- Roßhaarspinnerei
Roßhaarspinnerei. Das Rohmaterial für die Roßhaarspinnerei bilden in erster Linie die Schweif- und Mähnenhaare des Pferdes. Von den ersteren werden aber die besonders langen für andere, wertvollere Verwendungszwecke aussortiert, z.B. für die Roßhaarweberei, Violinbogenbezüge, Angelschnüre, Flechtereierzeugnisse u.s.w. Neben den Roßhaaren werden dann auch die fast ebenso wertvollen Rinderschweifhaare sowie eine Reihe geringwertigerer Haare, z.B. Ziegenhaare, Schweineborsten, Pferdefesselhaare, endlich auch pflanzliche Ersatzstoffe, wie Fiber (Blattfaser einer Agavenart), Kokosfaser, Kunstroßhaar in der Roßhaarspinnerei verarbeitet, so daß man an Stelle von Roßhaarspinnerei eigentlich besser Polsterhaarspinnerei sagen müßte. Je nach der Art des verarbeiteten Materials unterscheiden die Spinnereien nach neuerem Uebereinkommen folgende Sorten von Polsterhaargespinsten: a) Schweifhaar rein, wenn nur aus Pferde- und Rinderschweifhaar bestehend; b) Haar rein, wenn reine Haarmischung, gleichviel ob Pferde-, Rinder-, Ziegenhaare oder Schweineborsten, jedoch keine Pflanzenfaserbeimischung vorliegt; c) Haar mit Fiber, wenn den vorhergenannten Haarmischungen Fiber oder sonstige pflanzliche Surrogate beigegeben sind; d) Haar mit Kunsthaar, wenn den Mischungen zu b) und c) Kunstroßhaar beigegeben ist.
Bevor das Haarmaterial in den Spinnereibetrieb gegeben wird, muß es, soweit es aus dem Ausland flammt, einem Desinfektionsprozeß unterworfen werden, der entweder in Dämpfen oder einer Behandlung mit desinfizierenden Mitteln besteht. Die geöffneten Ballen gelangen dann in die Sortiererei, wo das Haar nach Länge und Dicke in verschiedene Sorten getrennt wird. Je nach den Qualitäten Polsterhaar, die herzustellen sind, wird das Material zusammengestellt und dann zunächst durch eine Reinigungsmaschine, den Klopfwolf, bearbeitet. Derselbe besteht in der Hauptsache aus einer rasch umlaufenden großen Trommel mit Stahlstiften bezw. Nasen, die das Haar von geriffelten Zuführungswalzen abschlagen, dadurch reinigen und verfilzte Zöpfe vorlockern. Dieser Reinigung des Haares folgt die Bearbeitung auf der Krempel zwecks vollständiger Lockerung und Durchmischung des Materials. Die Roßhaarkrempel ähnelt, auch was die Wirkung anbetrifft, etwa einem Krempelwolf der Streichgarnspinnerei. Sie besitzt also keine Arbeiter- und Wenderwalzen sondern nur einzeln mit der Trommel zusammenarbeitende Walzen, und zwar nur drei bis vier. Das Erzeugnis der Roßhaarkrempel stellt daher kein geordnetes, aus parallel liegenden Haaren bestehendes Vlies dar, das Haar wird vielmehr von der Trommel an der Austrittseite einfach herausgeworfen. Gewöhnlich muß das Haar die Krempel mehrere Male passieren, um spinnfähig zu sein; man hat deshalb auch sogenannte Verbundkrempeln, d.h. Doppelkrempeln, gebaut, die eine Arbeitsersparnis ermöglichen. Das gekrempelte Material gelangt nun in die eigentliche Spinnerei. Das Spinnen geschieht zurzeit noch meist halbmechanisch, in ähnlicher Weise wie in der Seilerei. Der Spinner, der das Material in der vorgebundenen Schürze trägt, formt zum Anfang eine Schleife, die er um den Spinnhaken legt, und bildet dann, langsam rückwärtsschreitend, mit beiden Händen den Faden. Während dieses Vorganges erhält der Faden durch die verhältnismäßig langsame Drehung