeige des Ausbruchs eines Schadenfeuers in abgeschlossenen Räumen, zur Alarmierung der Feuerwehr und Löschmannschaft einer geschlossenen Gemeinde, und zwar a) bei einem Brandfall in dieser selbst, b) bei einem auswärtigen Brandfall zur Alarmierung der Feuerwehr einer zerstreuten Gemeinde und zur Herbeirufung auswärtiger Hilfsmannschaften bedient man sich besonderer Alarmvorrichtungen.

1. Die Apparate zur selbsttätigen Anzeige des Ausbruchs eines Schadenfeuers in abgeschlossenen Räumen treten in Wirksamkeit, sobald die Erwärmung der Luft in dem betreffenden Raum durch den daselbst entstandenen Brand eine zum voraus bestimmte Höhe erreicht hat, und deren Verwendung ist überall da angezeigt, wo wegen der Feuergefährlichkeit der zur Verarbeitung kommenden Materialien, wegen Aufbewahrung und Lagerung solcher oder aus irgend einem andern Grunde die Möglichkeit des Ausbruchs eines Schadenfeuers nahe liegt. Unter den zur Verwendung kommenden Apparaten sind hervorzuheben:

Automatischer Feuermeldeapparat für abgeschlossene Räume nach C.R. Heinrichs Patent, ausgeführt von Oskar Schöppe in Leipzig. Dieser Apparat beruht auf dem Prinzip der Metallthermometer und wird an der Decke des zu schützenden Raumes angebracht. Bei entsprechender Temperatursteigerung innerhalb des letzteren bewirkt die Ausdehnung der aus verschiedenen Metallen zusammengesetzten Metallspirale oder Platte den Stromschluß einer mit dem Apparat durch Drahtleitung verbundenen galvanischen Batterie, worauf unmittelbar an einer beliebig weit davon entfernten Stelle ein Alarmsignal ertönt und bei ausgedehnten Anlagen gleichzeitig der gefährdete Raum durch das Sichtbarwerden einer Bezeichnung an dem aufgestellten Nummerverzeichnis angezeigt wird. Der Feuermelder wird entweder – den Tasten einer gewöhnlichen Zimmertelegraphenleitung ähnlich – eingeschaltet, was für die meisten Fälle genügen wird und wobei durch besondere an geeigneten Stellen der Leitung angebrachte Tasten dieselbe auf ihre Beschaffenheit geprüft werden kann, oder es wird eine solche Anlage mit Ruhestrom eingerichtet, wobei die Leitungen sich selbst kontrollieren und Mängel in denselben selbsttätig angezeigt werden.

Thermoskop oder Wärmemelder von C. und E. Fein in Stuttgart. In der Röhre c, deren unteres Ende zur Hälfte ausgeschnitten ist, bewegt sich ein Metallkolben d auf und nieder, der durch eine Spiralfeder fortwährend nach unten gedrückt wird, sich jedoch durch den mit einer Führungsstange versehenen Knopf a in die Höhe ziehen läßt, so daß ein Zylinder e in den aufgeschnittenen Teil der Röhre c eingelegt werden kann (Fig. 1). Derselbe wird aus einem Material hergestellt, dessen Schmelzpunkt der Temperatur entspricht, bei welcher der Apparat in Tätigkeit kommen soll. Zur zeitigen Entdeckung eines ausbrechenden Schadenfeuers wird derselbe in dem zu schützenden Raum aufgehängt und durch die beiden an die Schrauben h und i befestigten Leitungsdrähte f und g mit der galvanischen Batterie und der Alarmglocke verbunden, welch letztere an einem bewohnten Orte untergebracht wird. Schmilzt infolge einer entstehenden Feuersbrunst bei dem Apparat der Zylinder e, so drückt die Spiralfeder den Kolben d herab, die an der Führungsstange angebrachte Kontaktfeder k kommt mit der Schraube i in Berührung und bewirkt dadurch den Stromschluß, womit die Alarmglocke alsbald in Tätigkeit versetzt wird. – Schließlich ist noch einer Einrichtung Erwähnung zu tun, die der Fabrikbesitzer L.M. Kleinefeld in Genf in seinen Fabrik- und Bureauräumen getroffen hat und die jeder, der im Besitz einer elektrischen Klingel ist, selbst herstellen kann. Durch die genannten Räume sind an der Decke dünne mit Wachs getränkte Fäden gezogen, die eine in den Stromkreis einer elektrischen Leitung eingeschaltete Kontaktfeder in solcher Stellung festhalten, daß die mit einer Alarmglocke verbundene Leitung unterbrochen ist. Die Fäden sind in den Räumen so verteilt, daß sie bei entstehendem Brande leicht von den Flammen ergriffen werden und durchbrennen. Sobald ein Faden abgebrannt ist, wird die Kontaktfeder aus ihrer Spannung befreit und stellt die elektrische [769] Verbindung der getrennten Teile der Leitung her, so daß der Strom von der Batterie zu der Alarmglocke gelangt und diese den Brand meldet.

Feueralarmapparat für Theater von der Firma Schwabe & Cie. in Berlin. Der Apparat wird an der elektrischen Lichtleitung angeschlossen. Er besteht aus einer Glühlampe und einer kleinen Sirene, die dadurch in Tätigkeit gesetzt wird, daß ein sehr dünner Draht, im Nebenschluß der Lampenzuleitung angeordnet, beim Einschalten des Stromes reißt, den durch ein Gewicht beschwerten Bolzen zusammendrückt und die darunter befindliche Sirene oder ein andres Schallinstrument in Funktion tritt.

Feueralarm- und Kontrollanlage der Firma Zettler, G.m.b.H. in München, für Fabriken, Warenhäuser, Bankhäuser, Theater, Heilanstalten u.s.w. Die Anlage besteht im wesentlichen aus einem registrierenden Kontrollapparat, Kontrolluhr genannt, einer Normaluhr, den kombinierten Kontroll- und Alarmtastern, einem Alarmtableau mit Alarmwecker und einer Kontroll- und Alarmbatterie. Die Kontrolluhr hat ein Laufwerk, dessen Windflügel durch eine Sperrvorrichtung gehalten wird. Alle Minuten schaltet die Normaluhr einen Elektromagneten in der Kontrolluhr unter Strom, so daß dieser einen den Sperrhebel tragenden Anker anzieht und so das Laufwerk auslöst. Durch dieses wird ein Papierstreifen, auf dem die Zeit durch Linien angegeben ist, bewegt. Für jeden Kontrollpunkt ist in der Kontrolluhr ein Elektromagnet angeordnet, vor dem ein Weicheisenanker so gelagert ist, daß beim Anziehen desselben ein Hammer eine Stahlnadel in den Papierstreifen schlägt, die sofort durch eine Feder wieder von ihm weggezogen wird. Die Kontrolluhr ist noch mit einer Weckeinrichtung ausgerüstet, für die der eingebaute Zweistunden- und der Zehnminutenkontakt gehört. Ersterer löst alle 2 Stünden eine Klappe aus, durch deren Fall ein Läutwerk eingeschaltet wird. Dasselbe weckt die Wächter und zeigt ihnen an, daß die Zeit zum Kontrollgang ist. Der Zehnminutenkontakt dient dazu, einen Wächter zu kontrollieren, der einen Raum Händig zu bewachen hat. Die Kontroll- und Alarmkontakte, welche in die einzelnen zu kontrollierenden Räume verteilt sind, sind in mit einem Glasdeckel verschlossene Kästchen eingebaut. Ueber dem Glasdeckel hängt ein Hebel mit dickem Knopf. Soll von einer Kontrollstelle aus auf dem Papierstreifen in der Kontrolluhr die Markierung vorgenommen werden, so ist in das Loch, das sich am Kästchen befindet, ein Steckschlüssel einzudrücken und der Hebel etwas von der Glasscheibe wegzuziehen. Hierdurch wird der Stromkreis des Elektromagneten für den betreffenden Kontrollpunkt geschlossen und die Markiernadel in den Papierstreifen eingeschlagen. Um zu alarmieren ist es nur nötig, mit der Hand fest auf den Knopf des Hebels zu schlagen, so daß die Glasscheibe bricht. Dadurch legt sich der Hebel etwas nach innen und der Alarmstromkreis wird geschlossen. Im Alarmtableau fällt dann die den betreffenden Alarmtaster bezeichnende Klappe. Mit deren Fallen wird ein zweiter Stromkreis geschlossen, der ein Alarmwerk zum Ertönen bringt. Zum Betrieb der Anlage bedarf es einer entsprechend großen Batterie. Bei Anlagen in Gebäuden, in denen Starkstrom zur Verfügung steht, werden Akkumulatoren zur Stromabgabe verwendet.

Die neueste Erfindung ist das Autopyrophon des dänischen Physikers Hillier. Der Apparat ist etwa 10 cm hoch und 5 cm breit; er wird in den einzelnen Räumen eines Gebäudes angebracht und mit einem elektrischen Läutwerk verbunden. In eine hufeisenförmige Glasröhre, die mit Quecksilber gefüllt ist, sind zwei Platindrähte eingelassen. Auf dem Quecksilberniveau schwimmen zwei Aethertropfen. Während der eine Schenkel der Glasröhre mit einer Wärmeschutzmasse umgeben ist, so daß er gegen plötzliche Temperaturwechsel in der Umgebung unempfindlich ist, ist der andre Glasschenkel ganz frei. Bei der geringsten plötzlichen Temperaturerhöhung dehnt sich der Aether in ihm aus und drückt das Quecksilber aus dem andern Schenkel zum Teil heraus. Hierdurch wird der Strom plötzlich unterbrochen und infolgedessen das Läutwerk in Tätigkeit gesetzt.

2a. Die Feuermeldung und die Alarmierung der Feuerwehr und Löschmannschaft in geschlossenen Gemeinden bei Brandfällen im Ort selbst geschieht überall durch Anschlagen der Kirchenglocken und durch Hornsignale, außerdem teilweise auch noch durch Abfeuern einer oder mehrerer Kanonen, die namentlich in früheren Reichsstädten noch vorhanden sind. In Städten, in denen Turmwachen bestehen, bezeichnet der Turmwächter den Stadtteil, in dem es brennt, dadurch, daß er die hierfür festgesetzte Zahl Glockenschläge kurz nacheinander gibt und dies in entsprechenden Pausen wiederholt, auch die Richtung der Brandstätte bei Tag durch eine Fahne, bei Nacht durch eine Laterne angibt. In größeren Städten sind die Turmwächter außerdem mit besonderen Apparaten zur genaueren Feststellung der Brandstätte ausgerüstet. Alle diese Einrichtungen genügen jedoch nicht zur sofortigen Meldung eines Schadenfeuers und möglichst schneller Alarmierung der Feuerwehr, was beides Vorbedingung für die Unterdrückung eines Schadenfeuers im Entstehen bezw. für die rechtzeitige Verhinderung größerer Ausbreitung eines solchen ist.

Man benutzt deshalb seit der allgemeinen Einführung des Telegraphen diesen zur Erreichung des fraglichen Zweckes, sowie zur Kontrollierung der Wachsamkeit der Turmwächter bei Tag und Nacht, und errichtet besondere Feuertelegraphen. Ein solcher besteht aus einer Melde- und einer Alarmvorrichtung. Für die Meldeeinrichtung befindet sich auf der Zentralstation des Feuertelegraphen ein Morse-Apparat – Morse-Taster und Farbschreiber –, ein Weckerläutewerk nebst Trittumschalter, ein besonderer Taster für das zum Feuermelder abzugebende »Verstanden«-Zeichen, eine Tafel, worauf die Nummern der in der Stadt verteilten automatischen Feuermelder, die Zeichen, die sie bei einer Feuermeldung auf dem Farbschreiber der Zentralstation abgeben, sowie der Ort des betreffenden Feuermelders ersichtlich sind, sodann ein Telephon mit selbstwirkender Umschaltung zur mündlichen Korrespondenz mit der am Feuermelder tätigen Person, ferner ein Galvanometer zur Untersuchung der die Feuermelder mit den Zentralstationsapparaten verbindenden Telegraphenleitungen, und schließlich ein Kontrollapparat nebst Taster und Leitung, durch den der Turmwächter darüber kontrolliert werden kann, ob er die vorgeschriebenen [770] Umgänge macht. Die Feuermelder, die in auch bei Nacht leicht zugänglichen Häusern im unteren Flur untergebracht und neuerdings in noch viel zweckentsprechenderer Weise im Freien an Straßenecken als Signalkasten aufgeteilt sind, enthalten ein Laufwerk mit Gewicht, ein Kontakträdchen mit Feder, einen Taster und ein Galvanoskop, das den Empfang der Feuermeldung seitens der Zentralstation anzeigt, sowie ein Telephon zur mündlichen Korrespondenz der des Telegraphierens nicht kundigen Feuermeldenden mit der Zentralstation. Bei einer Feuermeldung mittels des Feuermelders wird nach Oeffnen des Kästchens, in dem sich der Apparat befindet, durch einfaches Ziehen an einem Griff, Drücken an einem Knopf oder Umdrehen einer Kurbel das Laufwerk und durch dieses das an seiner Peripherie mit Einkerbungen versehene Kontakträdchen in Umdrehung versetzt, der elektrische Strom wird, je nachdem er Ruhe- oder Arbeitsstrom ist (ersterer ist vorzuziehen), unterbrochen oder geschlossen, und es erscheint auf dem Farbschreiber der Zentralstation das der Einkerbung am Kontakträdchen entsprechende Zeichen. Gleichzeitig ertönt das Läutewerk auf der Zentralstation, damit die Meldung nicht überhört wird. Jeder Feuermelder an ein und derselben Meldelinie muß wieder ein andres Zeichen abgeben, das zugehörige Kontakträdchen also eine dieses Zeichen hervorbringende Einkerbung haben.

Zur Korrespondenz zwischen dem Feuermeldenden vom Feuermelder aus und der Zentralstation verwendet man auch tragbare Telephone, bei denen Geber und Empfänger nebst einer elektrischen Klingel in einen kleinen Behälter eingeschlossen sind, und die in erster Linie den patrouillierenden Schutzmännern zur Hand gegeben werden. Zu den bis jetzt beschriebenen Feuermeldeeinrichtungen kommt in Städten mit Berufsfeuerwehr noch eine besondere Fernsprecheinrichtung zum Verkehr mit der Zentralstation. Für die Alarmvorrichtung, die in Städten, die nur eine Berufsfeuerwehr haben, wegfällt, in den andern Städten zum Wecken der Feuerwehroffiziere, der Feuerwehrhornisten und der bei Feuersbrünsten beteiligten Behörden sowie zum Alarmieren der gesamten Feuerwehr und Löschmannschaft dient, befindet sich auf der Zentralstation ein Magnetinduktor nebst Umschalter und mehrfachem Taster nebst einem Kontrolläutewerk. In den Wohnungen der eben genannten Beamten, Feuerwehroffiziere und Hornisten sind Alarmglocken angebracht, die mit den zugehörigen Apparaten auf der Zentralstation durch Telegraphenleitungen – die Weckerlinien – verbunden sind.

Zum mündlichen Verkehr der Beamten und Feuerwehroffiziere mit der Zentralstation werden dieselben noch mit Telephonapparaten versehen. Zur Alarmierung der Feuerwehr gehören sodann, außer dem Herausblasen der Hornisten und dem Anschlagen der Kirchenglocken seitens der Turmwächter, auf die Glockentürme ohne Wächter besondere, von der Zentralstation aus in Tätigkeit zu setzende Anschlagewerke.

In den Städten, welche Alarmkanonen haben, geht zu diesen eine Telegraphenleitung von der Zentralstation, so zwar, daß sie von hier aus sofort abgefeuert werden können. Schließlich verwendet man noch zur Alarmierung in den von den Kirchtürmen weit entfernten Stadtteilen auf der Straße aufgestellte größere elektrische Läutewerke. Sowohl für die Melde- als auch für die Alarmeinrichtungen befinden sich die erforderlichen aus Meidinger Ballonelementen bestehenden Batterien auf der Zentralstation.

2b. Wird von einer Nachbargemeinde Brandhilfe verlangt, so geschieht die Alarmierung der für den auswärtigen Dienst bestimmten Feuerwehrabteilung wie bei Brandfällen im Ort selbst durch Hornsignale und außerdem durch Läuten oder Anschlagen einer kleineren Glocke bezw. beim Vorhandensein nur einer Glocke durch Läuten in Absätzen. Selbstverständlich kann in Städten mit Feuertelegrapheneinrichtung jeder Feuerwehrmann mit einer in seinem Hause angebrachten Alarmglocke geweckt werden, wenn der öftere Personen- und Wohnungswechsel kein Hindernis bildet.

3. In den zerstreuten, außer einer kleinen zusammenhängenden Muttergemeinde aus einer großen Anzahl weit auseinander liegender Einzelhöfen bestehenden sogenannten Einödgemeinden hat es bis auf die neuere Zeit überall an einer zweckentsprechenden Einrichtung zur Alarmierung und rechtzeitigen Sammlung der Löschmannschaft gefehlt, weil man von alters her zähe daran festhielt, es könne in derartigen Gemeinden eine solche Einrichtung unmöglich durchgeführt werden. Man war und ist ebendeshalb noch heute mit wenigen Ausnahmen daran gewöhnt, ein in Brand geratenes Anwesen einfach abbrennen und es dem Zufall zu überlassen, ob das Feuer von den Bewohnern benachbarter Parzellen wahrgenommen werde und Hilfe erscheine oder nicht. Für die sehr parzellierten Bezirke des württembergischen Oberlandes wurde schon im Jahre 1874 gelegentlich einer Visitation der Feuerlöscheinrichtungen und Kenntnisnahme von den örtlichen Verhältnissen seitens des Landesfeuerlöschinspektors die Einführung von Huppensignalen und die Anschaffung weit tönender Huppen, wie solche damals bereits bei der badischen Eisenbahn eingeführt waren, angeregt, wobei die Abgabe der Huppen in den zerstreuten Gemeinden an die Besitzer geeigneter Wohnplätze mit der Verpflichtung beantragt war, dieselben nur bei Brandfällen zu benutzen, sich beim Ausbruch eines Brandes sofort auf die nächstgelegene Höhe zu begeben und von dort aus die Bewohner der benachbarten Parzellen bezw. die Löschmannschaft zu alarmieren. Der Anregung wurde nach und nach in den betreffenden Gemeinden Folge geleistet, und die Einrichtung hat sich bei Brandfällen durchaus bewährt.