des Spinnhakens seine Spinndrehung. Nachdem der Spinner am Ende der Bahn angelangt ist, befestigt er das Ende des Fadens an einem Gewicht, das parallel zur Spinnbahn auf Schienen sich bewegen kann. Bei dem nun folgenden sogenannten Kräuseln erhält der Faden so starke Drehung (Ueberdrehung), daß er gezwungen wird, sich in spiralförmigen Windungen eng und fest zusammenzulegen. Das Haar erhält hierdurch die für die Verwendung als Polstermaterial erforderliche, spiralförmige, federartige Gestalt. Durch das Kräuseln verkürzt sich der Faden auf[540] ein Drittel bis zur Hälfte seiner vorherigen Länge. Um die gekräuselten Stränge handlicher zu machen, werden sie der Länge nach zusammengelegt, wobei sie durch Rückschlagen der starken Drehung sich verzwirnen; die Enden müssen zusammengebunden werden, damit die Stränge sich nicht von selbst aufdrehen. Ist die gesamte Spinnpartie fertiggestellt, so werden die Stränge zwecks Fixierung der Kräuselung gedämpft, und zwar in geschlossenen Dampffässern bei 1/2 Atm. Ueberdruck und 1/2 bis 1 Stunde Dämpfdauer. Zur Entfernung der beim Dämpfen aufgenommenen beträchtlichen Feuchtigkeitsmenge wird das Gespinst darauf getrocknet. Am einfachsten und schonendsten erfolgt dies in einem geheizten Trockenraum mit 6070° C Raumwärme (Darre). Schneller geht die Trocknung vor sich bei Benutzung eines mechanischen Trockenapparates bekannter Konstruktion, in dem erwärmte Luft durch künstlichen Zug dem auf Horden ausgebreiteten Material zugeführt und nach Hindurchstreichen durch das nasse Material, mit Feuchtigkeit beladen, abgesogen wird. Diese Apparate erfordern jedoch sorgfältige Ueberwachung, um eine Schädigung des Materials, wie sie durch Ueberschreiten der zulässigen Temperatur leicht eintreten kann, zu vermeiden. Zur Fertigmachung des gesponnenen Haares ist dann nur noch nötig, die dem Faden beim Kräuseln gegebene harte Drehung zu entfernen, was durch Aufdrehen des Fadens ebenfalls auf mechanischem Wege erfolgt. Die Fig. 1 läßt die verschiedenen Herstellungsstufen des Gespinstes erkennen, a ist der vom Spinner mit der Hand geformte Faden, der nur die Spinndrehung besitzt, b zeigt den Faden nach der Kräuselung; zur dauernden Festlegung der Windungen wird das Gespinst in diesem Zustande gedämpft, c zeigt das fertige Gespinst mit den nach dem Aufkräuseln vorhandenen Locken (Krausen). Von Polsterhaargespinft normaler Dicke wiegen nach dem Aufkräuseln 10 m (in natürlicher Spannung gemessen) etwa 0,951,1 kg, entsprechend der metrischen Garnnummer von rund 0,01. Die Zahl der Krausen des aufgekräufelten Gespinstes auf 1 m Länge, ebenfalls in natürlicher Spannung gemessen, beträgt 7585. Für besondere Zwecke, z.B. als Ersatz für Menschenhaar für Gesichtsmasken und ähnliches, werden ausnahmsweise auch ganz erheblich dünnere Gespinste hergestellt, von denen 10 m etwa nur 0,2 kg wiegen und etwa 170 Krausen auf 1 m besitzen. Da die beschriebene Art der Spinnerei wegen der dabei erforderlichen Handarbeit nur absatzweises, nicht kontinuierliches Spinnen wie in der sonstigen Spinnerei ermöglicht, hat es nicht an Versuchen gefehlt, Maschinen zu konstruieren, die, etwa ähnlich wie bei der Hartfaserspinnerei, selbsttätiges Spinnen beliebig langer Fadenlängen gestatten. Leider haben diese Versuche bisher kein brauchbares Ergebnis geliefert [1].