4. Die Herbeirufung auswärtiger Hilfsmannschaften geschieht noch heute in der Regel durch Absendung reitender oder fahrender Boten in die Orte, die Brandhilfe zu leisten haben. Den Boten werden in Vorrat gehaltene Brandkarten mitgegeben, welche die Inschrift »Brandhilfe« und den Ortsstempel tragen und welche die Boten den Ortsvorständen der betreffenden Gemeinden einzuhändigen haben, worauf diese Ortsvorstände die für den auswärtigen Löschdienst bestimmten Feuerwehr- und Löschmannschaftsabteilungen in der in 2 b. angegebenen Weise alarmieren lassen und mit den erforderlichen Geräten in der vorgeschriebenen Weise absenden. In Orten, die telegraphisch verbunden sind, hat man vor dreißig Jahren begonnen, den Telegraphen[771] zur Herbeiführung auswärtiger Hilfsmannschaften zu benutzen. Auf Andringen der Feuerwehren wurden damals von Baden und Württemberg diesbezügliche Verfügungen erlassen. Es bestand aber immer noch der Uebelstand, daß bei Brandfällen zur Nachtzeit bei denjenigen Stationen, die keinen Nachtdienst haben, der Telegraph nicht benutzt werden konnte; deshalb wurde von beteiligter Seite im Jahre 1877 in Württemberg an die K. Telegraphenverwaltung das Ansinnen gestellt, auf den in den Bezirksorten bestehenden Telegraphenstationen, die keinen Nachtdienst haben, zu dem genannten Zwecke Lärmapparate anbringen zu lassen. Damals wurde dahin entschieden, daß sich gegen eine solche Einrichtung ganz wesentliche technische Bedenken ergeben und daß daher die Telegraphenverwaltung die beantragte Anbringung von Alarmvorrichtungen auf Telegraphenstationen ohne Nachtdienst ablehnen müsse, wobei zugleich auf in Bayern, Preußen und der Schweiz über die dortigen Einrichtungen eingeholte Erkundigungen Bezug genommen war. Nachdem aber Ende des Jahres 1883 die Reichstelegraphenverwaltung mit der Einrichtung von Unfallmeldestellen in einzelnen preußischen Provinzen vorangegangen war, wurde am 13. November 1886 auch vom württembergischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Abteilung für Verkehrsanstalten, eine erneute Bekanntmachung erlassen. Vom K. Ministerium des Innern wurde sodann den betreffenden Gemeinden des Landes dringend empfohlen, die Erstellung solcher Unfallmeldeeinrichtungen zu beantragen, und zugleich darauf aufmerksam gemacht, daß die Zentralkasse für Förderung des Feuerlöschwesens ein Drittel des Aufwandes übernehme. Die Unfallmeldeeinrichtungen bestehen einfach darin, daß im Schlafzimmer der betreffenden Telegraphenbeamten elektrische Läutewerke angebracht sind, die für den Tagesdienst ausgeschaltet werden können. Jetzt haben in Württemberg schon in vielen Oberamtsbezirken die meisten Gemeinden Telegraphenleitungen mit Telephonbetrieb und Unfallmeldestelle, und wenn die Verbreitung dieser höchst wertvollen und wohltätigen Einrichtung, entsprechend fortschreitet, so wird das Institut der Feuerreiter und Feuerboten in nicht zu ferner Zeit ganz eingegangen sein. Seit 1903 trägt die K. Postkasse die Einrichtungskosten ganz.

Als Beispiel über die Beschaffenheit der neuen Feuermeldeapparate zur Alarmierung der Feuerwehr diene die Beschreibung desjenigen von Siemens &Halske A.-G. Diese Firma hat bei der Konstruktion ihrer Feuermelder besonders dafür gesorgt, daß durch plötzlichen Temperaturwechsel und damit verbundene Kondensation der Luftfeuchtigkeit an dem Uhrwerk und den leitenden Teilen auftretende Störungen vermieden werden. Sämtliche Leitungen und Zubehörteile sind auf einer gegen Feuchtigkeit geschützten Holzkonstruktion montiert und derartig in dem eisernen Schutzkasten angebracht, daß dieselbe auf allen Seiten von einer isolierenden Luftschicht umgeben ist. In ähnlicher Weise ist das Meldewerk, das noch durch ein besonderes Gehäuse gegen eindringenden Staub geschützt ist, beseitigt. Bei plötzlich eintretendem Temperaturwechsel kondensiert die Feuchtigkeit der Luft und schlägt sich an den inneren Wänden des Schutzkastens nieder, ohne die Meldeeinrichtung selbst zu beeinflussen. Eine leichte und rasche Auswechselbarkeit der letzteren und der gesamten Montage wird dadurch ermöglicht, daß die äußere Leitung durch Einfügen eines Stöpsels zwischen zwei auf der Rückseite befindliche Klemmen kurzgeschlossen wird und man durch das Lösen zweier Schrauben das Meldewerk und durch Zurückschieben von zwei an der Bodenplatte angebrachten Riegeln die gesamte Montage herausnehmen kann. Eine weitere Neuerung ist, daß mit nur einem Meldewerk Feuer- und Unfallmeldungen abgegeben werden können, indem die Tür in zwei Felder geteilt ist und zwei Zuggriffe enthält, während das Meldewerk mit zwei verschiedenen Typenrädern versehen ist. Beim Ziehen eines der beiden Griffe wird der Melder ausgelöst und gleichzeitig ein Umschalter betätigt, durch den das zugehörige Typenrad in den Leitungskreis geschaltet wird. (Aus einem Vortrag des Herrn Oberingenieur Grebel in Berlin auf dem internationalen Feuerwehrkongreß daselbst.)

Noch sind schließlich zu erwähnen das neue Feuermeldesystem von Mix & Genest, A.-G. in Berlin (s. Deutsche Feuerwehrztg., Stuttgart 1901, Nr. 8 ff.) und der Feuermelder der Firma Schöppe in Leipzig, (s. »Feuerspritze«, Leipzig, Nr. 11 u. 12).

III. Feuerspritzen nebst Zubehörteilen; chemische Feuerlöschmittel

Handfeuerspritzen. Um ein Schadenfeuer im Entstehen unterdrücken zu können, bedient man sich der Handfeuerspritzen – Krückenspritzen mit und ohne Windkessel, ein- und zweizylindrigen Buttenspritzen u.s.w. –; die letzteren verdienen den Vorzug, weil ein Wasserbehälter schon damit verbunden ist. Den Besitzern größerer gewerblicher Betriebe sowie den Besitzen von Anstalten, in denen viele Personen untergebracht sind, kann die Bereithaltung von Handfeuerspritzen gesetzlich auferlegt werden. Zu den Handfeuerspritzen ist auch der Handfeuerlöscher, ein sehr praktisches Geräte, zu rechnen. Er besteht aus einem 101 haltenden, den Koksfüllern ähnlichen Gefäß aus Zinkblech, seitwärts mit einer verschließbaren Oeffnung zum Füllen mit Wasser und oben mit einem breiten engen Schlitz versehen. An beiden Handgriffen gefaßt, in geneigte Lage gebracht und dann kräftig geschwungen, kann mit dem Apparat mehrmals ein wirksamer Wasserstrahl auf das Feuer geworfen werden.

Fahrfeuerspritzen mit Handbetrieb. Dieselben sind entweder sogenannte Kastenspritzen, bei denen das Wasser zum Löschen durch Mannschaft oder Fuhrwerk zu dem Karten, in den das Pumpwerk eingesetzt ist, herbeigeschafft werden muß, oder Spritzen mit Saugvorrichtung zur direkten Entnahme aus einem Flusse, Feuersee oder sonst vorhandenen Wasserbehälter. Auch die Saugfeuerspritzen sind in der Regel mit einem Wasserkasten versehen, so zwar, daß es nur der Drehung eines Hahns bedarf, um entweder direkt mittels des Saugwerks oder aus dem Wasserkasten spritzen zu können. Mit Ausnahme der alten Stoßspritzen, denen noch der Windkessel mangelt, haben alle Feuerspritzen ununterbrochenen Strahl und sind entweder ein- oder zweistrahlig.

[772] Die älteren Spritzen haben noch das Stand- und Wendrohr, während bei den neueren die Ausgüsse mit Gewinden zum Anschrauben von Schläuchen versehen sind. Das Pumpwerk besteht aus den Zylindern a a, den Kolben nebst Kolbenstangen b b, den Gurgelröhren c c, Saugventilen d d, den Druckventilen e e, dem Windkessel f, dem Ausgußrohr g und dem Druckhebel h (Fig. 2 und 3), wozu bei den Saugfeuerspritzen noch das mit einem Gewinde zum Anschrauben eines Saugschlauchs versehene Saugrohr i (Fig. 3) kommt. Die Kolben haben Ledersitz- oder Hausdichtung oder sie sind eingeschliffene Kolben aus Bronze. Zylinder, Gurgelröhren, Sang- und Ausgußröhren bestehen in der Regel aus Messing, der Windkessel aus Kupfer. Die Ventile aus Bronze sind teils Klappen- teils Kegelventile, hier und da auch Kugelventile und in diesem Falle von Gummi. Die Feuerspritzen älterer Konstruktion haben den Nachteil, daß das ganze Werk demontiert werden muß, um in das Innere, namentlich aber zu den Ventilen gelangen zu können: die neueren Spritzen sind mit leicht zugänglichen und leicht herausnehmbaren Ventilen versehen. Ein weiterer Fortschritt ist die Anbringung eines Windkessels auf dem Saugrohr, wodurch Stöße beim Ansaugen vermieden werden. Fig. 2 und 3 zeigen stehende Zylinder und schwer zugängliche, nicht herausnehmbare Ventile; die Saugventile sind Kegelventile, die Druckventile Klappenventile. Fig. 4 hat liegende Zylinder mit vier schwer zugänglichen Klappenventilen, Fig. 5 ebenfalls liegende Zylinder und vier Klappenventile; letztere sitzen jedoch hier in einem Bolzen, dem sogenannten Ventilkonus, der mittels Lösung einer oder zweier Schrauben samt den Ventilen leicht und ohne Zeitverlust herausgenommen v/erden kann. Die Konstruktion Fig. 6 ist von derjenigen Fig. 5 nur dadurch unterschieden, daß sie stehende Zylinder hat. Um den sich hierbei ergebenden größeren schädlichen Raum zu vermeiden, baut man auch Spritzen mit zwei Ventilkonussen, wie Fig. 7. In Fig. 8 ist eine Feuerspritze mit schräg stehenden Zylindern und Ventilkonus im Querschnitt dargestellt. Fig. 9 hat stehende Zylinder und vier Kegelventile, die durch Abschrauben eines bezw. zweier Deckel leicht zugänglich sind. Noch sind unter den mannigfachen Spritzenkonstruktionen hervorzuheben: eine doppelt wirkende Saugfeuerspritze mit stehendem Zylinder und Kugelventilen (Fig. 10) und eine doppelt wirkende Saugfeuerspritze mit liegendem Zylinder und Kegelventilen (Fig. 11).

Die Abprotzspritzen haben dieselbe Konstruktion wie die gewöhnlichen Fahrfeuerspritzen, sind jedoch nicht mit einem vierrädrigen Wagen fest verbunden, sondern stehen auf einem Schlitten und werden mit diesem auf einem mit Handdeichsel versehenen Karren von der Mannschaft zum Uebungsplatz bezw. zur Brandstätte gefahren und hier von dem Karren abgenommen, d.h. »abgeprotzt«, und auf den Boden gestellt (Fig. 12). Vorn am Schlitten befindet sich die Protzkette, mittels der die Spritze an den an der Deichsel angebrachten Haken gehängt wird,[773] und hinten an der Spritze hängt an einer Kette ein Bolzen – der Protznagel –, der, so lange die Spritze auf dem Karren ruht, durch den Schlitten und durch den Boden des Karrens gefleckt ist. Außerdem ist der Schlitten vorn und hinten mit je zwei Handgriffen versehen. Der Schlitten ermöglicht, daß die Spritze in abgeprotztem Zustande von nur zwei Mann leicht auf eine andre Stelle geschleift werden kann, was ja bei Brandfällen häufig notwendig wird. Zur Bedienung der Abprotzspritze wählt man jüngere, kräftige und gewandte Mannschaft und kleinere Leute, erstere, weil sie das Ab- und Aufprotzen besser fertig bringt als ältere Mannschaft, und kleinere Leute, weil sie die Bewegung beim Pumpen leichter ausführen können und hierbei weniger ermüden wie große Leute. Der höchste Angriffspunkt a der Druckstangen und der tiefste Angriffspunkt b derselben (s. Fig. 12) liegen nämlich bei der während der Arbeit direkt auf dem Boden ruhenden Abprotzspritze wesentlich tiefer als bei der mit vierrädrigem Wagen fest verbundenen Fahrfeuerspritze, so daß also die Mannschaft nicht so hoch hinaufzureichen hat, sich aber tiefer bücken muß. Zum Abprotzen bedarf man vier Mann, die von 1 bis 4 numeriert werden. Nr. 1 ergreift die Deichsel und hält sie wagerecht, Nr. 2 löst die Protzkette und fährt damit einmal um den Haken an der Deichsel, zugleich heben Nr. 3 und 4 den Protznagel aus und stellen sich dann an den beiden Rädern auf. Nun läßt Nr. 1 die Deichsel langsam in die Höhe, so daß sich der Karren hinten abwärts neigt, 2 hält die Protzkette, 3 und 4 halten den Karren an den Rädern fest, und sobald die Hinterseite desselben den Boden berührt, macht Nr. 2 die Protzkette los, 3 und 4 ergreifen die vorderen Handgriffe des Schlittens, heben die Spritze so weit in die Höhe, daß 1 und 2 mit dem Karren wegfahren können, und lassen sie dann langsam auf den Boden herab. Beim Aufprotzen der Spritze heben 3 und 4 dieselbe an den vorderen Handgriffen in die Höhe, 1 und 2 fahren mit hochgehaltener Deichsel unter die Spritze, 3 und 4 lassen sie auf den Karren nieder; alsdann schlingt 2 die Protzkette um den Haken an der Deichsel, 1 drückt diese abwärts, 2 hält die Protzkette, 3 und 4 den Karren an den Rädern fest, und nachdem die Spritze auf demselben in die richtige Lage vorgerutscht ist, versorgt 2 die Protzkette und 3 und 4 stecken den Protznagel. Es gibt neuerdings auch Abprotzspritzen, bei denen der Protznagel vorn angebracht ist und das Abprotzen ausschließlich von vorn geschieht, um Verletzungen der Mannschaft beim Ab- und Aufprotzen möglichst zu vermeiden. Abprotzspritzen von mehr als 120 mm Zylinderweite werden in der Regel nicht gebaut, weil sie wegen des stärkeren Gewichtes mühsamer ab- und aufzuprotzen, auch auf zweirädrigem Karren schwieriger fortzuschaffen sind. Um die Abprotzspritzen wie die gewöhnlichen Fahrfeuerspritzen mit Pferden transportieren, auch solche von größerer Zylinderweite und starkem Gewicht verwenden zu können, verlieht man sie jetzt vielfach mit Vorderwagen oder regelmäßigem vierrädrigen Wagen und richtet sie so ein, daß sie sowohl auf dem Wagen ruhend als auch abgeprotzt in Tätigkeit gesetzt werden können. Derartige Abprotzspritzen sind jedoch nicht so praktisch wie die gewöhnlichen Fahrfeuerspritzen, die dann in erster Linie in Betracht kommen, wenn es sich um Spritzen von größeren Dimensionen und um solche Spritzen handelt, die auch zur Hilfeleistung bei auswärtigen Brandfällen dienen.

Die für die Prüfung der Feuerspritzen mit Handbetrieb aufgestellten technischen Vorschriften bieten neben vorstehenden Angaben verschiedener Feuerspritzensysteme das beste Bild über den jetzigen Stand der Feuerspritzentechnik sowie über die an die Fahrfeuerspritzen mit Handbetrieb zu machenden Anforderungen. Sie finden in ihren wesentlichen Bestimmungen nahezu in ganz Deutschland sowie in einem großen Teil von Oesterreich Anwendung und lauten unter Hinweglassung von Nebensächlichem:

1. Die Feuerspritzen müssen in allen Teilen gut und dauerhaft gebaut sein, durchlaufende Vorderräder, schmiedeeiserne abgedrehte Achsen von 35–45 mm Schenkelstärke, einen schmiedeeisernen Wagenrahmen von entsprechender Stärke und, wenn die Maschine nicht allein als Wasserzubringer zu dienen hat, einen metallenen Wasserkasten von genügendem Inhalt haben, mit einer Radbremse, einem Bocksitz für zwei Personen, den erforderlichen Requisitenkästen, einem Schlauchhaspel und einer Laterne versehen, auch an den Holz- und Eisenteilen gut lackiert sein. Die Kolben müssen aus Rotguß bestehen und luftdicht eingeschliffen sein, und es muß, wenn sie eine Nachdichtung haben, die zu deren Befestigung dienende Platte von Messing sein, auch die Nachdichtung leicht entfernt werden können. Die Zylinder, die sämtlichen Verbindungskanäle, die Ventilkammern bezw. Ventilkonusse, die Sang- und Druckröhren nebst Hähnen müssen aus bestem Messing hergestellt, glatt bearbeitet und sauber lackiert, die Wandungen der Zylinder mindestens 6 mm stark und auch die Wandungen der Kolben sowie die übrigen eben genannten Teile von genügender Stärke sein. Die Zylinder müssen mit metallenen,[774] zweiteiligen, durch Vorreiber festgehaltenen Staubdeckeln verwahrt sein. Die Kolbenstangen, Druckhebel und dazugehörigen Verbindungsteile müssen aus bestem Schmiedeeisen gefertigt, auch die Druckhebel, insoweit es die Konstruktion des Hebelwerks erfordert und zuläßt, mit Versteifung von demselben Material versehen sein und auf elastische Puffer aufschlagen. – 2. Bis zu einem lichten Zylinderdurchmesser von 115 mm müssen die Spritzen eine Ausmündung mit Hahnverschluß, bei einer Zylinderweite von 115 mm und mehr zwei Ausmündungen, je mit Hahnverschluß, haben, und es müssen die Verschlußhähne mit einem Anschlag versehen sein, der nur eine Viertelsdrehung ermöglicht; die Hahngriffe dürfen nicht innerhalb des Wasserkastens sich befinden. – 3. Die Spritzen müssen mit Saugvorrichtung, einem Windkessel für das Druckwerk und einem solchen für das Saugwerk, mit mindestens drei Saugschläuchen von je 2,3 m Länge und der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl 75 mm breiter Druckschläuche nebst Normalgewinden, mit den erforderlichen Strahlröhren und Mundstücken, deren eines ein Achtel des Zylinderdurchmessers hat, versehen sein. Das Saugwerk muß so eingerichtet sein, daß durch Drehung eines Hahns (Viertelsdrehung mit Anschlag) nach Belieben aus dem Wasserkasten oder mittels der Saugschläuche gespritzt werden kann. – 4. Die Saugschläuche müssen aus bestem vulkanisierten Gummi gefertigt und durch eine Seilumwicklung geschützt sein. Sie müssen Gewinde mit Konusverschluß haben, der Seiher muß abgeschraubt werden können und ein Schutzkorb für denselben der Spritze beigegeben sein, auch darf die Lichtweite des Saugschlauches nicht weniger als die Hälfte des Zylinderdurchmessers betragen. – 5. Die Ventile müssen aus Rotguß bestehen, aufgeschliffen und so angebracht sein, daß sie ohne Zerlegung der Spritze, insbesondere ohne Entfernung der Kolben oder des Windkessels, leicht herausgenommen werden können. Ebenso muß alles Wasser mittels messingener Hähne aus den inneren Teilen des Werkes leicht und vollständig abgelassen werden können, und endlich muß die vollständige Reinigung der Ventilsitzflächen auf leichte und bequeme Weise' möglich sein. Bei einstrahligen Spritzen muß außerdem ein besonderer kleiner Hahn behufs Entleerung des Schlauches angebracht sein. – 6. Die Windkessel müssen von geschmiedetem Kupfer in genügender Stärke gefertigt sein. Außer denselben darf nichts gelötet, sondern es müssen alle übrigen Teile des Werks zusammengeschraubt sein. – 7. Mit Ausnahme der Rädergestelle nebst Deichsel, der Räder und der Druckstangen dürfen sich keine Holzteile an der Spritze befinden. – 8. Der höchste Angriffspunkt der Druckstangen – von der Mitte derselben gemessen- darf nicht über 1,7 m, der tiefste nicht unter 0,5 m liegen, die Differenz zwischen beiden nicht über 1,1 m betragen. Beim tiefsten Stand der Druckstange muß dieselbe von den Rädern und andern Teilen der Spritze mindestens 8 cm abstehen. – 9. Die Uebersetzung der Druckhebel darf nicht weniger als 1 : 4 und nicht mehr als 1 : 6 betragen. – 10. In lufttrockenem Zustand der inneren Teile des Werkes muß die Spritze: a) einen Ueberdruck der Luft von 3 kg pro Quadratzentimeter gestatten, und es darf hierbei der Manometerzeiger in 3 Minuten höchstens 1 kg zurückgehen; b) das Wasser mindestens 7,5 m hoch saugen können, also der Vakuummeter 55 cm zeigen, wobei der Zeiger des letzteren innerhalb einer Minute höchstens 10 cm zurückgehen darf; auch muß c) jeder der beigegebenen Saugschläuche so beschaffen sein, daß bei der Vakuummeterprobe die Differenz zwischen dem Sigrid des Zeigers an der Spritze und demjenigen am Saugschlauch nicht mehr als 2 cm beträgt. – 11. Die Spritzen müssen einen Wasserdruck von mindestens 10 kg pro Quadratzentimeter gestatten, und es darf der Zeiger des Manometers in 2 Minuten nicht mehr als 1 kg zurückgehen. – 12. Der Nutzeffekt bei Vergleichung der aus Hubhöhe, Zylinderweite und Hubzahl sich ergebenden theoretischen mit der wirklichen Wasserlieferung darf nicht weniger als 95% betragen. – 13. Als Leistung der Spritze bezüglich der Wasserlieferung wird verlangt: a) bei einem Zylinderdurchmesser von 100 mm und einer Bedienung durch höchstens 8 Mann mit 121/2 mm weitem Mundstück in der Minute mindestens 160 l auf 26 m Wurfweite; b) bei einem Zylinderdurchmesser von 115 mm und einer Bedienung durch höchstens 12 Mann mit 141/2 mm weitem Mundstück in der Minute mindestens 2201 auf 28 m Wurfweite; c) bei einem Zylinderdurchmesser von 130 mm und einer Bedienung durch höchstens 16 Mann mit 16 mm weitem Mundstück in der Minute mindestens 2801 auf 30 m Wurfweite; d) bei einem Zylinderdurchmesser von 145 mm und einer Bedienung durch höchstens 20 Mann mit 18 mm weitem Mundstück in der Minute mindestens 3501 auf 33 m Wurf weite. Hierbei sind 55 Doppelhübe in der Minute sowie die Verwendung eines nicht über 2 m langen Schlauchstückes angenommen und ist die Wurfweite vom Mundstück bis an das Ende des Strahls zu messen. Bei andern Zylinderdurchmessern müssen die Leistungen zu den obenangegebenen im gleichen Verhältnis stehen. – 14. Die der Spritze beizugebenden rohen Hautschläuche müssen aus gutem Material gefertigt und mit Messingdraht ganz dicht eingebunden sein. Sie dürfen, nachdem sie zuvor unter Anwendung eines entsprechenden Mundstücks (Ziff. 13) die nötige Durchfeuchtung erfahren haben, bis zu 4 kg Druck pro Quadratzentimeter nur perlen und müssen dann ohne erheblichen Wasserverlust und ohne daß sich Spritzstellen zeigen, einen Druck von 10 kg pro Quadratzentimeter gestatten.

Dampffeuerspritze. Dieselbe ([1]–[4]) unterscheidet sich von der Handdruckspritze durch kontinuierliche Leistung ohne Unterbrechung, durch größere Leistungsfähigkeit überhaupt und dadurch, daß sie keiner Pumpmannschaft, sondern nur einer ganz geringen Bedienungsmannschaft bedarf. Eine Dampfspritze besteht im wesentlichen aus dem Kessel (Dampferzeuger) A, dem Dampfzylinder und -kolben B, der kompletten Spritzenpumpe C und dem Kurbelmechanismus mit Schwungrad D (Fig. 13) [4], S. 245. Der Kessel ist selbstverständlich mit der erforderlichen Armatur – Speisepumpe, Injektor, Sicherheitsventil, Probierhähnen, Manometer u.s.w. – versehen. Das ganze Werk ruht auf einem vierrädrigen Wagen, neuerdings auch – als Abprotzdampfspritze konstruiert – auf zweirädrigem Wagen. – Dampf- und Spritzenzylinder sind liegend, stehend oder auch, wie bei Dampfspritzen, die zugleich als Lokomobile dienen, in schräger Anordnung zu finden.

[775] Die erste Dampffeuerspritze wurde in Amerika im Jahre 1840 durch Hodge erbaut. Erst im Jahre 1860 folgte in England die Erbauung einer Dampffeuerspritze durch Merryweather in London, in Deutschland 1865 durch Moltrecht in Hamburg, in Oeilerreich 1867 durch Knaust in Wien. Auf den mit den deutschen Feuerwehrtagen seit 1865 verbundenen Feuerlöschgeräteausstellungen, mit denen bis auf die neuere Zeit eine Prüfung der Geräte verbunden war, bei welcher der Verfasser dieses jedesmal mitwirkte, hatte man die beste Gelegenheit, nicht allein die verschiedenen Dampffeuerspritzensysteme, sondern auch die Fortschritte im Bau derselben kennen zu lernen. Es waren Dampffeuerspritzen ausgestellt: 1865 in Leipzig von Moltrecht in Hamburg, 1868 in Braunschweig von Franke in Berlin und Egestorff in Linden vor Hannover, 1870 in Linz von Knaust in Wien und Lange & Gehrkens in Ottensen bei Altona, 1874 in Kassel von Knaust in Wien, 1877 in Stuttgart von Jauk in Leipzig und Silsby in Seneca Falls, New York, 1880 in Dresden von der Hannoverschen Maschinenfabrik, vormals Egestorff, und von der Lausitzer Maschinenfabrik in Bautzen, 1883 in Salzburg von Krauß in München, 1888 in Hannover von Beduwe in Aachen und von der Lausitzer Maschinenfabrik, 1893 in München von Beduwe, von Braun in Nürnberg, von Kernreuther in Wien und von der Lausitzer Maschinenfabrik. Die von Moltrecht 1865 in Leipzig ausgestellte Dampfspritze, nach dem Ausstellungskatalog »kleinste Sorte, in 7–8 Minuten nach Anzündung des Feuers in Tätigkeit, 450 l in der Minute liefernd, mit einem Pferde zu transportieren«, warf bei der Prüfung in einer Minute 560 l Wasser 40 m weit und kostete 13000 ℳ., die 1868 in Braunschweig von Egestorff ausgestellte kleine Dampffeuerspritze mit liegenden Zylindern, doppeltwirkend, warf bei der Prüfung in einer Minute mit einem 19 mm weiten Mundstück 430 l Wasser 33,5 m weit aus, die Zeitdauer vom Anzünden des Feuers betrug 12 Minuten bis zu 0,07 Atmosphären Ueberdruck, 24 Minuten bis zu 3,5 Atmosphären Ueberdruck, der Dampfdruck bei Beginn der Arbeit 6 Atmosphären und während derselben 5,7 Atmosphären, Die Maschine kostete 14000 ℳ. Die zugleich von Franke in Berlin ausgestellte Dampfspritze »kleinster und einfachster Art« mit vertikalen Zylindern, über die von dem damaligen Branddirektor Scabell in Berlin ein günstiges Zeugnis vorlag, warf in einer Minute mit 14 mm weitem Mundstück 140 l Wasser 21 m weit aus, die Zeitdauer vom Anzünden des Feuers betrug 20 Minuten bis zu 0,07 Atmosphären Ueberdruck, 29 Minuten bis zu 2 Atmosphären Ueberdruck, der Dampfdruck bei Beginn der Arbeit 5,5 Atmosphären, während derselben 4 Atmosphären, Preis 9000 ℳ. In Stuttgart 1877 betrug bei der Jaukschen Dampfspritze mit 1100 l Wasserlieferung auf 57 m Wurfweite die Zeitdauer vom Anheizen bis zu 1 Atmosphäre Ueberdruck 17 Minuten, bis zu 4 Atmosphären 22 Minuten, dann Beginn der Arbeit, Preis 9000 ℳ. Die zugleich ausgestellte Silsbysche Maschine mit 2200 l Wasserlieferung auf 60 m Wurfweite brauchte vom Anheizen bis zu 1 Atmosphäre Ueberdruck 5 Minuten, bis zu 2 Atmosphären 9 Minuten; bei 1 Atmosphäre Ueberdruck wurde mit der Arbeit begonnen. Der Preis betrug das Doppelte der Jaukschen Maschine u.s.w. Außer den Genannten sind als Erbauer von Dampffeuerspritzen noch zu nennen: Amosknag in Manchester, Amerika; Ahrens Manufacturing in Cincinnati, Amerika; Flader in Jöhstadt, Sachsen; Shand Mason in London.

Die wesentlichsten Anforderungen an moderne Dampffeuerspritzen sind: 1. Es muß in möglichst kurzer Zeit Dampf erzeugt, mit der Löscharbeit begonnen und ein kräftiger Wasserstrahl geworfen werden können. 2. Der Spritzenmechanismus muß so leicht als mit der Anstrengung während des Gebrauchs vereinbarlich konstruiert sein. 3. Die Durchbiegung des Wagengestelles beim raschen Fahren darf keine schädliche Rückwirkung auf den Spritzenmechanismus äußern. 4. Damit starke Schwankungen während der Fahrt nicht entstehen können, müssen alle auf dem Wagen angebrachten Teile möglichst nahe dem Schwerpunkt desselben sich befinden. Während die älteren Dampffeuerspritzen erhebliche Mängel hatten, namentlich unruhiges Verhalten bei der Arbeit, umständliches Herausnehmen und schwieriges Reinigen der Ventile, fortwährendes Hin- und Herbewegen der Schläuche u.s.w., sind diese Mängel bei den neueren Konstruktionen beseitigt.

Als Beispiel einer solchen diene die neueste Dampffeuerspritze der Firma Justus Christian Braun in Nürnberg. Dieselbe ist aus Fig. 14 und 15 ersichtlich. Der Kessel ist aus Stahlblech, hat kupferne Quersiederöhren und eine entsprechend große Heizfläche. Die Maschine braucht 10–15 Minuten vom Anheizen bis zum Beginn der Arbeit, und es läßt sich dann eine gleiche Dampfspannung erhalten. Die Armatur besteht aus 2 Sicherheitsventilen, 2 Wasserstandsanzeigern, 2 Manometern, 1 Kontrollmanometerhahn, 1 Injektor, 1 Maschinenspeisepumpe, 2 Rückschlagventilen, 1 Ventil für den Bläser zur Herstellung künstlichen Zuges, 1 Dampfpfeife, 1 Ventil für den Injektor, 1 Rauchklappe, 1 Laterne zur Beleuchtung der Wasserstände. Das Speisewasser[776] wird von dem Injektor und der Maschinenspeisepumpe dem vorne am Wagen angebrachten Wasserreservoir entnommen, das, wenn die Spritze tätig ist, durch diese gefüllt wird. Das Zwillingsdampfpumpwerk ist stehend angeordnet und an den Kessel montiert. Die Dampfzylinder befinden sich oben, die Spritzenzylinder unten, und die Verbindung der Dampf- und Spritzenkolbenstange geschieht durch ein neues, von Braun konstruiertes Verbindungsteil, in dem sich die Lenkstange bewegt. Diese Verbindung hat gegenüber den sonst gebräuchlichen Kurbelschleifen den Vorteil, daß die Reibung und eben damit die Abnutzung der beweglichen Teile vermindert und besonders der Oelverbrauch ein geringerer wird. Das Pumpwerk ist aus Messing hergestellt und mit kupfernem Sang- und Druckwindkessel versehen. Die aus Gummi bestehenden Ventile sind seitlich angeordnet und können durch Lösen einer Bügelschraube leicht bloßgelegt und ausgewechselt werden. An den Ausgängen sind Absperrschieber und in der Druckleitung befindet sich ein Sicherheitsventil, welches selbsttätig funktioniert, wenn ein Ueberdruck im Druckwindkessel stattfindet An die Druckleitung ist auch die Verbindung nach dem Wasserreservoir angeschlossen. Die Pumpzylinder sind mit Ablaßhähnchen versehen. Die ganze Maschine samt dem Dampfkessel ruht auf der hinteren Achse des in Eisen ausgeführten Wagens. Am Bocksitz sind zwei Laternen und eine Signalglocke angebracht und hinter dem Kessel befinden sich zwei Kohlenkasten sowie der Stand des Maschinisten während der Fahrt. Der Dampfzylinder erhält durch eine maschinell angetriebene Schmierpumpe das Oel zugeführt, wodurch der Oelverbrauch dem Gange der Maschine entsprechend reguliert wird. Die Achsenlager sind gleichfalls mit regulierbaren selbsttätigen Schmierapparaten versehen.

Die Firma Braun fertigt Dampffeuerspritzen mit einem Dampfzylinder und einem Spritzenzylinder und solche mit zwei Dampf- und zwei Spritzenzylindern. Die erstere wiegt 1700 kg und wirst ca. 4001 Wasser pro Minute bis zu 40 m weit aus. Die oben näher beschriebene Maschine liefert bei 2100 kg Gewicht pro Minute ca. 900 l Wasser bis auf eine Entfernung von 55 m, die dritte Größe bei 2600 kg Gewicht ca. 15001 auf eine Entfernung bis zu 65 m.

Noch ist die Anwendung des Pulsometers als Dampffeuerspritze zu erwähnen. Zu diesem Zwecke werden Dampfkessel und Pulsometer auf einem vierrädrigen Wagen vereinigt und durch ein Dampfrohr verbunden. Bei Inbetriebsetzung der Maschine wird der Dampf vom Kessel in den Pulsometer geleitet, letzterer saugt das Wasser aus dem Brunnen, Flusse u.s.w. an, preßt es unmittelbar in den Druckschlauch und wirst es, vorausgesetzt, daß ein Sang- und Druckwindkessel angebracht ist, in ununterbrochenem Strahl aus.

[777] Außer den Dampffeuerspritzen für Pferdebespannung werden neuerdings auch automobile Dampffeuerspritzen gebaut, und zwar für die Berufsfeuerwehren großer Städte. Die erste derselben ging aus der Waggon- und Maschinenfabrik A.-G. vorm. Busch in Bautzen i. S. hervor. Sie hat neben dem Dampfpumpwerk eine Betriebsmaschine zur selbsttätigen Fortbewegung des Fahrzeugs; beide Maschinen entnehmen ihren Betriebsdampf aus einem gemeinsamen Dampfkessel. Jetzt bauen auch E.C. Flader in Jöhstadt in Sachsen, die Nürnberger Feuerlöschgeräte- und Maschinenfabrik A.-G. vorm. Justus Christian Braun sowie C.D. Magirus in Ulm automobile Dampffeuerspritzen. Letztere Fabrik verwendet als Brennmaterial Petroleum, jedoch kann auch mit Kohlen geheizt werden und die Feuerung reguliert sich von selbst; die Spritze hat 4 Sitzplätze, eine Standbrücke für 1–2 Mann und führt außer dem erforderlichen Quantum Brennmaterial und Wasser noch die nötigen Sang- und Druckschläuche, Strahl- und Standrohre mit sich, so daß die Spritze sofort nach der Ankunft auf der Brandstätte in Tätigkeit gesetzt werden kann.

Elektrische Feuerspritze. Diese besteht aus dem Elektromotor, der Spritzenpumpe und dem Fahrzeug. Sie eignet sich für Fabriken und Städte mit solcher elektrischen Zentralanlage, bei der Tag und Nacht elektrische Kraft zur Verfügung steht und nur in den Straßen an beliebigen Stellen Anschlüsse hergestellt zu werden brauchen, um den Elektromotor der Feuerspritze in Tätigkeit setzen zu können. Damit beim Leerlauf keine zu große Erhöhung der Tourenzahl eintritt, ist der Motor mit Nebenschlußwicklung versehen. Die Spritzenpumpe ist mit dem Motor durch ein Zahnradpaar gekuppelt und besteht, wie bei den meisten Dampffeuerspritzen, aus zwei doppeltwirkenden, unabhängig voneinander arbeitenden Pumpen mit Kurbelwelle, Pleuelstangen und dem Zahnradvorgelege. Im Innern des Pumpenkörpers ist ein Regulierventil angebracht, das je nach der Stromstärke und der Wassermenge eingestellt wird, so daß bei konstanter Geschwindigkeit der Dynamomaschine jeder erforderliche Atmosphärendruck im Druckschlauch erreicht werden kann. Sang- und Druckventile müssen nach Oeffnen eines Deckels leicht herausgenommen werden können. Die zur Bedienung des Elektromotors erforderlichen Schalt- und Reguliervorrichtungen sind meist unter dem Kutschersitz angebracht und ermöglichen es, die Spritze mit wechselnden Spannungen (von 65–120 Volt) zu betreiben; neben dem Kutscherbock befinden sich Anschlußklammen für die mitgeführten Verbindungskabel. Die erste elektrische Feuerspritze wurde im Jahre 1891 von O.L. Kummer & Cie. in Dresden gebaut und war auf der Elektrotechnischen Ausstellung in Frankfurt a. M. ausgestellt. Die Firma Siemens & Halske in Berlin brachte eine elektrische Feuerspritze im Jahre 1901 zur Ausstellung. Die Verwendung der Elektrizität für den Spritzenbetrieb hat übrigens auffallenderweise noch nicht die verdiente Verbreitung gefunden, obschon bereits viele Städte reichlich mit elektrischem Strom zur Beleuchtung und für technische Zwecke versehen sind.

Benzin- und Petroleummotorspritzen. Dieselben unterscheiden sich von den gewöhnlichen Fahrfeuerspritzen nur dadurch, daß an Stelle des Handbetriebs ein Benzin- oder Petroleummotor tritt. Eben die Tatsache, daß sie keiner Pumpmannschaft bedürfen, und der weitere Vorteil, daß sie ohne Zeitverlust, wie solcher durch Anheizen bei den Dampffeuerspritzen entsteht, sofort in Gang gesetzt werden können, sichert ihnen eine immer größere Verbreitung. Solche Löschmaschinen fertigen u.a. Grether & Cie. in Freiburg i. Br., Heinr. Kurtz in Stuttgart, C.D. Magirus in Ulm, Feuerlöschmaschinenfabrik E.C. Flader in Jöhstadt i. S., Nürnberger Feuerlöschgeräte- und Maschinenfabrik vorm. Just. Christ. Braun, Wagenbauanstalt und Waggonfabrik vorm. Bausch in Bautzen i. S., und in der neuesten Zeit haben Grether & Cie. in Freiburg i. Br. eine automobile Benzinmotorspritze gebaut.

Kohlensäurespritze. Ein auf einem zweirädrigen Fahrzeug ruhender Wasserkessel von ca. 500 l Inhalt ist mit Schlauch und Strahlrohr und mit zwei Kohlensäureflaschen versehen, von. denen je ein durch ein Absperrventil abschließbares Kupferrohr nach dem Wasserkessel führt. Oeffnet man das Ventil, so tritt die Kohlensäure in den Kessel ein und drückt das darin befindliche Wasser in einem Harken Strahl durch Schlauch und Strahlrohr aus. Reichen beide Flaschen bei einem Brandfall nicht aus, so lassen solche sich leicht und ohne größeren Zeitverlust durch gefüllte Flaschen ersetzen. Die Kohlensäurespritze, die im letzten Jahrzehnt mehr und mehr vervollkommnet wurde und sich als ein außerordentlich praktisches Gerät bewährt hat, ebendeshalb auch immer weitere Verbreitung findet, dient zum Löschen kleiner Feuer und für den ersten Angriff, wenn ein Feuer bereits größere Ausdehnung gewonnen hat. Sie kann aber auch auf längere Dauer in Tätigkeit gesetzt werden, wenn man sie mit einem Hydranten verbindet, zu welchem Zweck ihr eine entsprechende Anzahl Schläuche beigegeben sind. Fehlt es der Wasserleitung an dem erforderlichen Druck und steht eine Dampffeuerspritze zur Verfügung, so wird diese an die erstere angeschlossen und die Kohlensäurespritze mit der Dampfspritze verbunden.

Feuerspritzenschläuche. Als Druckschläuche kommen zur Verwendung: rohe Hautschläuche, gummierte Hautschläuche und Lederschläuche. Die ersteren haben sich für Feuerspritzen mit Handbetrieb bei gutem Material, guter Arbeit und sorgfältiger Behandlung als durchaus genügend bewährt. Sie sind entweder einfach oder doppelt gewoben (Doppelhanfschläuche).