Die Prüfung und Beurteilung der Güte von Polsterhaargespinsten hat sich hauptsächlich auf folgende Eigenschaften zu erstrecken:
1. Bestimmung der Art des Spinnmaterials. Es ist wichtig, zu wissen, ob das Gespinst aus reinem Roßhaar (Schweif-, Mähnenhaar oder Mischung beider) besteht, ob Rinderhaar vorhanden ist, oder ob Beimischung geringwertigerer Fasern, wie Schweineborsten, Ziegenhaar oder gar pflanzlicher Surrogate, vorliegt. Letztere Frage ist am einfachsten zu lösen, da man zu diesem Zweck nur eine Probe des Gespinstes etwa eine halbe Stunde mit einer zweiprozentigen Lösung von Aetznatron zu kochen braucht. Haare aller Art lösen sich hierbei auf; bleibt ein Rückstand, so ist das Vorhandensein von pflanzlichen Fasern bezw. von Kunstroßhaar, das sich hierbei wie diese verhält, erwiesen. Die Unterscheidung der verschiedenen tierischen Haare ist schwieriger und in den meisten Fällen nur bei großer Erfahrung mit Erfolg zu lösen. Folgende Anhaltspunkte seien hier kurz angegeben. Schweif- und Mähnenhaar können an der Dicke (ersteres etwa 0,160,28 mm, letzteres 0,100,17 mm) sowie daran unterschieden werden, daß Schweifhaar gewöhnlich markfrei ist, während Mähnenhaar meist Mark enthält. Rinderschweifhaar ähnelt dem Pferdeschweifhaar so sehr, daß eine sichere Unterscheidung in den meisten Fällen unmöglich ist; in der Dicke steht es zwischen Schweif- und Mähnenhaar des Pferdes. Ziegenhaar ist dünner als Mähnenhaar und kommt nur selten in Längen über 15 cm vor. Haare größerer Länge werden deshalb, zumal wenn sie nicht die natürliche Spitze besitzen, meist keine Ziegenhaare sein. Endlich unterscheidet sich Ziegenhaar von Mähnenhaar noch dadurch, daß es nicht rund wie dieses sondern mehr flachgedrückt ist. Breite Ziegenhaare haben sogar vielfach die Gestalt, platter Stäbchen mit verdickten Rändern und können an dieser Form schon bei Betrachtung mit der Lupe leicht erkannt werden [1], [2].
2. Die Bestimmung der durchschnittlichen Dicke und Länge der Haare ist gleichfalls für die Gütebeurteilung eines Gespinstes von Wichtigkeit; je dicker und länger die Haare sind, desto wertvoller ist das Material. Zur Dickenbestimmung muß man sich des [541] Mikroskops bedienen, dessen Anwendung bei Messungen hier als bekannt vorausgesetzt werden muß. Zur Ermittlung der. durchschnittlichen Haarlänge mißt man alle in einem, besser mehreren Gespinstabschnitten vorhandenen Haare, nachdem man an beiden Enden der Probestücke die beim Abschneiden getroffenen Haare durch Abziehen entfernt hat. Beim Messen faßt man die Haare zweckmäßig an beiden Enden mit Pinzetten und stellt, indem man sie glatt spannt, ihre Länge über einem Papiermaßstab fest. Der Mittelwert aus sämtlichen Messungen gibt dann einen Maßstab für die durchschnittliche Haarlänge. Ferner kann man auch die gefundenen Längen nach Längengruppen ordnen; die Zahl der in den einzelnen Gruppen vorhandenen Haare gewährt ebenfalls einen guten Ueberblick über die Länge der in dem Gespinst vorhandenen Haare, besonders beim Vergleich verschiedener Gespinste [1].
3. Bestimmung der Festigkeit und Dehnung des einzelnen Haares. Diese Prüfung kommt nur für Pferde- und Rinderhaare in Betracht, sie gestattet gleichzeitig einen Rückschluß auf die Dicke des Haares, da die Festigkeit naturgemäß von der Haardicke abhängt. Die Festigkeitsprüfung zeigt ferner, ob das Haar gesund, fest und elastisch ist, oder etwa durch ungeeignete Behandlung, z.B. beim Spinnen, Dämpfen oder Färben, brüchig geworden ist. Die Prüfung erfolgt zweckmäßig auf einem Festigkeitsprüfer nach Art des bei Garnprütung, Bd. 4, S. 253, beschriebenen Apparates. Um genaue Werte zu erhalten, sollte er nur für 1000 g Höchstbelastung gebaut sein; denn auch die besten Sorten Schweifhaar weisen nach dem Verspinnen selten mehr als 500600 g Zugfestigkeit bei 1015% Bruchdehnung auf. Weil die Dicke der Haare nach der Spitze hin allmählich abnimmt, darf man die Einspannlänge nicht zu groß nehmen, zweckmäßig nicht über 1015 cm, um innerhalb der Einspannlänge annähernd gleiche Dicke des Versuchsstückes zu haben. Die Fertigkeit hängt bei sonst gleichen Verhältnissen von der Dicke des Haares ab, sie ist annähernd proportional dem tragenden Querschnitt. Bei genauen Untersuchungen ist es daher nötig, neben den absoluten Festigkeitswerten auch die Haardicke zu berücksichtigen, d.h. die Fertigkeit für 1 qmm Querschnittsfläche zu bestimmen. Zu diesem Zweck ist das Gesamtgewicht aller zur Festigkeitsbestimmung benutzten, d.h. der zwischen den Einspannklemmen befindlichen Haarstücke festzustellen, worauf sich aus diesem, der Gesamtlänge der Haarstücke (Einspannlänge × Versuchszahl) und dem spezifischen Gewicht, das nach Untersuchungen des Verfassers zu 1,4 angenommen werden kann, die Fertigkeit für 1 qmm Querschnitt berechnet werden kann. Dieselbe beträgt für gesponnenes Schweifhaar etwa 1012 kg, für gesponnenes Mähnenhaar etwa 910 kg [1][3].