Außer den im Spritzennormale an dieselben gestellten Anforderungen sollen sie noch folgenden entsprechen: Das Material soll bester italienischer, nicht gebleichter Hanf, das Garn zum Zettel mindestens vierfach, zum Einschlag zehn- bis zwölffach, der Schuß gut zusammengeschlagen sein und das Gewicht eines 75 mm breiten Schlauches (Normalschlauch) pro laufenden Meter nicht weniger als 300 g betragen; der Schlauch darf nicht durch Anwendung künstlicher Mittel in der Weise präpariert sein, daß er nur bei den ersten Proben mit dem Manometer den betreffenden Anforderungen entspricht, nachher aber Spritzstellen zum Vorschein kommen und ein erheblich größerer Wasserverlust eintritt.

Die gummierten Hautschläuche unterscheiden sich von den rohen Hanfschläuchen dadurch, daß solche mit Gerbstofflösung getränkt und inwendig mit Gummi überzogen sind, wobei nur[778] vulkanisierter Gummi zur Verwendung kommen soll. Gute gummierte Hautschläuche bleiben bei einem Druck von 10 Atmosphären noch ganz wasserdicht. Die Lederschläuche sollen nicht genäht, sondern genietet sein, das Leder gut gewalktes Kernleder bester Sorte, das Material zu den Nieten Kupfer sein. Gebleichte Hautschläuche, Leinenschläuche sowie Gummischläuche eignen sich nicht zur Verwendung bei den Feuerspritzen. – Die Breite der Druckschläuche beträgt 70–85 mm, bezw. bei Hydrophoren 110–120 mm. Sie werden in der Regel in Stücke von je 10 m, die Hydrophorschläuche in solche von je 15 m Länge geteilt und müssen mit den erforderlichen Kupplungen zur Herstellung von Schlauchleitungen versehen sein. Da bei größeren Brandfällen nicht nur die Feuerspritzen des Brandortes, sondern auch der Nachbarorte in Tätigkeit kommen und hierbei nicht nur die gegenseitige Aushilfe mit Schläuchen, sondern auch die Herstellung großer Schlauchleitungen mit den alsdann zur Verfügung stehenden Schläuchen sehr häufig geboten ist, so hat man in einzelnen Ländern für sämtliche Gemeindefahrfeuerspritzen ein Normalgewinde eingeführt.

Zuerst geschah dies in Württemberg im Jahre 1860. Dasselbe wurde dann auch von Nassau angenommen und hat die in Fig. 16 angegebene Konstruktion. Das Königreich Sachsen und die sächsischen Fürstentümer haben dasjenige Fig. 17, Bayern, Niedersachsen, Coburg und Braunschweig dasjenige Fig. 18 (das Metzsche Schlauchgewinde). Fig. 16 und 17 haben Gummi- bezw. Lederdichtung. Fig. 18 hat Konusdichtung. Bei all diesen Kupplungen sind die beiden Kupplungshälften ungleich, was Störungen bei Herstellung der Schlauchleitungen verursacht. Man befaßt sich deshalb schon seit Jahren mit der Konstruktion von Kupplungen mit gleichen Kupplungshälften (s. Fig. 19, System Grether, D.R.P., Fig. 20, System Storz, D.R.P., und Fig. 21, System Giersberg, D.R.P.), und es hat das große Interesse der Feuerwehren hieran dazu geführt, daß die technische Kommission des Deutschen Feuerwehrausschusses in dessen Auftrag im Jahre 1890 unter dem Vorsitz des Verfassers und unter Zugrundelegung seines diesbezüglichen Entwurfes nachstehende Anforderungen an Schlauchkupplungen festgestellt hat:

1. Beide Hälften einer Druckschlauchverbindung sollen so beschaffen sein, daß jedes Ende des einen Schlauches mit jedem Ende eines andern Schlauches auf ein und dieselbe Weise verbunden werden kann. – 2. Die Verbindungsweise soll eine solche sein, daß in der Dunkelheit wie bei Tag ohne Vorkenntnisse und Vorübung, ohne schwierige Handgriffe und ohne Anwendung eines Schlüssels die dicht schließende Verbindung sowie die Lösung – auch unter Druck – leicht durch einen Mann bewerkstelligt werden kann, die Verbindung dicht geschlossen bleibt und nicht von selbst locker wird oder gar sich von selbst löst. – 3. In geschlossenem Zustande soll die Verbindung einen Wasserdruck von 10 Atmosphären aushalten, ohne daß die geringste Wasserentweichung stattfindet. – 4. Es sollen sowohl die beweglichen Teile als auch die Dichtungsteile gegen Verletzungen geschützt fein; auch darf durch Verunreinigungen die Beweglichkeit und Herstellung eines dichten Schlusses nicht gestört werden. – 5. Bei weicher Dichtung sollen die Dichtungsringe nicht herausfallen, im Bedarfsfalle aber andre Dichtungsringe rasch von Hand eingesetzt werden können. – 6. Die Verbindung soll gleiche innere Weite mit dem Schlauche haben, innen glatt und ohne Aenderung der Durchgangsquerschnitte sein, der Schlauch sich an das Verbindungsstück ansetzen und auf einfache Weise so einbinden lassen, daß ein dichter Anschluß an die Verbindung ohne Schwierigkeit hergestellt werden kann. – 7. Die Konstruktion der Verbindungsteile muß derart sein, daß dieselben mit der gewöhnlichen Fabrikationsmaschine in verschiedenen Werkstätten vollkommen übereinstimmend hergestellt werden können. – 8. Die Forderungen unter Ziff. 1., 2., 4., 6. und 7. sind auch an die Saugschlauchverbindungen zu stellen, die außerdem bezüglich des Vakuums den an die Saugfeuerspritze gestellten Anforderungen genügen müssen. – 9. Die äußere Form soll möglichst geringe Ausdehnung sowohl in Länge als Umfang haben. – Im Jahre 1893 hat die genannte Kommission bei einer wiederholten Beratung die Worte »ohne Vorkenntnisse« in Punkt 2. sowie den Punkt 7.[779] fallen lassen und in Punkt 8. den Ziffern 1., 2., 4., 6. und 7. noch die Ziffer 5. eingefügt, damit also auch bei den Saugschlauchgewinden weiche Dichtung für zulässig erklärt.

Während bisher die Schlauchkupplung mit gleichen Hälften trotz ihrer Vorzüge vor dem Schlauchgewinde keine allgemeinere Verbreitung gefunden hat, geschah neuestens hierzu auch in einem der Länder mit für alle Gemeinden eingeführtem Normalgewinde, und zwar seitens des Großherzogtums Helfen, der erste Schritt durch nachstehende Großherzogliche Verordnung vom 18. Februar 1905: »Dem 2 der Verordnung vom 11. Oktober 1890, die Ausführung der Landesfeuerlöschordnung vom 29. März 1890 betreffend, wird folgender Abs. 3 zugefügt: An Stelle des Metzschen Normalgewindes kann eine Normalschlauchkupplung nach dem ›System Storz‹ eingeführt werden,« wozu vom Großherzoglichen Ministerium an die Kreisämter folgende Verfügung erging: »Nach § 2 der Verordnung vom 11. Oktober 1890 zur Ausführung der Landesfeuerlöschordnung müssen sämtliche Spritzen, Hydranten und Schläuche mit dem sogenannten Metzschen Normalgewinde versehen sein. Diese Bestimmung hat sehr wohltätig gewirkt, da nur bei einheitlichem Kaliber eine rationelle Ausnutzung der Löschgeräte und ein Zusammenwirken verschiedener Feuerwehren möglich ist. In Nutzbarmachung der fortschreitenden Technik haben einige Städte aber die Schlauchverschraubung verlassen und eine sogenannte Schlauchkupplung angenommen. Die symmetrische Anordnung der Kupplung ermöglicht es, jedes Ende eines Schlauches mit demjenigen eines andern Schlauches zu verbinden, was bei dem Metzschen Normalgewinde nicht möglich ist und deshalb beim Legen längerer Schlauchlinien manchmal zu kleineren Verzögerungen Anlaß gibt. Auch ist eine gute Schlauchkupplung rascher zu schließen und zu lösen als ein Gewinde. Nachdem nunmehr auch bei kleineren Gemeinden die Neigung zur Einführung von Schlauchkupplungen hervorgetreten ist, war es nötig, fakultativ Schlauchkupplungen zuzulassen, zugleich aber auch im Interesse der Einheitlichkeit ein bestimmtes System vorzuschreiben. Das nunmehr in § 2 der Verordnung vom 18. Februar 1. J. vorgeschriebene System Storz ist von dem Ausschuß der hessischen freiwilligen Feuerwehren wie auch von der Brandversicherungskammer als das derzeit beste bezeichnet werden. Dasselbe ist seit längerer Zeit erprobt, bereits im Jahre 1891 von dem Deutschen Feuerwehrausschuß in Teplitz als allen Anforderungen entsprechend bezeichnet worden und patentfrei, also in seinen Anschaffungskosten nicht zu hoch. Patentfrei ist das Modell 1886, während die verbesserte Schlauchkupplung System Storz, Modell 1901, noch unter Patentschutz steht. Die Verbesserungen des letzteren sind aber nicht derart, daß es sich rechtfertigen würde, die jetzt patentierte Form der Kupplung vorzuschreiben. Das Modell 1886 paßt auf das Modell 1901, und es ist deshalb einerlei, welches von beiden Modellen gewählt wird.«

Im Interesse der Sache würde es liegen, wenn dem Beispiel Hessens weitere Länder nicht nur bald nachfolgen, sondern auch durch obligatorische Einführung einer Normalschlauchkupplung mit gleichen Hälften an Stelle einer nur fakultativen radikal vorgehen würden.

Zur Bedienung der Druckschläuche braucht man neben dem Holzhammer und Schlauchhalter beim Füllen des Wasserkastens mittels der Schlauchleitung den Einhängwinkel, d.i. ein kupfernes Bogenrohr, zum festen Anziehen der Schlauchgewinde den Schlauchschlüssel, zum Aufwickeln und raschen Wiederabwickeln der Schläuche den Schlauchhaspel oder die Schlauchwelle, zur Vermeidung von Verkehrsstörungen bei über die Straße gelegten Schlauchleitungen die Schlauchbrücke, zum momentanen Abschluß einer gefüllten aufgezogenen Schlauchleitung die Schlauchzange oder Schlauchklamme und zu sofortigem Verschluß von an den Schlauchleitungen während eines Brandes entstehenden Spritzstellen und Rissen die Schlauchbinde.

Der Schlauchwagen dient zum Mitführen eines entsprechenden Vorrates von Spritzen- oder Hydrantenschläuchen. Er ist zweirädrig, hat eine oder zwei Trommeln, faßt je nach seiner Größe bis zu 600 m Schläuche und ist mit einem Requifitenkasten versehen. Die Schläuche sind dicht zusammenzuschrauben und so auf die Trommel aufzurollen, daß das Muttergewinde nach außen gekehrt ist. Man braucht dann nur mit dem Wagen rückwärts an die Spritze oder den Hydranten zu fahren, um den Schlauch anzuschrauben, und kann das Herstellen der Schlauchleitung bis zu der gerade erforderlichen Stelle rasch und ohne Störung besorgen.

Chemische Feuerlöschmittel. Die feuerlöschende Eigenschaft des Wassers wird erhöht, wenn man demselben teils leicht lösliche, teils nicht lösliche, möglichst sein zerteilte Körper wie Alaun, gelöschten Kalk, Lehm, doppeltkohlensäures Natron, schwefelsaures Ammoniak, Wasserglas u. dergl. beimengt. Die Wirksamkeit dieser Mittel besteht darin, daß sie entweder auf der Oberfläche des zu schützenden Gegenstandes eine den Luftzutritt abhaltende unverbrennliche Kruste hervorbringen oder in Berührung mit dem Feuer dasselbe erstickende Gase entwickeln oder in beiden Richtungen zugleich wirken.

Unter den vielen Löschpulvern, denen diese Eigenschaft zugeschrieben wird, sind zu nennen: dasjenige von S. Bauer in Bonn a. Rh., Gautsch in München, Goldmann in Wien, G. Müller in Kaufbeuren (40 Teile Ammoniak, 10 Teile Alaun, 15 Teile Wasserglaspulver, 15 Teile calcinierte Soda, 25 Teile Salmiak, 10 Teile Borax, und von diesem Pulver 1 kg auf 501 Wasser), Winkelmann in Augsburg, sodann die Löschpatronen von Trotha in Anhalt, bei denen man nur die Hülfe zu zerbrechen und deren durch eine Querscheibe abgesonderten Inhalt4/5 Natronalaun und 1/5 schwefligsaures Natron – in das zum Löschen bereite Wasser zu schütten hat.

Die Feuerlöschgranaten, auch Feuerlöschbomben, Feuerlöschflaschen genannt, enthalten mit Löschpulver vermengtes Wasser und werden im Gebrauchsfalle einfach ins Feuer geworfen, wo sie zerplatzen. Wir nennen: Hardens Feuerlöschgranaten (19,5% Chlornatrium, 9% Chlorammonium), Haywards Originalfeuerlöschgranaten (15,7% Chlorcalcium, 5,6% Chlormagnesium), Schönbergs Feuerlöschflaschen (l,6% kohlensaures Natron, 6,4% Chlornatrium).

Der Annihilator, von dem Londoner Ingenieur Philipps im Jahre 1849 erfunden, hat in seiner ursprünglichen Beschaffenheit keine praktische Verwendung gefunden. Das jetzt mit[780] dem Namen Annihilator bezeichnete Löschinstrument besteht aus einer in einem Blechgesäß durch Klappdeckel befestigten und darin eine schräge Stellung einnehmenden Sang- und Druckspritze mit zwei ineinander geführten Messingröhren (von denen die eine als Zylinder, die andre als Kolben dient und letztere Röhre, die hohl ist, zugleich als kleiner Windkessel wirkt); die Spritze arbeitet mit Kugelventilen. Der Annihilator wird entweder, mit chemisch zubereitetem Wasser gefüllt, bereit gehalten oder erst im Gebrauchsfalle mit Wasser gefüllt und dieses alsdann mit einem Löschpulver vermischt.

Das unter dem Namen »Feuerlöschdose« bekannte chemische Feuerlöschmittel enthält trockenes Pulver, das samt der Dose ins Feuer geworfen wird, und besteht aus 1 Teil Kohle, 8 Teilen Schwefel und 16 Teilen Salpeter. Es entwickelt sich bei der Verbrennung schweflige Säure, die das Feuer dann vollständig löscht, wenn solches in möglichst luftdicht abgeschlossenem Räume ausgebrochen ist und der Zutritt von Luft während der Löscharbeit verhindert wird.

Zu den chemischen Feuerlöschmitteln gehören ferner die Extinkteure oder Gasspritzen, die vielfach praktische Verwendung gefunden haben. In einem zylinderförmigen, luftdichten, auf mindestens 12 Atmosphären Druck geprüften Behälter aus Kupfer oder verzinntem Stahlblech befindet sich das zum Löschen bestimmte, mit doppeltkohlensaurem Natron vermengte Wasser sowie ein kleines mit Schwefelsäure gefülltes Gesäß. Sobald die Schwefelsäure mit dem Wasser vereinigt wird, entwickelt sich Kohlensäure, so daß ein Druck von mehreren Atmosphären entsteht, das Wasser nach Oeffnen des am Behälter angebrachten Hahns durch den vorhandenen Schlauch ca. 15 m weit ausgeworfen wird, durch seinen Gehalt an Kohlensäure und Salz auf das Feuer erstickend wirkt und die bespritzten Gegenstände mit einer dünnen, deren Wiederentzündung erschwerenden Salzkruste bedeckt. Beinahe bei sämtlichen bekannten Arten von Extinkteuren kommen die genannten Chemikalien zur Verwendung, und zwar, da die Behälter in der Regel dieselbe Größe haben, auch in dem nämlichen Verhältnis: 750 g doppeltkohlensaures Natron und 500 g englische 66prozentige Schwefelsäure; dagegen besteht in der Art und Weise der Intätigkeitsetzung der Apparate ein wesentlicher Unterschied.

Bei den ersten Extinkteuren geschah die Entwicklung der Kohlensäure gleich mit der Füllung; sie waren also bis zum etwaigen Gebrauch stets unter Druck, was den großen Nachteil hatte, daß die Gase nach und nach entwichen, der Druck nachließ und der Apparat im kritischen Moment unter Umständen den Dienst versagte. Jetzt sind die Extinkteure sämtlich so konstruiert, daß sie zwar gefüllt und mit den nötigen Chemikalien versehen aufbewahrt und parat gehalten, aber erst im Gebrauchsfalle durch eine mehr oder weniger einfache Manipulation unter Druck gesetzt werden. Dies geschieht z.B. bei dem von G. Zuber erfundenen Apparat (Fig. 22) in folgender Weise: Der Behälter a wird bis zur Linie b mit Wasser gefüllt, was nach Entfernen der Schraube c bei der trichterartigen Form des oberen Teils des Behälters sehr leicht geschehen kann; alsdann gießt man 750 g doppeltkohlensaures Natron in das Wasser, füllt die mit der Schraube c verbundene Bleiflasche d mit 500 g Schwefelsäure, bedeckt die Flasche mit einem kleinen Bleideckel, schließt den Apparat mittels der Schraube c, bewahrt denselben in diesem Zustande aufrecht stehend bis zu seiner Verwendung auf und braucht ihn dann im letzteren Falle nur umzukehren, wodurch die Schwefelsäure sich in das bereits präparierte Wasser ergießt. Durch die sich sofort entwickelnde Kohlensäure gelangt der Apparat unter Druck, und die in dem ersteren enthaltene Flüssigkeit wird beim Oeffnen des Ausgußhahns e ca. 15 m weit ausgeworfen. Andre Apparate bedürfen des Umdrehens nicht, so der Dicksche, bei dem das Schwefelsäuregefäß durch Schlagen auf einen Bolzen zertrümmert wird, und neuerdings der Bohlesche Extinkteur (Fig. 23), bei dem die Auslösung dadurch geschieht, daß man die Kurbel c dreht und auf den Glasstöpsel der in dem Einsatz a befindlichen Glasflasche b wirken läßt, bis diese zerbricht. Der K. preuß. Militärverwaltung ist durch kriegsministerielle Verfügung der Gebrauch dieses Apparates für Kasernen, Lazarette und Magazine vorgeschrieben. Die Kosten der [781] Spritze nebst Zubehör belaufen sich auf ca. 120 ℳ. (Richard Schwartzkopff, Berlin). Weder eines Umdrehens des Apparates noch der Zertrümmerung des Schwefelsäuregefäßes bedarf es u.a. bei den Extinkteuren von Eduard Rau in München, Patent Beyhl, und von Paul Schmahl, Firma J.G. Lieb in Biberach a. d. R. Beim Rauschen Apparat (Fig. 24) nimmt man durch Zurückziehen der Schraube a den Verschlußdeckel samt der an diesem angebrachten Büchse c heraus, steckt das die Schwefelsäure enthaltende, an seiner Oeffnung e mit Bleifolie verschlossene Gefäß d so in die Büchse, daß der Hals des Gefäßes durch die Oeffnung der ersteren ragt, und schraubt, nachdem zuvor der Apparat bis unten an das Schwefelsäuregefäß mit der Natronlösung gefüllt worden, den Verschlußdeckel wieder ein, wodurch das Gefäß d die in Fig. 24 angegebene Stellung erhält. Behufs Ingangsetzung des Apparates hat man nur die zum Feststellen des Hebels g vorhandene Versicherung f zu beseitigen, den Hebel an der rechten Seite vor- und dann sofort in die senkrechte Stellung zurückzuziehen, wodurch der Kegel h nach oben gerückt wird und den Bleiverschluß e durchstößt. Die neueren Extinkteure von Rau sind in der Weise abgeändert, daß der Schwefelsäurebehälter auf einer Achse sitzt, erst im Gebrauchsfalle mittels einer Hebelvorrichtung nach unten gedreht und dann der Bleideckel durch einen an der Achse befindlichen Mechanismus zerstört wird. Der Schmahlsche Extinkteur (Fig. 25) ist noch einfacher konstruiert, indem bei demselben nur der Ausgußhahn rasch zurück- und wieder vorwärtsgedreht zu werden braucht, also eine zweite Manipulation, wie bei sämtlichen andern Konstruktionen, nicht nötig ist. Es ist nämlich der Ausgußhahn mit einer Stechlanze verbunden, die beim Drehen desselben nach rückwärts die Bleidecke des Schwefelsäuregefäßes durchsicht.

Noch gehört hierher die neue Handgasspritze von Konrad Gautsch in München. Sie zeichnet sich namentlich durch höchst einfache Bedienungsweise aus, und es wurden deshalb von der Eisenbahndirektion Potsdam D-Zug-Wagen damit ausgerüstet.

Zu jedem Extinkteur gehört ein entsprechender Vorrat an Chemikalien, um erforderlichenfalls Neufüllungen vornehmen zu können. Die chemischen Feuerlöschmittel kommen in der Regel überhaupt nur in Betracht bei erst im Entliehen begriffenen Schadenfeuern, namentlich beim Löschen von brennendem Petroleum, Benzin, Teer, Pech, Lack u. dergl.

IV. Steig- und Rettungsgeräte.

Anstelleitern mit Stützen. Von besonderer Wichtigkeit ist die Verbindung der Stützen mit den Leitern. Allen älteren Verbindungsbeschlägen haftet der Uebelstand an, daß sie außer der Durchbohrung der Holme für die Sprossen noch eine besondere Durchbohrung für das Stützenbeschläg notwendig machen, also eine ganz bedeutende Verschwächung der Holme und ebendamit Unglücksfälle verursachen. Verfasser hat diesem Uebelstand dadurch abhelfen lassen, daß an der Verbindungsstelle zwei Sprossen durchbohrt und die beiden Stützenbeschläge mittels eiserner, durch die Sprossen geschobener Stängchen mit der Leiter und unter sich seit verbunden werden (s. Fig. 26).

Die Leiterbäume und Stützen sollen aus astlosem Weißtannen- oder Fichtenholz, die Sprossen aus splintfreiem Eichenholz gefertigt, die Holme oval, die Sprossen kantig bearbeitet sein, letztere ganz durch die Holme gehen, nach außen verjüngt, verkeilt und innen mit einem 5 mm in die Holme eingetriebenen Ansatz versehen sein. Die Breite der Leiter soll unten mindestens 40 cm, oben mindestens 30 cm im Lichten, die Stärke oben mindestens 45/80 mm, unten 60/100 mm betragen. Es sollen die Leitern durch mindestens drei durch die Sprossen geführte eiserne Stängchen von 10 mm Stärke zusammengehalten sein. Die Stützen sollen unten und oben 55 mm, mitten (damit sie nicht federn) 65 mm stark und genau so lang sein als die Leitern selbst vom Verbindungspunkt der Stütze mit der Leiter bis zum Fußpunkt der letzteren. Der Verbindungspunkt darf nicht weniger als 0,5 m und nicht mehr als 1 m über der Mitte der Leiter sich befinden. Die Leiterholme sollen oben und unten mit mindestens 6 cm langen, genügend starken, eisernen, gut eingelassenen Zwingen und unten außerdem mit eisernen, starken, gut eingelassenen, mindestens 7 cm vorliegenden Stiften versehen und die Stützen unten ebenso beschlagen sein wie die Holme. Das Verbindungsbeschläg der Stützen mit den Holmen soll aus Schmiedeeisen bester Qualität aufs solideste gefertigt sein und im übrigen die obenangegebene Konstruktion haben. Jede, auch die kleinste Gemeinde soll neben Leitern von geringerer Länge mindestens eine Leiter von 10–12 m Länge haben. Bezüglich der Tragfähigkeit der einfachen Stützenleitern ist zu bemerken, daß dieselben wagerecht auf beiden Enden aufliegend eine 80 kg schwere Last tragen müssen; nach Beseitigung der Belastung darf keine Veränderung an der Leiter eingetreten und namentlich keine Einbiegung mehr vorhanden sein.

Da man die einfache Stützenleiter nicht freistehend benutzen kann, so richtet man zwei[782] Stützenleitern so ein, daß sie zu einer Bockleiter zusammengestellt werden können, damit, wenn man an einem brennenden Gebäude keine Leiter mehr anlegen kann und auch kein Nachbargebäude vorhanden ist, von dessen First aus das Löschen mittels eines aufgezogenen Spritzenschlauches geschehen könnte, dies von der Bockleiter aus in wirksamster Weise möglich wird. Zu diesem Zwecke werden beide Leitern gleichlang gemacht und eine der beiden Leitern erhält an ihrem oberen Ende eine solche Breite, daß das obere Ende der andern Leiter dazwischengeschoben werden kann. Die breitere Leiter ist oben mit einem eisernen Stift mit Flügelmutter versehen, und man hat, wenn man aus zwei einfachen Stützenleitern eine Bockleiter machen will, nur beide Leitern Kopf gegen Kopf auf den Boden zu legen, den Stift herauszunehmen, die schmälere Leiter einzuschieben und sodann den Stift wieder durchzustecken und zu befestigen.

Die einfache Anstelleiter wird auch aus zwei Teilen hergestellt, wodurch sie nicht nur in kleineren Räumen untergebracht und leichter transportiert werden kann, sondern noch den Vorteil bietet, unter Umständen die einzelnen Teile für sich als kürzere Leiter verwenden zu können. Der eine Leiterteil hat an seinem oberen Ende außen an beiden Holmen je zwei Zwingen, in welche der andre Leiterteil geschoben wird. Das Ineinanderschieben geschieht auf dem ebenen Boden, das Aufrichten der zusammengesteckten Leiter durch die derselben beigegebenen Gabeln, mittels deren die Leiter, nachdem sie angelegt ist, auch unterstützt werden muß.

Ein wesentlicher Fortschritt im Feuerleiternbau erfolgte mit der Erfindung der Schiebleiter (Fig. 27 und 28). Dieselbe wird wie die gewöhnliche Stützenleiter in unausgezogenem Zustande aufgestellt und dann mittels des an der oberen Leiter unten bei a befestigten, über die oben an der unteren Leiter befindliche Rolle b hinweggehenden Seiles c nach Bedürfnis ausgezogen Die obere Leiter wird durch die Haken d gehalten. Damit während des Gebrauchs ein schnelles und ebendeshalb gefährliches Herabrutschen der oberen Leiter infolge irgend eines Bruches möglichst vermieden wird, muß nicht nur an der Leiter und an den Stützen, sondern stets auch am Seil jemand festhalten Die Haken d mußten früher durch einen Mann nach dem Aufziehen der Leiter eingelegt und vor dem Ablassen derselben ausgehängt werden; jetzt erhalten die Schiebleitern selbstwirkende Einfallhaken wie die mechanischen Feuerleitern.

Die Italienische Leiter ist eine aus fünf bis sechs einzelnen, je 2 m langen, ganz gleich beschaffenen Leiterstücken zusammengesetzte Steckleiter, die dann Anwendung findet, wenn die Aufstellung einer langen, aus einem Stück bestehenden Leiter wegen Mangel an Raum oder aus andern Gründen nicht möglich ist. Die Leiterstücke haben unten an den Holmen Einschnitte, so daß sie in die angebrachte Sprossenverlängerung eingesteckt werden können (Fig. 29). Die zusammengesetzte und aufgerichtete Leiter muß durch sogenannte Gabelstützen unterstützt werden, bleibt aber auch dann noch ein nicht ungefährliches Gerät. Mechanische Feuerleitern werden bis zu einer Höhe von 30 m ausgeführt, können auf ihre ganze Höhe freistehend bestiegen werden und heißen deshalb auch freistehende Leitern. Von den bekannten Leitern älterer Systeme sind zu nennen: die Berner Leiter von Hortin, die Belgische Leiter von Blanpain-Namur, die Londoner Leiter von Wyval und die Mailänder Leiter von Porta. Zurzeit liefern in Deutschland sehr gute Leitern die Firmen: Lieb in Biberach a. d. R., Magirus in Ulm, Braun vorm. Fischer & Stahl in Nürnberg, Honig in Köln, Weinhart in München Beinahe ohne Ausnahme sind die zur Verwendung kommenden Leitern Schiebleitern, und zwar zwei-, drei- oder vierteilig, mit oder ohne Pferdebespannung. Die Art der Aufrichtung ist sehr verschieden.

Leitern von Braun vorm. Fischer & Stahl (Fig. 30 und 30a). Das Aufrichten erfolgt durch eine Seilwelle[783] mit Griffrädern, indem sich, wenn man letztere in Bewegung setzt, das dreieckige Wagengestell abwärts gegen den Fuß der Leiter verschiebt; um das Verschieben zu erleichtern, sind an der Leiter und dem Wagengestell Schienen angebracht.

Leitern von Lieb (Fig. 31), Patent Schmahl. Hier dient eine eiserne Spindel zum Aufrichten, deren Lager an der unteren Seite des Leiterholms beteiligt ist; der Spindel entlang läuft eine Mutter, die mit eisernen Stangen die oberen Stützenenden an ihrer Verbindung faßt. Setzt man die Spindel durch Umdrehung in Bewegung, so läuft die Mutter an der Spindel auf- oder abwärts, zieht dadurch die Stützen an oder schiebt sie zurück, d.h. zieht die Leiter auf oder legt sie nieder. Bei einer andern Anordnung geschieht das Aufrichten mittels eines Getriebs durch Kranenketten, wobei ein angebrachter Selbsthemmungsapparat bewirkt, daß im Falle plötzlichen Loslassens der Kurbel das Getriebe sofort feststeht.

Bei den Patentleitern von Magirus tritt an Stelle des dreieckigen Wagengestells der Elevator a b (Fig. 32). Er bewegt sich an seinem unteren Ende um die Wagenachse und ist oben mit Rollen versehen, auf welchen die Leiter aufliegt. In der Mitte des Wagengestells ist eine Welle mit Kurbel und mit an das obere Ende des Elevators führendem Seil. Sowie das Seil durch Umdrehung der Welle verkürzt wird, erhebt sich der Elevator und mit ihm die Leiter, bis letztere mit ihrem Fuß am Wagen anliegt. Bei einer andern Anordnung wird durch ein Getriebe mit Stahldrahtbändern der Fuß der mit der Leiter fest verbundenen Stützen und damit die Leiter selbst emporgehoben. Eine während des Aufrichtens selbstwirkende Vorrichtung verhütet das Zurückgleiten der Leiter. Fig. 33 ist eine sogenannte Dreh- oder Turmleiter, derjenigen von Honig in Köln ähnlich. Der Wagen ist mit einer Brücke versehen, auf der ein schmiedeeisernes Gestell ruht, das mittels des an der Brücke angebrachten Kurbelbetriebs vollständig im Kreise gedreht werden kann. An dem Gestell befindet sich die Aufrichtevorrichtung für die vierteilige, ganz ausgezogen 22 m hohe Schiebleiter.

Zu den nur für die Berufsfeuerwehren der großen Städte geeigneten Dreh- und Turmleitern gehört auch die von Greiner&Witte in Berlin konstruierte eiserne Steckleiter, die aus Stahlrohr gefertigt ist und bei der die einzelnen Leitern von 3,3 m Länge von unten einzeln eingeschaltet werden. Die vorhandene Drehscheibe gestattet, daß die Leiter in jeder Stellung um sich selbst gedreht werden kann. Die zweite Einzelleiter wird mit der ersten gekuppelt und dann mittels des angebrachten Getriebes aufwärtsgeschoben, dann die dritte an die zweite Leiter u.s.w., bis die gerade notwendige Höhe (bei einer Maximalhöhe von 23 m) erreicht ist. Die Kupplungen bestehen aus einem Vater- und Muttergewinde mit Bajonettverschluß, und es wird durch Bewegung eines Hebels die Aneinanderfügung der Leiterenden so vollständig bewerkstelligt, daß für das Besteigen der Leiter volle Sicherheit besteht.

Wesentlich unterscheidet sich von den bisher angeführten Systemen freistehender Schiebleitern dasjenige von Weinhart in München. Hier liegt die unausgezogene Leiter infolge der Anbringung eines Werkzeugkastens und Fußtrittes von entsprechendem Gewicht am Fußende der Leiter auf der Radachse im Gleichgewicht (Fig. 34), wodurch sie von einem Mann durch[784] einen Druck auf das Fußende aufgerichtet werden kann. Durch die Art der Verbindung der Stützen mit der Leiter ist es möglich, diese nach Belieben zu neigen und ihr unter jedem Winkel einen festen Stand zu geben. Der Bau der Weinhartschen Leitern beschränkt sich ohne sogenannte Aufsteckleiter auf eine Höhe von 14 m. Lieb in Biberach, Magirus in Ulm und neuerdings auch Braun in Nürnberg haben das Weinhartsche Leitersystem zu vollständigen Balanceleitern mit besonderem Gegengewicht, jeder in seiner Weise, ausgebildet und bauen solche Leitern bis zu 18 m Höhe ohne Aufsteckleiter.

Das Aufziehen der Oberleiter erfolgt bei den freistehenden Schiebleitern entweder durch die Aufrichtvorrichtung oder durch ein besonderes Kurbelgetriebe mit Hanf- oder Stahldrahtseil. Die erforderlichen Einfallhaken werden neuerdings bei Lieb und Magirus selbsttätig wirkend hergestellt. Die Verspannung der Oberleitern geschieht in der Regel mit Bandeisen oder Drahtseilen. Um die aufgerichtete Leiter auch bei unebenem Terrain so stellen zu können, daß sie sich weder nach rechts noch nach links neigt, erhält sie eine sogenannte Terrainregulierung, wozu neben den zum festen Stand der Leiter erforderlichen Fußschrauben eine besondere Spindelvorrichtung dient. Details sind in den Katalogen der genannten Fabriken nachzusehen.

Im Jahre 1890 hat die Technische Kommission des Deutschen Feuerwehrausschusses den vom Verfasser gefertigten Entwurf allgemeiner Vorschriften über die Beschaffenheit und über die Benutzung mechanischer Feuer- und Rettungsleitern sowie einer Prüfungsnormale für solche Leitern durchberaten und schließlich bei ihrem Wiederzusammentritt im Jahre 1893 mit wenigen Abänderungen in nachstehender Fassung definitiv festgestellt.

I. Allgemeine Vorschriften über die Beschaffenheit mechanischer Feuer- und Rettungsleitern. 1. Alle zum Aufrichten mechanischer Leitern verwendeten Getriebe müssen ohne Gefährdung der Bedienungsmannschaft in Tätigkeit gesetzt werden können und mit selbstwirkenden Sperrvorrichtungen versehen sein. Die Verwendung von automatischen Bremsen, Sicherheitskurbeln u.s.w. ist anzuraten. Das verwendete Holz muß möglichst astfrei und tadellos sein. Die Holzteile dürfen nur mit durchsichtigem Firnis überzogen werden. 3. Für Metallteile, die Zugspannungen ausgesetzt sind, darf kein Gußeisen, sondern nur Schmiedeeisen und Stahl Verwendung finden. 4. Die ausziehbaren Teile der Leiter sollen in völlig ausgezogenem Zustande noch mindestens ein Sechstel ihrer Länge übereinander greifen. 5. Die lichte Breite der Leitern muß so groß bemessen werden, daß die seitlich vorragenden Teile der Verspannung u.s.w. der freien Bewegung der Mannschaft kein Hindernis bereiten. 6. Bei einer Belastung der obersten Sprosse der ganz ausgezogenen Leiter mit 250 kg und einer Neigung der Leiter von 78° darf kein Punkt der Unterstützung der Leiter den Boden verlassen. Bleibende Verbiegungen oder sonstige Veränderungen dürfen durch die Belastung an der Leiter nicht eintreten. Es muß vielmehr ein von der Leiterspitze herabhängendes Lot nach der Belastungsprobe genau denselben Abstand von einem festen Punkte des Leiterfußes zeigen wie vor demselben. 7. Bei einer Belastung der ganz ausgezogenen, auf 78° geneigten Leiter – wenn zweiteilig, an der obersten Sprosse der Unterleiter mit 300 kg, der Auszugsleiter mit 150 kg, wenn dreiteilig, an der obersten Sprosse der Unterleiter mit 300 kg, der mittleren Leiter mit 180 kg und der oberen Leiter mit 150 kg – müssen dieselben Bedingungen wie unter 6. erfüllt werden. 8. Die Leiter muß eine sogenannte Terrainregulierung besitzen, die eine seitliche Neigung bis zu 10% auszugleichen erlaubt.

II. Allgemeine Vorschriften über die Benutzung mechanischer Feuer- und Rettungsleitern. 1. Eine mechanische, voll ausgezogene Leiter soll nur soweit erforderlich im Freistande verwendet werden. Bei Uebungen ist die Aufstellung so zu wählen, daß die Leiter im Falle des Nachgebens Anlage findet. 2. Eine mechanische Leiter darf freistehend nur bei einer Neigung von 78° sowie angelegt nur mit folgenden Mannschaftszahlen bestiegen werden: a) wenn zweiteilig, die untere Leiter höchstens mit drei, die obere mit zwei Mann, b) wenn dreiteilig, die untere Leiter höchstens mit drei, die beiden oberen mit je einem Mann an der Spitze jedes Leiterteiles. 3. Nur im Notfalle ist es zulässig, daß der zweite Mann auf den obersten Leiterteil bis zur Spitze hinaussteigt; es hat vielmehr der oberste Mann zur Empfangnahme des Schlauches und andrer Gegenstände zu dem nächst unter ihm postierten Mann hinabzusteigen. 4. Das Ausziehen der Leiter darf stets nur auf die im einzelnen Falle durchaus notwendige Höhe geschehen. 5. Bei Wind und nachgiebigem Untergrunde ist mit ganz besonderer Vorsicht zu verfahren. 6. Beim Anlegen der Leiter ist darauf zu sehen, daß dieselbe vor dem Besteigen noch etwa 20 cm von dem obersten Punkte der Wand, Dachkante u.s.w. absteht. 7. Auf unebenem Terrain darf die Leiter bei mehr als 10% seitlicher Neigung nicht angewendet werden. 8. Eine einseitige Belastung der Leiter ist möglichst zu vermeiden. 9. Ansteck- oder Verlängerungsleitern dürfen im Freistande nicht benutzt werden.

III. Prüfungsnormale für mechanische Leitern. Jede Prüfung einer mechanischen Leiter hat unbedingt festzustellen, ob dieselbe den allgemeinen Vorschriften über die Beschaffenheit solcher Leitern entspricht. Weiterhin ist die Prüfung namentlich noch auf die Ermittlung des zum Manövrieren nötigen Raumes sowie, wenn möglich, auch auf die Veränderung der Stabilität bei den Belastungsproben durch Bestimmung des Druckes der einzelnen Basispunkte zu erstrecken. Zur Benutzung bei der Prüfung dient ein besonderes Schema.

Von den obenbeschriebenen mechanischen Feuerleitern unterscheiden sich die Polster-Schaplersche und die neuere Magirus-Leiter dadurch, daß bei der ersteren komprimierte Luft, bei der letzteren komprimierte Kohlensäure als Triebkraft für das Ausziehen der Oberleitern verwendet wird. Bei der Magirus-Leiter steht mit dem Auszugsgetriebe ein Kohlensäuremechanismus in der Art in Verbindung, daß die in Flaschen mitgeführte gepreßte flüssige Kohlensäure durch Oeffnen der betreffenden Ventile in einen stählernen Treibzylinder strömt; hierdurch wird ein in letzterem geführter Kolben in Bewegung gesetzt, der seinerseits dann einen Drahtseilzug in Bewegung setzt, dessen Ende auf eine mit dem eigentlichen Auszugsgetriebe zusammengekoppelte [785] Seiltrommel wirkt und so den Auszug der Oberleitern bewerkstelligt. Sollte einmal der Kohlensäurevorrat verbraucht sein oder eine Störung im Kohlensäuremechanismus eintreten, so kann der Auszug der Oberleitern von Hand erfolgen.