4. Die Bestimmung der Elastizität eines Polstermaterials nach dem im folgenden beschriebenen Verfahren ermöglicht eine zusammenfassende Beurteilung des Materials gegenüber den Beanspruchungen, wie sie beim praktischen Gebrauch auftreten. Es kommen in ihrem Ergebnis in anderer Form alle Eigenschaften zum Ausdruck, die bei den vorher beschriebenen Prüfungen einzeln bestimmt worden sind, insbesondere aber auch die durch die anderen Prüfungen nicht bestimmbare »Güte der Verarbeitung«, d.h. Drehung, Kräuselung u.s.w. Das Verfahren arbeitet in der Weise, daß das aufgezupfte Material wechselnden Be- und Entlastungen unterworfen wird. Wie die Fig. 2 zeigt, besteht der einfache Apparat aus einem Fallstempel a mit Druckscheibe, der in der Hülse b geführt wird. Drehung des Stempels wird durch den Stift c verhindert. Das Gewicht des Stempels wird durch drei auf die Schale d zu legende Gewichte (zusammen 1000 g) soweit ausgeglichen, daß der Stempel ein Uebergewicht von 200 g (Anfangsbelastung) besitzt. Vermittels des federnden Bajonettstifts f kann der Stempel in einer oberen Ruhestellung festgehalten werden (s. die punktierte Stellung der Druckscheibe). Der Stempel trägt mittels Klemmringes den Zeiger h, der[542] vor zwei Maßstäben h, einem festen und einem verschiebbaren, spielt. Von dem zu prüfenden Material werden durch Abziehen genau 25 g entnommen, gut aufgezupft und in dünnen Schichten in das Gefäß g gelegt. Beim Lösen des Stiftes f fällt der Stempel unter dem Einfluß der Anfangsbelastung herab und drückt das Material etwas zusammen; er wird dann in die Ruhestellung zurückgeführt und nach Abheben des 200-g-Gewichtes mit seinem Uebergewicht von 400 g zu Fall gebracht, darauf mit 700 g Uebergewicht. Nach diesen Vorbelastungen, die die Anordnung des Materials im Gefäß vergleichmäßigen sollen, läßt man den Stempel mit der Anfangsbelastung fallen. Die dabei gefundene Materialhöhe wird als Anfangswert d (s. Fig. 3) notiert. Es folgen jetzt abwechselnde Belastungen mit 1200 g wirksamem Stempelgewicht und solche mit der Anfangsbelastung von 200 g. Eine fünfmalige Wiederholung derselben genügt, wie Versuche mit verschiedenen Materialien ergeben haben, in den meisten Fällen für die Beurteilung der elastischen Eigenschaften eines Polsterhaares. Bei weiteren Belastungen tritt eine Aenderung im Verlauf der Kurve nicht ein, der größte und charakteristische Teil der bleibenden Eindrückung u.s.w. ist vielmehr bereits zum Ausdruck gekommen. Zwischen den einzelnen Belastungen wird jedesmal eine Pause von einer Minute gemacht, um dem Material Zeit zu geben, sich wieder auszudehnen. Die bei diesen Belastungsversuchen erhaltenen Ergebnisse gestatten, wertvolle Schlüsse bezüglich der Eignung eines Materials sowie auch für den Vergleich verschiedener Proben untereinander zu ziehen [1].
Literatur: [1] G. Herzog, Polsterroßhaar und seine Prüfung, Berlin 1916. [2] Göldner, Pharmaz. Zeitschr. 1889, Nr. 95. [3] Musehold, Arbeiten a. d. Kaiserl. Gesundheitsamt 1902, Bd. 18, S. 14.
G. Herzog.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.