An diese Magirus-Leiter schließt sich an die neue elektro-automobile Patentdrehleiter mit Kohlensäureausschubmechanismus der Feuerlöschgeräte- und Maschinenfabrik vorm. J.C. Braun in Nürnberg und die neueste automobile Dampfdrehleiter von C.D. Magirus in Ulm. Bei der letzteren befindet sich der Dampfkessel, an dem alle nötigen Armaturen angebracht sind, hinter dem Kutscherbock, und die um den Kessel sitzenden drei Mann können den Wasserstand, den Druck, überhaupt den Betrieb im Kessel leicht beaufsichtigen. Die Heizung des Kessels erfolgt vollständig automatisch mittels Petroleum; man hat lediglich vor der Abfahrt ein Ventil zu öffnen, im übrigen kann man die Feuerung ganz sich selbst überlassen, und diese reguliert sich automatisch entsprechend der Fahrgeschwindigkeit bezw. der Dampfentnahme. Im Depot wird der Kessel mittels Leuchtgas unter einem Druck von 3–4 Atmosphären gehalten, bei eintretendem Alarm wird die Gasheizung abgestellt, ausgelöst und die Petroleumheizung eingestellt. Der Druck im Kessel steigt schon nach 1–2 Minuten auf die volle Höhe. Wegen der Abbildungen sei auf die Kataloge der genannten Firmen verwiesen.

Seit einigen Jahren werden auch stützenlose mechanische Feuerleitern gebaut. In Württemberg wurden im Jahre 1902 infolge des Gesuches einer Gemeinde um einen Beitrag aus der Zentralkasse zur Förderung des Feuerlöschwesens zu einer solchen Leiter von 14 m Länge auf Grund eingehender Prüfung des neuen Leitersystems die Zentralkassevorschriften über mechanische Leitern dahin ergänzt, daß solche ohne Stützen bis zu einer Länge von 13 m gestattet sind, wenn sie im übrigen den schon bestehenden Anordnungen vom Jahre 1894 entsprechen, während bei Drehleitern vorbehalten wurde, von Fall zu Fall zu entscheiden.

Hakenleitern oder Stockleitern verwendet die Feuerwehr zum Einsteigen in die einzelnen Stockwerke. Man hat Hakenleitern mit einem Holme und einem Haken (sogenannte Papagei- oder Kopenhagener Leitern, Fig. 35), mit zwei Holmen und einem Haken (Fig. 36 und 37), mit zwei Holmen und zwei Haken, letztere entweder gleichweit voneinander abstehend (Fig. 38) oder in einen Haken übergehend (Fig. 39). Die Länge der Leitern, die sich im übrigen nach der durchschnittlichen Höhe der Stockwerke in dem betreffenden Orte richtet, muß mindestens eine solche sein, daß das Uebersteigen von einer Leiter zur andern noch sicher geschehen kann.

Sämtliche bisher beschriebenen Feuerleitern dienen der Feuerwehr auch als Rettungsleitern. Die mechanischen Feuerleitern werden auch zur Anbringung und Instandhaltung oberirdischer Telegraphen- und Telephonleitungen sowie zu militärischen Zwecken verwendet.

Dachleitern sollen bei allen Arten von Dachbedeckungen gleich zweckmäßig verwendet werden können. Man hat Dachleitern mit und ohne Haken, mit festem und losem Haken, mit einem Haken in der Mitte oder einem solchen seitlich, mit kürzerem oder längerem Haken, mit zwei Haken (First-leitern), mit und ohne Vorrichtung zum Zurückschieben der Dachziegel oder zum Einfahren mit dem Haken unter dieselben, mit und ohne Laufrollen, ein-, zwei- und dreiteilig. Die Augsburger oder Bayrische Dachleiter ist ähnlich derjenigen der Schieferdecker und hat einen losen Haken in Form eines S, den der Benutzer an sich trägt. Der Haken wird von der Anstelleiter aus in eine der unteren Ziegelreihen und dann die erste Dachleiter in den über die Dachfläche vorstehenden Teil des Hakens an einer ihrer unteren Sprossen eingehängt, alsdann bestiegen, von ihr aus über derselben ein zweiter Haken, in diesen hierauf die zweite Dachleiter u.s.w. eingehängt. Bei dieser Einrichtung kann die Dachleiter sich auf der Dachfläche nach rechts oder links neigen, und ebendeshalb steht der Benutzer nicht sicher. – Die Schweizer Dachleiter hat einen seitlichen, oben an dem rechten Leiterholm befestigten Haken mit einer besonderen Spitze zum Einfahren unter die Dachziegel. Auch diese Leiter bietet dem Benutzenden nicht die notwendige Sicherheit, insofern der Haken, dessen Länge, damit das Umdrehen unter einem Dachziegel möglich ist, höchstens gleich der Breite eines solchen Ziegels sein kann, sich leicht aushängt. – Die Württembergische Normaldachleiter ist von Weißtannen- oder Fichtenholz, hat eine Länge von 2,3 m, eine Breite von 26 cm, im Lichten gemessen. Die Holme und Sprossen sind 50 mm breit, 22 mm dick,[786] die Holme oben auf ihre ganze Länge über die Sprossen hinweg auf 20 mm Breite mit Bandeisen beschlagen, das zugleich mit den etwas eingesetzten Sprossen durch Holzschrauben an die Holme befestigt ist. Der Haken ist aus einem Stück Schmiedeeisen erster Qualität gefertigt. Oben am linken Holm ist eine Vorrichtung zum Zurückschieben der Dachziegel angebracht. Haken und Schiebvorrichtung haben die Konstruktion der Fig. 40 und 41. Die Breite des Hakens beträgt 18 mm, seine Stärke 8 mm. Das Gewicht einer solchen Dachleiter darf nicht über 8 kg betragen.

Auf einer Dachleiter darf stets nur ein Mann stehen. Die Normalleiter kann auch bei Stroh- und Schindeldächern angewendet werden, indem man sie nur, den Haken nach abwärts gerichtet, unten an beiden Holmen zu fassen und den Haken so tief einzuschlagen hat, daß er fest steckt und die Leiter auf der Dachfläche ganz aufliegt. Dagegen taugt auch diese Leiter nicht für Schieferdächer; hier bleibt nur die Verwendung gewöhnlicher Schieferdeckerleitern und die Benutzung der auf den Schieferdächern ohnehin vorhandenen Haken übrig. Innen verschalte Ziegeldächer lassen lieh nur mit Dachsteckleitern, deren oberster Teil zwei Haken hat und über den Dachfirst zu liegen kommt, oder mit Dachleitern gleich der Normalleiter besteigen, bei denen der Haken nur 16 cm lang ist.

Gesimsbock, ein Gerät, dessen sich die Feuerwehr bedient, um vom obersten Stockwerk eines Hauses auf das Dach zu gelangen, wenn eine über die Dachtraufe reichende Feuerleiter nicht vorhanden ist oder nicht angewendet werden kann. Er besteht aus einer sogenannten Brücke nebst Stange und einer kurzen Anstelleiter. Die Brücke ist ein starkes, 1,8 m langes, 0,5 m breites, an den Kanten mit Eisen beschlagenes, mit zwei Eisenstreben und mit Oeffnungen zum Einstecken der Gesimsleiter sowie mit eisernen Ringen zum Einschieben der Stange versehenes Trittbrett. Die Gesimsleiter ist eine einfache, 4 m lange Anstelleiter, an deren beiden Holmen je ein Seil oder eine Gurte angebracht ist. Im Gerätemagazin und beim Transport sind Stange und Anstelleiter auf die obere Seite der Brücke gelegt, die beweglichen Stützen liegen an den Seitenkanten derselben an und sämtliche Teile sind durch Riemen zusammengehalten. Bei der Uebung mit dem Gesimsbock und bei dessen Anwendung während eines Brandfalles wird zuerst das betreffende Stockwerk mittels der Hakenleitern (s. S. 785) bestiegen, dann der Bock mittels einer Steigerleine aufgezogen und auf die Fensterbank gelegt. Hierauf werden die Riemen geöffnet, wobei die Streben selbsttätig in die richtige Lage an der äußeren Wandseite herabfallen; nachdem die Stange durch die der Wandstärke entsprechenden Ringe gesteckt ist, wird die Anstelleiter auf das Trittbrett gestellt und mittels der angebrachten Seile oder Gurten von innen festgehalten.

Rettungsapparate. Zur Rettung von Personen bei Brandfällen benutzt man: die gewöhnliche Anstelleiter, die Bockleiter, die Schiebleiter, die Hakenleiter, die mechanische Leiter, die Strickleiter, die Gurtenleiter, sodann den Rettungssack und -korb mit Rolle und Seil, den Rettungsschlauch, das Sprungtuch, das Rutschtuch, das Steigerseil, die Rettungs- oder Seilbremse.

Der Rettungsschlauch aus starkem Segeltuch von bestem Hanf und ohne Naht erhält eine Breite von 95 cm und hat entweder auf der ganzen Länge oder an einigen Stellen Einschnitte zum Herausnehmen von Personen. Die angebrachten Oeffnungen müssen sicheren Verschluß haben. Zur Befestigung des Schlauches im Kreuzstock dienen zwei an der Einsteigöffnung angebrachte Querstangen, deren eine mindestens 1,5 m lang sein muß.

Das Sprungtuch (Fangtuch) besteht aus demselben Stoff, erhält zur Verstärkung Gurten am Rand, Kreuz- und Quergurten, und wenigstens 18 aufs solideste befestigte Handhaben. Es soll mindestens 3,5 m lang und 3,5 m breit sein.

An Stelle des Rettungsschlauchs wird auch das im Kreuzstock in ähnlicher Weise zu befestigende, 3,2 m breite Rutschtuch verwendet; die gefährdete Person steigt in das ausgebreitete, unten in entsprechender Entfernung festgehaltene Tuch oder wird einfach darauf geworfen und rutscht dann herab.

Die Rettungs- oder Seilbremse ist nicht allein der einfachste Selbstrettungsapparat, sondern dient ebensogut zur Rettung andrer. Die älteste bekannte Rettungsbremse ist die von Galilei erfundene (Fig. 42), von ihm wie folgt beschrieben: Man nimmt ein cylindrisches Holz und bohrt oben und unten in der Richtung der Achse ein etwa 2 Zoll langes Loch, etwas stärker als das Rettungsseil. Auf der äußeren Fläche des Holzes zieht man eine Spirallinie, welche, etwa 2 Zoll vom Ende anfangend, zwei Wendungen um das Holz macht und wiederum 2 Zoll vom unteren Ende des Holzes endigt. Die Spirallinie wird bis auf die Dicke des Seils eingeschnitten und erhält an ihrem oberen und unteren Ende ein Loch bis zu den in die Mitte gebohrten Löchern. Sämtliche scharfe Kanten, welche das Seil beschädigen würden, werden abgerundet. Das Rettungsseil wird in das obere Ende des Mittellochs eingebracht, dann zu dem oberen Loch ausgebracht, in der Spiralvertiefung um das Holz gewunden, durch das untere[787] Loch wieder in das Mittelloch gebracht und zu dessen unterem Ende herausgeführt. Unten am Holz wird vermitteln eines Seils ein Stock befestigt, auf welchen man sich als wie zu Pferde setzt und das Seil über dem Holze mit der Hand anfaßt. Da das Holz wegen der Friktion nicht herunterglitschen kann, so hat man durch Anhaltung und Nachlassung des Seils die völlige Gewalt, nicht nur gemächlich, insofern es einem so gefällt, herunterzufahren, sondern auch, wenn und wo man will, stillezuhalten. Die seit Bestehen organisierter Feuerwehren bis auf die neuere Zeit verwendeten Seilbremsen sind, mit dem Unterschiede, daß sie aus Metall bestehen, Nachahmungen der Galileischen Bremse, wie aus Fig. 43, 44 u. 45 ersichtlich ist, die einer weiteren Erläuterung nicht bedürfen. Die neueren Bremsen weisen nur insofern einen Fortschritt auf, als bei ihnen das Einführen des Seilendes in die Bremse wegfällt, die Bremse vielmehr an jeder beliebigen Stelle des Seiles ohne weiteres eingesetzt werden kann. So z.B. diejenige Fig. 46, die für den Feuerwehrmann mit dem an seiner Steigergurte befindlichen Gurthaken zu einem Stück verbunden sein kann, wie Fig. 47 zeigt. Voraussetzung ist bei allen Rettungsbremsen, daß das zur Verwendung kommende Seil die für das Steigerseil vorgeschriebene Beschaffenheit habe.

Außer den angeführten Menschenrettungsapparaten seien noch genannt: die Warnecksche Scherenleiter, Hofeles Feuerrettungsleiter, Döhrings doppelter Fahrstuhl, die Apparate von Kamin und Egberts-Bremen, von Rosengarth-Gerdauen, Richter-Oberneukirch, das Rettungsfenster von Scherrer in Bonn. Ausführliches über »Menschenrettungsapparate zur Selbstrettung für das Publikum in Brandfällen« findet sich in dem Bericht über den Deutschen Feuerwehrtag in Charlottenburg, Stuttgart 1899, S. 114–130.

V. Besondere Geräte und Einrichtungen.

Als solche kommen in Betracht:

Feuerpatsche oder Löschbesen, dient zur Löschung des Flugfeuers und ist ein gewöhnlicher, in einen doppelten, mit Falten versehenen Sack von Packleinwand eingenähter, an einer beliebig langen Stange befestigter Besen aus Birkenreisern. Er wird einige Sekunden in Wasser getaucht und dann die bedrohte Stelle damit überfahren. Namentlich bei Stroh- und Schindeldächern leistet er große Dienste.

Löschdecken (Löschtücher), Tücher aus Packtuch, werden bei ausbrechendem Schadenfeuer über die zu schützenden Gegenstände gelegt und naß gehalten, um ein Entzünden der letzteren durch Flugfeuer zu verhüten.

Schlauchbrücken zum Schütze der bei Brandfällen über die Straße gelegten Schlauchleitungen.

Rädergestell mit Boden und einem Geländer an beiden Langseiten zum raschen Transport der Anstelleitern, Haken- und Dachleitern.

Transportwagen für die übrigen Geräte.

Auf Federn gebauter Mannschaftstransportwagen, der neben der Beförderung von 16–18 Feuerwehrmännern die Unterbringung von Stock- und Dachleitern und sonstigen nicht entbehrlichen Geräten gestattet und für die Brandhilfe in Nachbargemeinden bestimmt ist.

Einreißgeräte. Dem Weiterumsichgreifen eines Schadenfeuers kann häufig nur dadurch Einhalt getan werden, daß man einzelne Gebäudeteile oder ganze Gebäude niederreißt. Auch liegt unter Umständen die Beseitigung solcher im Interesse geeigneter Entfaltung der Lösch- und Rettungsmaßregeln. Die Arbeits- oder Einreißmannschaft bedarf folgender sogenannter Einreißgeräte: Feuerhaken, Pickel oder Spitzhaue, Axt, Kreuzhaue oder Mauerbrecher. Der Feuerhaken, mit hölzernem Stiel oder mit Kette und Seil, dient zum Einreißen ganzer Fachwerkwände u.s.w., soll von Federstahl oder wenigstens gut geschmiedetem Eisen und, falls er einen Stiel hat, mit Federn an diesem befestigt, auch der Stiel nicht über 8 cm dick sein. Axt und Pickel, die, wie die Kreuzhaue, gut angestählt und genügend stark sein sollen, verwendet man zum Einschlagen von Bretterwänden, Aufreißen von Böden, Herausziehen und Wegschaffen von Balken u.s.w., die Kreuzhaue zum Einreißen von Mauerteilen.

Feuerwehrmagazin. Sämtliche im Besitze einer Gemeinde befindlichen Feuerlöschgeräte, wie Fahrfeuerspritzen, Trag- und Handfeuerspritzen, Spritzenschläuche nebst Schlauchwagen, Anstelleitern samt Leiterkarren, Hakenleitern, Dachleitern, Hydrantengeräte, Butten, Kübel, Feuereimer, Schapfen, Schlauchbrücken, Doppelhaken, Erdölfackeln u.s.w., sollen in einem besonderen Lokal so untergebracht sein, daß jede Feuerwehrabteilung die ihr zugeteilten Geräte ungehindert und ohne Zeitverlust herausschaffen kann. Das Magazin soll genügend groß, hell und trocken, mit den erforderlichen Durchgangsöffnungen versehen, gegen Regen, Staub u. dergl. geschützt sein und beleuchtet werden können. Außer den Feuerlöschgeräten dürfen keine andern Geräte, wie Bahnschlitten, Leichenwagen u.s.w., in dem Feuerwehrmagazin untergebracht sein. Die mit nach außen aufgehenden Toren zu versehenden Ausfahrten sollen nicht verstellt sein, und es muß vor denselben ein so großer freier Raum sich befinden, daß das Herausfahren mit den Geräten ohne Anstand vor sich gehen kann. Können die großen Leitern in dem zur Verfügung stehenden Räume nicht untergebracht werden, dann sollen für dieselben besondere Leiterschuppen gebaut werden, in denen sie gegen Regen geschützt sind.

Der Steigerturm dient zu den Uebungen der Feuerwehren und wird, wenn möglich, mit dem Feuerwehrmagazin oder einem öffentlichen Gebäude (Turnhalle, Schulhaus) verbunden, andernfalls freistehend errichtet; er erhält 3–4 Stockwerke mit mindestens je einer Einsteigöffnung und mit einer Vorrichtung zum Senkrechthängen und Trocknen der Feuerspritzenschläuche.

Geräte zur Beleuchtung der Brandstätte. Bis vor etwa 30 Jahren bediente man sich zur Beleuchtung der Brandstätte allgemein der Pechpfannen mit Pechknoten oder Pechkränzen, wozu dann noch die Pechfackeln kamen. Im Jahr 1860 wurde in Breslau nach Angabe des dortigen Brandmeisters Tholuk eine Lampe konstruiert, die bei Schadenfeuern die[788] frühere Beleuchtung ersetzen sollte. Dieselbe war an einem gewöhnlichen hölzernen Stiele beteiligt, aus starkem Messingblech angefertigt, ruhte in zwei eisernen Bügeln dergestalt, daß sie mit Leichtigkeit nach allen Richtungen hin, ohne die Füllung zu verschütten, beweglich war, wurde mit Solaröl gespeist und brannte ohne Zylinder; auch hatten Regen und Sturm keinen nachteiligen Einfluß auf ihre Flamme. Infolge der sehr gestiegenen Harzpreise und des bedeutenden Kostenunterschieds (Docht und Füllung der neuen Lampe, auf anderthalb Stunden ausreichend, kamen auf etwa 5 Silbergroschen preußisch, während für die gleiche Zeit etwa drei Harzfackeln erforderlich waren, deren eine 20 Silbergroschen kostete) wurden für die Breslauer Feuerwehr im Jahre 1862 mehrere solcher »Fackellampen« angeschafft. Die Tholuksche Lampe war somit, abgesehen von der Verwendung von Solaröl und von den inzwischen eingetretenen Verbesserungen, nichts andres als die jetzt überall bei den Feuerwehren zur Beleuchtung der Brandstätte eingeführten Erdölstandfackeln (Fig. 48 und 49). Die heutige richtig konstruierte Erdölstandfackel für Feuerwehren soll außer dem Brenndocht noch einen Saugdocht haben, durch den erreicht wird, daß der Brenndocht auch dann noch mit Oel getränkt und also ganz ausgenutzt wird, wenn er in letzteres nicht mehr hinabreicht. Die inneren Teile sollen sich leicht herausnehmen lassen und eine einfache mechanische Vorrichtung zum Regulieren der Flamme auch während des Brennens vorhanden sein. Der Oelbehälter (Ballon) soll aus Stahlblech bestehen, das vor dem sonst verwendeten Messingblech den Vorzug hat, daß der Ballon nicht heiß wird. Zum raschen Auslöschen der Fackel ist sie mit einem an einer Kette hängenden Deckel versehen und zum Schütze gegen Flachwehen der Flamme ist ein Windschirm beigegeben, der erforderlichenfalls an der entsprechenden Seite derselben aufgesteckt wird. Die so beschaffene Erdölstandfackel hat je nach der Größe des Ballons eine Brenndauer bis zu 12 Stunden, besitzt eine weit größere Leuchtkraft als die frühere Pechbeleuchtung, gibt keinen lästigen Rauch und erlischt bei Wind und Regen nicht. Neben den Stand- oder Platzfackeln bedarf die Feuerwehr aber noch einer Anzahl Handfackeln für die Schlauchleger, Hydrantenmänner, Wasserträger u.s.w. und verwendet hierzu Erdölhandfackeln mit gewöhnlichem Docht (Fig. 50). Bei denselben wird dem Docht das Oel nach Bedürfnis durch Neigen der Fackel zugeführt und die Regulierung der Flamme geschieht durch Stifte. Noch gibt es Erdölhandfackeln mit unverbrennbarem Docht, Wachsfackeln, Pech- und Harzfackeln, Kolophon-, Ligroin-, Zink- und Magnesiumfackeln (Acetylenfackeln), von denen die Zinkfackeln mit besonderer Vorsicht zu gebrauchen sind, insofern der beim Abbrennen aus den Bestandteilen der Füllung der Zinkhütte sich entwickelnde Dampf giftige arsenige Säure enthält. Schließlich ist noch der Petroleumsturmlaternen Erwähnung zu tun, die auch bei Feuersbrünsten in besonderen Fällen zweckmäßige Verwendung finden können.

VI. Wasserfürsorge für Feuerlöschzwecke.

Die Einrichtungen zur Fürsorge für den bei Brandfällen erforderlichen Wasservorrat können bestehen: 1. in Hülben oder Zisternen, in denen sich das Tagwasser sammelt oder in welche das von den Dächern abfließende Regenwasser geleitet wird; 2. in einer größeren Anzahl Pumpbrunnen mit reichlichem Wasserzufluß, namentlich wenn der Wasserspiegel in der Regel so hoch steht, daß Spritzen mit Saugvorrichtung das Wasser direkt daraus entnehmen können; 3. in eigentlichen Feuerseen oder Feuerweihern, die von dem Abwasser vorhandener laufender Brunnen gespeist werden; 4. in an der gewöhnlichen eisernen Ortsbrunnenleitung angebrachten Feuerbahnen (s. S. 790); 5. in Schwellvorrichtungen an durch den Ort fließenden Bächen oder Flüssen; 6. in mit der vorhandenen Hochdruckwasserleitung verbundenen auf den ganzen Ort verteilten Hydranten.

Hülben und Feuerfeen sollen mindestens 100 cbm Wasser fassen; bei den Reservoirs der Hochdruckwasserleitungen hängt deren Größe von der Menge des auch während der Benutzung der Hydranten zufließenden Wassers ab. Feuerseen sollen möglichst an dem höchsten Punkt des Ortes liegen und dann mit einer Ablaßvorrichtung derart eingerichtet sein, daß das Wasser in die Ortskandeln geleitet und in der Nähe der Brandstätte geschwellt werden kann. Bei den Hochdruckwasserleitungen soll auf der Pumpstation ein Wasserstandszeiger vorhanden sein und es sollen die ersteren stets unter einem solchen Druck erhalten werden, daß die Hydranten direkt angewendet werden können.

Die Geräte zur Wasserbeischaffung bei Brandfällen sind: Butten, Tragkübel, Feuereimer, Rädertienen, Wasserfuhrwerke, größere Saugfeuerspritzen, sogenannte Hydrophore, sowie Hydrantengeräte. – Butten, Tragkübel und Feuereimer werden aus Schwarzblech oder verbleitem Eisenblech gefertigt und unten zur Schonung des Metallbodens noch mit einem Holzboden versehen. Die Kübel und Feuereimer sind oben enger als unten; erstere haben zwei Oefen für die zugehörige Tragstange, letztere einen beweglichen Handgriff. Das Gewicht der Butten soll nicht unter 8 kg und nicht über 9 kg betragen, Butten und Kübel einen Inhalt von[789] mindestens 40 l, Feuereimer einen solchen von 15 l haben. Zu je sechs Butten und je sechs Tragkübeln gehören zwei Schapfen, gleichfalls aus Schwarzblech oder verbleitem Eisenblech und mit einem besonderen Holzboden. Dieselben müssen hinten einen Schild haben, damit beim Füllen der Butten und Kübel kein Wasser verloren geht, und ihr Inhalt soll 8–10 l betragen. – Rädertienen sind 390–400 l haltende, nach oben sich verengende, zweirädrige, an der Radachse zwischen den Rädern hängende und mit einer Handdeichsel zum Transport durch zwei Mann versehene kreisrunde Kufen. Als Wasserzubringer dienen dann noch neben den gewöhnlichen Wasserfuhrwerken die größeren Saugfeuerspritzen mit 400–700 l Wasserlieferung pro Minute. Sie sind mit einer abschraubbaren Teilungsgabel versehen, um an Stelle der Normalschläuche breitere Schläuche – Hydrophorschläuche – benutzen zu können, so zwar, daß entweder die ganze Zuleitung aus solchen besteht oder unter Anwendung der Teilungsgabel an die Leitung mit Hydrophorschläuchen zwei Normalschlauchleitungen angeschlossen und dann entweder eine oder zwei Spritzen zugleich gespeist werden können.

Bei der Bedienung der Hydranten und Feuerhähne kommt der Feuerwehrmann in die Lage, die Hydranten am Tage, zur Nachtzeit und bei jeder Temperatur, also auch bei strenger Kälte, zum Löschen eines Schadenfeuers verwenden zu müssen, und es ist hierbei stets Gefahr im Verzug. Der Hydrant muß also nicht nur bei Tag, sondern auch bei Nacht leicht zu finden sein, darf nicht eingefrieren, soll ohne Zeitverlust und ohne jede Schwierigkeit bedient und in Tätigkeit gesetzt werden können und hierzu einer möglichst geringen Anzahl einfacher Geräte und Handgriffe bedürfen. Demjenigen Hydrantensystem, das diesen Voraussetzungen am meisten entspricht, muß vom Standpunkte des Feuerwehrtechnikers der Vorzug gegeben werden. Die Frage, ob es sich um eine Hochdruck- oder um eine Niederdruckwasserleitung handle, kommt hierbei zunächst noch nicht in Betracht. Die Schachthydranten, bei denen die Klauen zum Einsetzen des beweglichen, durch den Hydrantensteg festzuhaltenden Standrohres unmittelbar über der Rohrleitung liegen, bedürfen des Schutzes gegen ein Einfrieren durch Einlegen eines eichenen Zwischenbodens und eines Bundes Stroh zwischen diesem und dem Schachtdeckel; die Unterflurhydranten mit festem, eingegrabenem Aufsteigrohr sowie die Unterflurhydranten müssen gegen Frost durch eine selbsttätige Vorrichtung zum Ablaufen des nach dem Gebrauch im Aufsteigrohr zurückbleibenden Wassers geschützt sein, und bei den Schachthydranten und den andern Unterflurhydranten sollen außerdem die Schachtdeckel, damit sie weniger leicht festfrieren, vor Eintritt des Winters in Fett gelegt werden. Zum Auftauen eingefrorener Hydranten behufs deren Benutzung bei Brandfällen kann man sich in den mit Hydranten versehenen Landorten nur des heißen Wassers bedienen, während man in den größeren Städten, wenn eine Dampffeuerspritze vorhanden ist, diese benutzt, andernfalls einen während der Winterszeit stets geheizten Dampfkessel nebst Schlauch auf einem Wagen bereithält. Festgefrorene Schachtdeckel werden entweder durch Aufgießen heißen Wassers oder mittels der Auftaulampe oder auch dadurch losgelöst, daß man Lumpen auf den Deckel legt, Oel darauf gießt und dann anzündet. Bei den Unterflurhydranten muß deren Lage durch an den gegenüber befindlichen Gebäuden angebrachte, die Abstände vom Hydranten angebende Täfelchen oder in andrer Weise näher bezeichnet sein, damit, wenn die Hydranten mit Schutt, Schnee oder Eis bedeckt sein sollten, das Aufsuchen der ersteren nicht zuviel Zeit in Anspruch nimmt. Die Ueberflurhydranten können jederzeit ohne Zeitverlust und ohne daß es besonderer Kennzeichen bedarf, aufgefunden werden; Straßenwasser kann in dieselben nicht eindringen, und die Möglichkeit des Festfrierens und des Zugedecktseins von Schachtdeckeln fällt bei ihnen ganz weg. Das bewegliche Standrohr ist bei den Schachthydranten etwa 1,6 m lang, und es liegt die Ansatzstelle für dasselbe so tief, daß der Feuerwehrmann, auch wenn kein Wasser im Schacht ist, bei Nacht nicht zu ihr sehen kann, also mit dem Standrohr, wie man sagt, nach derselben greifen muß; überdies bedarf man noch eines besonderen Hydrantenschlüssels von der nämlichen Länge wie das Standrohr. Bei den Unterflurhydranten mit festem Aufsteigrohr, innerhalb dessen sich die Ventilspindell befindet, hat der Feuerwehrmann die Ansatzstelle vor Augen, das bewegliche Standrohr selbst ist nur halb so lang und halb so schwer als dasjenige für den Schachthydranten, und es ist ein besonderer Hydrantenschlüssel nicht erforderlich, da solcher mit dem beweglichen Standrohr verbunden ist. Für den Ueberflurhydranten fällt, wenn die Ausströmungsöffnungen an dem festen Aufsteigrohr selbst angebracht sind, das bewegliche Standrohr ganz weg; man bedarf nur eines ganz kurzen Hydrantenschlüssels, auch sind die bei den Unterflurhydranten notwendigen Hydrantenschachtdeckelschlüssel bei den Ueberflurhydranten ganz entbehrlich. Bei den beweglichen Standrohren mit Kapselverschluß (Fig. 51) muß, wenn während der Benutzung beider Ausströmungsöffnungen einer der beiden Schlauchführer kein Wasser braucht oder seinen Platz zu wechseln hat, der Hydrant geschlossen werden, so daß auch der andre Schlauchführer vorübergehend kein Wasser erhält. Diesem Uebelstande hat Gustav Dittler in Pforzheim abgeholfen, indem er das Standrohr mit einer Vorrichtung zum abwechslungsweisen Oeffnen und Schließen der beiden Ausströmungsöffnungen mittels eines Schneckeneingriffs mit Zeiger versah (Fig. 52). Noch einfacher und praktischer sind diejenigen beweglichen Standrohre, deren Ausströmungsöffnungen Ventilverschluß mit Handrad haben (Fig. 53). Bei den obengenannten Ueberflurhydranten mit am leiten Aufsteigrohr angebrachten Ausströmungsöffnungen bedarf man, da diese nur Kapselverschluß haben, für jede Ausströmungsöffnung eines besonderen kurzen Ansatzrohres mit Hahnverschluß; es erscheint daher zweckmäßiger, die Ausströmungsöffnungen an dem festen Aufsteigrohr ganz wegzulassen und statt zweier Ansatzrohre und eines besonderen Hydrantenschlüssels ein kurzes, bewegliches Standrohr gleich demjenigen Fig. 53 anzuwenden. – Neben den zur Inbetriebsetzung der Hydranten selbst erforderlichen Geräten bedarf man zur Bedienung der ersteren bei Brandfällen noch einer entsprechenden Anzahl Schläuche, Einhängwinkel zum Einhängen der Schläuche in den Wasserkasten der Feuerspritzen beim Speisen derselben mittels der Hydranten, Strahlröhre[790] zum Direktspritzen von den Hydranten aus sowie eines Hydrantengerätewagens. Auch in kleinen Landgemeinden mit Hydranteneinrichtung sollen mindestens 150 m Schläuche zu denselben, drei Standrohre nebst Zubehör und, falls sämtliche Hydranten oder nur ein Teil derselben direkt zum Löschen verwendet werden können, mindestens drei Strahlrohre vorhanden sein. Die Hydrantengerätewagen dürfen samt den darauf untergebrachten Geräten und Ausrüstungsgegenständen nur so schwer sein, daß sie durch zwei Mann leicht transportiert werden können. Sie sollen zweirädrig, mit den nötigen Schlauchhaspeln, einem Requisitenkästchen und einem Raum für nasse Schläuche versehen sein. Die Haspel sollen Triebel haben und zum Aushängen eingerichtet sein. – Fig. 54 und 55 zeigen einen Hydrantengerätewagen, wie er in den württembergischen Albwasserversorgungsgruppen eingeführt ist. In größeren Städten werden außer den im Feuerwehrgerätemagazin befindlichen Hydrantengeräten noch je die zu einem Hydranten erforderlichen Geräte in andern öffentlichen Gebäuden oder in Privatgebäuden in entsprechenden Abständen untergebracht und in besonderen Kästen aufbewahrt, auch die betreffenden Gebäude mit einer Tafel mit der Aufschrift »Hydrantengeräte für Brandfälle« versehen. Sehr zweckmäßig, namentlich für Brandfälle bei Nacht, ist die längst in der Schweiz eingeführte Unterbringung von Hydrantengeräten auf jeder der vorhandenen Polizeistationen, wobei die wachhabenden Schutzmänner verpflichtet und darauf eingeübt sind, bei einem in ihrem Distrikt ausbrechenden Schadenfeuer sofort mit den Geräten zur Brandstätte zu eilen, den Hydranten in Tätigkeit zu setzen, das Feuer, wenn möglich, im Entstehen zu löschen, andernfalls zunächst nur die in der betreffenden Straße wohnenden Feuerwehrmänner zu alarmieren. Die zur Bedienung der Hydranten bestimmte Abteilung der Feuerwehr, die Hydrantenmannschaft, erhält als persönliche Ausrüstüng Gurte, Armband, Signalpfeife, außerdem zum Teil Beil, Holzhammer oder Steigerlaterne. Sie muß mit ihrer Aufgabe vollkommen vertraut sein, sie muß wissen, welche Hydranten direkt (von 21/2 Atmosphären Druck an) und welche nur zum Speisen der Spritzen verwendbar sind, und sie muß einen Uebersichtsplan der Wasserversorgung mit Angabe der Hydranten und Schieber und ein Verzeichnis über die Nummern, Straße und Ort, Entfernung der Hydranten von der Nummerntafel besitzen. Im übrigen richtet sich die spezielle Dienstinstruktion für die Hydrantenmannschaft nach dem zu bedienenden Hydrantensystem. Beispielsweise gehören zur Bedienung eines Schachthydranten sechs Mann, von 1 bis 6 numeriert; auf das Kommando »Hydrant fertig« ergreift Nr. 1 die Deckelschlüssel und hebt den Deckel ab, Nr. 2 öffnet mit dem Hydrantenschlüssel den Hydranten und läßt das Wasser einige Sekunden überströmen, damit Sand und sonstiger Unrat beseitigt wird, alsdann schließt Nr. 2 den Hydranten, Nr. 3 schraubt das Standrohr fest, Nr. 2 steckt den Hydrantenschlüssel wieder ein, Nr. 4 macht den Steg fest, Nr. 5 und 6 schrauben die Schläuche an, legen solche aus und bringen das Strahlrohr bezw. den Einhängwinkel an. Auf das Kommando »Wasser« wird der Hydrant geöffnet, auf das Kommando: »Schließt den Hydranten« wird derselbe sofort zugedreht, im übrigen alles in demselben Zustand belassen, und auf das Kommando »Fertig zum Abmarsch« werden Schlüssel und Standrohr ausgehoben, der Deckel aufgelegt und die Geräte zur Hand genommen.

Feuerhähne werden nur an gewöhnlichen Brunnenleitungen angebracht. In einem Schacht befindet sich an der Brunnenleitung ein kurzer Rohrstutzen mit einfachem Niederdruckhahn,[791] bis unter den Schachtdeckel reichendem Aufsteigrohr, Zugstange zum Oeffnen und Schließen des Hahns sowie eine Vorrichtung an letzterem zum Entleeren des Aufsteigrohrs. Der Feuerhahn dient in der Regel nur zum Spritzenfüllen. Im Gebrauchsfalle wird nach Abhebung des Schachtdeckels an das mit dem örtlichen Spritzenschlauchgewinde versehene Aufsteigrohr ein kurzes Bogenrohr und an dieses die Schlauchleitung nebst Einhängwinkel angeschraubt und, nachdem alle von der Brunnenleitung abzweigenden laufenden Brunnen abgestellt sind, der Feuerhahn geöffnet. Die ganze Einrichtung trifft man heutzutage festen mehr; sie ist auch nicht zweckmäßig.

VII. Schutzvorkehrungen.

Bei den Vorkehrungen gegen Feuersgefahr in Gebäuden und Anstalten, in denen sich dauernd oder vorübergehend viele Personen aufhalten, kommen in Betracht:

1. Die feuersichere Beschaffenheit der Umfassungs- und Scheidewände der betreffenden Gebäulichkeiten, der Treppenhäuser und Treppen, der Dachräume, der Bedachungen sowie der etwa im Innern vorhandenen Brandmauern bezw. die Frage der nachträglichen Einziehung feuerfester Abscheidungswandungen.

2. Der Wahrscheinlichkeitsgrad der Entstehung und der mehr oder weniger raschen Verbreitung eines Schadenfeuers je nach Beschaffenheit der Heizeinrichtungen, der Beleuchtung, des Aufbewahrungsorts für leicht entzündliche und brennbare Materialien, der größeren oder geringeren Vorsicht beim Umgehen mit Feuer und Licht, sodann je nach dem Vorhandensein in anderm Eigentum befindlicher Nachbargebäude, der Benutzungsweise und der mehr oder weniger feuersicheren Beschaffenheit derselben, endlich das Vorhandensein von Blitzableitern auf den eignen und den etwa vorhandenen Nachbargebäuden.

3. Die Zahl der Treppen, die Breite der Gänge, die Möglichkeit der geringeren oder rascheren Ausbreitung von Rauch und Qualm bei entstehendem Schadenfeuer in den Gängen und Treppenhäusern sowie in den Versammlungsräumen selbst, die Möglichkeit der Rettung der Personen unmittelbar nach außen für den Fall der Nichtmehrbenutzbarkeit der Treppen und Gänge im Innern wegen eingedrungenen Rauchs und Qualms, und bei Gefängnisgebäuden, Irrenanstalten u.s.w. die Beschaffenheit der Fenstervergitterungen.

4. Die eignen Löscheinrichtungen zur sofortigen Erstickung eines Schadenfeuers, die Löschanstalten der in erster Linie zur Hilfeleistung verpflichteten Gemeinde und die Vorrichtungen zu rascher Alarmierung der Löschmannschaften, das Vorhandensein und die Durchführung von Vorschriften über die Aufgabe des eignen verfügbaren Dienstpersonals für den Fall des Ausbruchs eines Schadenfeuers, über den Nachtwachedienst u.s.w.

Ad 1. Bei bestehenden Anlagen kann und muß man sich damit begnügen, wenn die Umfassungs- und Scheidewände sowie die Treppenhäuser in den Riegelfachen ausgemauert und verblendet bezw. vergipst sind. Wohl aber ist im Bedürfnisfalle die nachträgliche Einziehung von Brandmauern gegen Nachbargebäude oder im Innern zu fordern, und es müssen die Brandmauern bis unmittelbar unter das Deckmaterial in der Weise geführt werden, daß sich weder Verschalung noch Dachlatten noch überhaupt Luftschichten dazwischen befinden. Hölzerne Treppen sind durch massive Treppen zu ersetzen, und wo dies technisch unausführbar erscheint, dürfen die Treppen nicht angeölt sein; auch ist ein Belegen derselben, seien sie massiv oder von Holz, mit sogenannten Läufern aus Stoffen unzulässig, da die letzteren, wenn sie vom Feuer ergriffen werden, sofort Rauch und Qualm verursachen. Hohle Dachräume von ungewöhnlicher Ausdehnung mit aus einer Masse alten, vollständig dürren Holzes bestehenden Dachstühlen und einfachen Bretterböden begünstigen eine ungemein rasche Ausbreitung eines Schadenfeuers nach unten. Es müssen deshalb solche Räume durch Einziehen feuersicherer Wände in kleinere Abteilungen geteilt und die Böden mit einem Estrich verwahrt werden. Daß sämtliche Gebäulichkeiten mit unverkennbarem Material eingedeckt sein müssen, ist selbstverständlich.

Ad 2. Bei der Untersuchung nach der Richtung, inwieweit durch die inneren Einrichtungen oder durch Einwirkungen von außen ein Schadenfeuer entliehen könne, ist darauf zu sehen, daß Zentralheizung (Warmwasserheizung u.s.w.) eingeführt sei bezw. an Stelle der gewöhnlichen Ofenfeuerungen eingerichtet werde, was auch in bestehenden Gebäuden ohne Anstand geschehen kann und wodurch die Feuersicherheit ganz wesentlich erhöht wird. Erdölbeleuchtung Tollte überall da, wo sie eingeführt ist, abgeschafft werden, jedenfalls aber muß bei solcher Beleuchtung und bei Gasbeleuchtung die größte Vorsicht gebraucht werden, auch in Zuchthäusern, Irrenanstalten u.s.w. dafür gesorgt sein, daß die Erdöl- und Gaslampen nur dem Aufsichtspersonal zugänglich sind. Die beste und relativ sicherste ist diejenige durch elektrisches Glühlicht. Erdöl und andre leicht entzündliche Materialien dürfen in größerer Menge innerhalb der bewohnten und etwa ohne feuersichere Abscheidung damit verbundenen Nebengebäude nicht aufbewahrt werden und sind zutreffendenfalls für immer daraus zu entfernen. Bezüglich des Umgangs mit Feuer und Licht muß in der vorhandenen oder nachträglich aufzustellenden Hausfeuerlöschordnung das Erforderliche den lokalen Verhältnissen entsprechend vorgeschrieben sein. Zur Sicherung gegen Blitzschlag sollen sämtliche Gebäulichkeiten mit Blitzableitern versehen sein, die der amtlichen Kontrolle unterliegen. Befinden sich in der Nähe der Anlage fremde Gebäude, die vermöge ihrer baulichen Beschaffenheit oder Benutzungsweise eine Gefahr für rasche Entstehung und Uebertragbarkeit eines Schadenfeuers auf die eignen Gebäude befürchten lassen, so ist zunächst auf die feuerpolizeilich vorgeschriebene Herstellung der ersteren zu dringen und im übrigen durch Uebereinkunst mit den betreffenden Besitzern die feuersichere Herstellung ihrer Gebäude anzustreben, auch dafür zu sorgen, daß die den letzteren zugekehrten Außenwandungen der eignen Gebäude feuerfest hergestellt werden.

Ad 3. Die Zahl der Treppen richtet sich nach der Ausdehnung der Gebäulichkeiten, doch sollen auch bei ganz kleinen Anlagen mindestens zwei Treppen vorhanden sein. Durch[792] sogenannte Aufzüge werden Treppen nicht entbehrlich, denn beim Ausbruch eines Schadenfeuers verursachen gerade die ersteren die rascheste Ausdehnung des Feuers nach oben und sind ebendeshalb erfahrungsgemäß zur Rettung von Personen in der Regel nicht verwendbar. Die Breite der Gänge hängt mit der Benutzungsweise der betreffenden Gebäude zusammen; je mehr Personen aus einem und demselben Raum sich sollen flüchten können, desto breiter müssen die Türen und Gänge sein, und deren Maß hängt im einzelnen Falle davon ab, ob der fragliche Raum nur einen oder mehrere Ausgänge hat und ob sich die Flüchtenden beim Austritt nach dem Räume nach zwei Richtungen, d.h. nach zwei Treppenhäusern hin bewegen können, was unbedingt möglich sein soll. Sämtliche inneren und äußeren Türen müssen nach außen aufgehen. Da, wo es ohne wesentlichen Nachteil für den Verkehr zulässig erscheint, sollte durch in den Gängen je mitten zwischen zwei Treppenhäusern in den einzelnen Stockwerken anzubringende dicht schließende, nach beiden Seiten sich öffnende, nicht schließbare Türen dafür gesorgt werden, daß in die eine Abteilung eindringender Rauch und Qualm sich nicht sofort auch auf die andre Abteilung nach ihrem ganzen Umfang in belästigender Weise ausdehne, damit wenigstens die Rettung aus dieser Abteilung mittels der Treppen noch möglich sei. Mindestens vom zweiten Stockwerk aufwärts sollte in jedem Stockwerk sowie in jedem Dachstock, der Wohn-, Schlaf- oder Arbeitsräume enthält, die Flüchtung auf eine Plattform bezw. eine Veranda oder mittels eines Verbindungsganges in ein Nebengebäude geschehen können, damit das unter allen Umständen mit Gefahr verbundene Retten durch die Fensteröffnungen möglichst vermieden werde. Um auch für diese Fälle vorbereitet zu sein, müssen vor allem außen an den Gebäuden eiserne Steigleitern angebracht sein, auf welchen die zuerst erscheinenden Feuerwehrmänner in den Fällen, wenn das Eindringen mittels der Treppen nicht mehr möglich ist, sofort durch die Kreuzstöcke in die Räume sich begeben können, aus denen die bedrohten Personen gerettet werden sollen, und auf welchen unmittelbar neben den Kreuzstöcken herabgehenden Leitern auch erstere sich selbst retten können, insoweit ihr körperlicher oder geistiger Zustand es zuläßt. Durch die fahrbaren mechanischen Rettungsleitern werden die festen Leitern nicht ersetzt, und umgekehrt werden die ersteren durch die letzteren nicht entbehrlich. Sodann sollen in den betreffenden Gebäuden außerdem noch Rettungsapparate vorhanden sein. Die Fenstervergitterungen in Zuchthäusern, Irrenanstalten u.s.w. müssen zum Oeffnen nach und von außen eingerichtet sein. In erster Linie aber sollen die Masten vor Verunglückung bei Feuersgefahr dadurch., geschützt werden, daß man die Schlafräume möglichst in die unteren Stockwerke verlegt und Wohn- und Arbeitsräume sich höchstens vier Treppen hoch befinden.

Ad 4. Die Beantwortung der Frage, welche Löscheinrichtungen in derartigen Gebäuden und Anstalten zur sofortigen Erstickung eines Schadenfeuers notwendig seien, hängt im einzelnen Falle vom Umfange der ersteren, von der Zahl des verfügbaren eignen Personals und von der Lage der Gebäulichkeiten, d.h. davon ab, ob solche mehr oder weniger isoliert sind oder aber innerhalb einer größeren Ortschaft stehen, deren Löscheinrichtungen entsprechend beschaffen und zur alsbaldigen Verfügung parat sind. Unter allen Umständen sollen die betreffenden Gebäude durch alle Stockwerke Wasserleitung mit der zum Beherrschen der einzelnen Räume erforderlichen Anzahl Feuerhähne nebst Schläuchen haben; auch sollen Extinkteure, Handspritzen, Wassergefäße und einfache Anstelleitern mit Stützen vorhanden sein. Ist die ganze Anlage isoliert, so darf es auch an dem zum Löschen eines größeren Schadenfeuers nötigen Wasservorrat nicht fehlen, und es kommen hierbei in erster Linie außerhalb der Gebäude in den äußeren und inneren Höfen angebrachte, zweckmäßig verteilte Hydranten in Betracht, mittels deren und der dazugehörigen Schläuche die auf der Brandstätte erscheinenden Löschmannschaften den Brand zu löschen vermögen oder wenigstens die Feuerspritzen ununterbrochen mit Wasser versehen können. Bei isolierter Lage des Anwesens muß außerdem eine Telephonverbindung mindestens mit einer der zunächstgelegenen feuerlöschpflichtigen Gemeinden behufs möglichst rascher Alarmierung der Ortsfeuerwehr eingerichtet sein. Liegen die fraglichen Gebäulichkeiten innerhalb einer größeren geschlossenen Ortschaft, so ist Voraussetzung, daß die betreffende Gemeinde mit sämtlichen zum Löschen eines Schadenfeuers und zum Retten von hierbei gefährdeten Personen erforderlichen Einrichtungen versehen sei, eine gut ausgerüstete und eingeübte Feuerwehr sowie das zum Löschen erforderliche Wasser besitze. Andernfalls hätte der Eigentümer der betreffenden Anlage für Anschaffung des Fehlenden zu sorgen, die Ortsfeuerwehr sich auf die Anwendung der noch anzuschaffenden Geräte einzuüben und solche neben den der Gemeinde gehörigen Gerätschaften bei eklem in der Anlage ausbrechenden Schadenfeuer zu benutzen. In Gebäuden und Anstalten, wo sich dauernd viele Personen aufhalten, muß eine Nachtwache eingerichtet, eine Dienstanweisung für dieselbe aufgestellt und überhaupt eine Hausfeuerlöschordnung eingeführt sein. Die Dienstanweisung hat den Beginn und das Ende des Nachtwachdienstes, Zahl und Zeitpunkt der Umgänge der Wächter, den Weg, welchen sie hierbei zu machen, auf was sie bei ihren Umgängen zu achten und was sie bei der Wahrnehmung eines ungewöhnlichen Rauches, Brandgeruchs oder entgehenden Schadenfeuers zu tun haben, zu bestimmen. Der Dienst der Wächter wird mittels Kontrolluhren überwacht. Die Wächter müssen in den Stand gesetzt sein, eintretendenfalls sämtliche Insassen möglichst rasch aus dem Schlafe wecken und von der ihnen drohenden Gefahr in Kenntnis setzen zu können. Ob hierbei eine gewöhnliche, im Innern angebrachte Feuerglocke oder elektrische Glocken bezw. andre Weckapparate anzuwenden seien, ist nach dem einzelnen Fall zu entscheiden, indem z.B. in einer Heilanstalt die Verhältnisse anders liegen als in einem Hotel. Und was schließlich noch die Hausfeuerlöschordnung betrifft, so muß dieselbe neben den Vorschriften über den Umgang mit Feuer und Licht auch die Bestimmungen enthalten über die Aufgaben der Insassen und namentlich des Dienstpersonals beim Ausbruch eines Schadenfeuers sowie über die von letzterem vorzunehmenden Proben mit den vorhandenen Lösch- und Rettungsgeräten.

Zu den Gebäuden und Anstalten, in denen die im vorangegangenen bezeichneten[793] Vorkehrungen gegen Feuersgefahr getroffen sein fallen, gehören Theater, Konzerthäuser, Kirchen, Schulhäuser, Klöster, Kasernen, Gasthöfe, Fabriken, Armen-, Kranken- und Waisenhäuser, Heil- und Irrenanstalten, Gefängnisgebäude, Zucht- und Arbeitshäuser, Vereinshäuser, Warenhäuser, Zirkus- und Ausstellungsgebäude u.s.w., und es kommen hierbei zu den obigen allgemeinen Vorkehrungen noch die weiteren, namentlich in Theatern, Schulhäusern, Fabriken, Warenhäusern erforderlichen, in einigen Ländern staatlich vorgeschriebenen speziellen Einrichtungen und Vorkehrungen. Dieselben bestehen bei Theatern namentlich in besonderen Ausgängen ins Freie von jeder Galerie aus, in einer sogenannten Notbeleuchtung mit Pflanzenöl neben derjenigen mit elektrischem Glühlicht, einem eisernen Vorhang zwischen Bühne und Zuschauerraum, einem über den Dachfirst führenden entsprechend weiten Schlot im Bühnenraum zur Abführung der bei einem Brand daselbst sich sofort entwickelnden schädlichen Rauchgase, einem mit der Wasserleitung in Verbindung stehenden Regenapparat mit der entsprechenden Zahl Regenrohren unter und über dem Schnürboden, Gardinen aus unverbrennbaren Asbestgeweben. In den Schulen sollen die Kinder auf das Verlassen des Schulhauses für den Fall einer Feuersbrunst förmlich eingeübt und durch periodische Proben damit vertraut gemacht werden, und zwar so, daß auf ein bestimmtes Signal die Räumung des Gebäudes unter Leitung der Lehrer in wenigen Minuten ohne jede Uebereilung vor sich geht. Bei den Fabriken kommen in erster Linie in Betracht Pulverfabriken, Baumwoll-, Woll-, Flachs- und Hanfspinnereien, mechanische Webereien, dann Getreidemühlen, Papier- und Holzstoffabriken, Loh-, Oel- und Sägemühlen, Bettfedernfabriken. In Pulverfabriken und in den Batteurräumen der Spinnereien dürfen die Arbeitsräume nur durch außerhalb derselben angebrachte Flammen, deren Licht durch Glasfenster einfällt, beleuchtet werden. Wo in Spinnereien, Webereien aller Art noch Petroleumbeleuchtung besteht, sollte solche unbedingt weggesprochen und gleichwie in allen neuen derartigen Fabriken elektrische Beleuchtung vorgeschrieben werden. Besteht schon Gasbeleuchtung, so soll über jeder Flamme ein steiler Blechschirm angebracht sein, so zwar, daß sich die Flugwolle nicht auf demselben auflegen kann, sondern sofort abgleiten muß. Diejenigen Räume, in welchen die Wolle auseinander gezogen, aufgelockert und von den groben Uneinigkeiten befreit wird, sowie die Mischungsräume müssen feuersicher beschaffen sein, und die Spinnereiabfälle, bei denen Selbstentzündung nicht ausgeschlossen ist, dürfen nur in gewölbten Räumen untergebracht werden. Böden, Wandungen, Decken, Maschinenteile u.s.w. sind von seinen Flocken und Staub, von letzterem auch die andern genannten Fabriken, die Getreide-, Loh-, Oel- und Sägemühlen möglichst reinzuhalten. Das Schmieren der Wellen und Getriebe muß so geschehen, daß dieselben nicht warmlaufen können. Das Rauchen muß ohne jede Ausnahme verboten sein.

Zu den Sicherheitsvorkehrungen gehört auch noch, daß man Holz, Gespinste und Gewebe durch einen feuerfesten Anstrich oder durch Imprägnieren mit Salzlösungen flammensicher macht, d.h. ihnen die Eigenschaft gibt, daß sie Feuerflammen gar nicht oder wenigstens nur langsam fortpflanzen, also ein rasches Umsichgreifen des Feuers verhüten. – Neben der Verwendung von Wasserglas empfehlen sich als Imprägnierungsmittel besonders phosphorsaures Ammoniak, schwefelsaures Ammoniak und wolframsaures Natron oder ein Gemisch dieser Salze, in der fünf- bis sechsfachen Menge heißen Wassers gelöst. Vielfache Anwendung findet das u.a. im Kgl. Hoftheater in München eingeführte Imprägnierungsverfahren von Konrad Gautsch, Laboratorium für chemisch-technische Feuerlösch- und Schutzmittel in München.

Noch ist – zugleich in Ergänzung der obenbeschriebenen selbsttätigen Feueralarmapparate – auf diejenigen Apparate hinzuweisen, die nicht allein diese Bestimmung haben, sondern zugleich selbsttätige Feuerlöschapparate sind und von denen die Grinell-Brause besonders hervorzuheben ist. Das System besteht aus einem Netze horizontaler Röhren, die im ganzen Gebäude an den Decken in einem Abstande von 2,75–3,35 m voneinander entfernt angebracht sind. Alle diese Röhren stehen mit vertikalen Röhren (Steigleitungen) in Verbindung, die von einer Hydrantenleitung, einem hochgelegenen Reservoir, einer Dampf- oder Kraftpumpe oder irgend einer Wasserzufuhr, die das Wasser im Röhrennetze unter gleichmäßigem Druck hält, gespeist werden. An jeder horizontalen Röhre sind die Brausen in Abständen von ca. 3,5 m voneinander angebracht. Jede Brause besteht aus einem Glasventil mit metallenem Ventilsitz, in dessen Mitte sich die Oeffnung der Brause befindet. Das Ventil ist durch eine aus drei Teilen bestehende Stütze auf der Oeffnung festgehalten. Die drei Teile der Stütze sind mit einem Lot, das bei 60° C. schmilzt, zusammengehalten. Der Ventilsitz wird durch den Druck des Wassers auf das Ventil gepreßt, und letzterer dient dazu, es dichtzuhalten, solange die Stütze in ihrer Lage bleibt. Das Schmelzen des Lotes entfernt diesen Widerstand, der Wasserdruck öffnet das Ventil, das Wasser strömt aus der Oeffnung, bricht sich an den angebrachten Zerstäubungsplättchen und ergießt sich als dichter Regen auf das Feuer. Gleichzeitig öffnet sich ein in der Röhrenleitung angebrachtes Alarmventil und treibt einen Wassermotor an, der eine außerhalb des Gebäudes befindliche Alarmglocke in Tätigkeit setzt.

Was schließlich noch nicht allein speziell die Vorkehrungen gegen Feuersgefahr in Gebäuden und Anstalten, in denen sich dauernd oder vorübergehend viele Personen aufhalten, sondern die feuersichere Bauweise überhaupt betrifft, wofür man sich auch in Feuerwehrkreisen mehr und mehr interessiert, so geben hierüber nachstehende Vorträge aus der neueren Zeit nähere Anhaltspunkte. Vorträge von Stadt- und Regierungsbaumeister Weidlich in Braunschweig auf dem XV. Deutschen Feuerwehrtag in Charlottenburg im Jahre 1899 über »Feuersichere Decken« und zwar Decken von Förster, Kleine, Stolte, Wygasch, Macksche Gipsdielen, Monier-Decke, Trägerdecke von Drenkhahn & Sudhop, Pötsche Decke, Katzsche Blechträgerdecke und die Deckenplatte aus Kunststein mit Eiseneinlage bezw. aus Asbestine Kühlwein von J.M. Krüger in Hamburg (Katalog mit 36 Illustrationen); ferner über die »Eisenkonstruktion in Brandfällen«, und zwar: a) schmiedeeiserne Stützen; b) gußeiserne Stützen;[794] c) hölzerne Stützen; d) Stützen aus Stein; e) horizontale Eisenkonstruktionen, Träger, feuersichere Treppen und Türen. Ratschläge für das Vorgehen der Feuerwehr bei Brandfällen (gedruckter Bericht über den XV. Feuerwehrtag, Stuttgart, S. 79 und 131 ff.). Sodann Vorträge auf dem Internationalen Feuerwehrkongreß in Berlin im Jahre 1901 von Landesfeuerlöschinspektor Kleber in Stuttgart über »Das Verhältnis der Feuerwehr zur Baupolizei« und von Branddirektor Prinz in Altona über »Feuersichere Baukonstruktionen und Baumaterialien« (gedruckter Bericht über den genannten Kongreß, Hamburg, S. 5–14).

Grosmann.

Fig. 1.
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Fig. 2., Fig. 3.
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Fig. 4., Fig. 5., Fig. 6., Fig. 7.
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Fig. 8., Fig. 9., Fig. 10.
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Fig. 12.
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Fig. 13.
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Fig. 16., Fig. 18., Fig. 19., Fig. 20., Fig. 21.
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Fig. 22., Fig. 23., Fig. 24.
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Fig. 30a.
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Fig. 31., Fig. 32.
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Fig. 40.
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Fig. 48., Fig. 49., Fig. 50.
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Fig. 51., Fig. 52., Fig. 53., Fig. 54., Fig. 55.
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http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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