- Verankerung
Verankerung, eine Hilfskonstruktion zur Aufnahme einer Zugkraft, wodurch im Wasserbau die Stabilität einer Bauanlage gegen Umwerfen, Ausbiegen, Heraus- oder Abreißen gesichert werden soll.
Die Verankerung wird entweder durch einfache oder doppelte (zangenartige) Holzbalken oder -stäbe, durch Eisenstäbe oder -draht oder durch Drahtseile bewirkt. Die am häufigsten vorkommenden diesbezüglichen Anwendungen sind: 1. Verankerung der Bohlwände (s.d.). Die Ankerhölzer sind hierbei rückwärts an einem in den Boden eingeschlagenen Ankerpfahl und noch oder nur an einem vom letzteren gehaltenen Ankerriegel befertigt. Solche, im Erdreiche ihren Halt findende und zumeist auch überschüttete Verankerungen heißen Erdanker. 2. Die Verankerung des Halsbandes (s.d.) bei Schleusentoren. 3. Die Beteiligung der Schiffsringe und Poller (s.d.) an Ufer- oder Schleusenmauern. 4. Verankerung von Ufereinfassungen (s.d.); 5. Die Verankerung des aufgehenden Mauerwerks mit dem Schlinge bei großen Brunnen.
Verankerungen von Tragkonstruktionen sind insbesondere notwendig bei Hängetragwerken (Hängebrücken), bei welchen sie einen schräggerichteten Zug aufzunehmen haben; sie können sich aber auch an den Endstützen kontinuierlicher Balken(oder Ausleger-) träger ergeben, wenn daselbst bei gewissen Belastungen negative, d.i. nach aufwärts gerichtete Stützenkräfte entstellen, die ein Abheben bewirken würden. Man ersetzt in letzterem Falle allerdings die Verankerung meist durch Aufbringung von Ballast am Trägerende. Nur in seltenen Fällen ist eine Verankerung in gewachsenem festem Felsboden möglich; in der Regel muß der Rückhalt durch Mauerklötze geschaffen werden, welche durch ihr Gewicht die lotrechte Komponente, durch den Reibungswiderstand an der Sohle oder den Gegendruck des Erdreiches die wagerechte Seitenkraft des in der Verankerung auftretenden Zuges aufzunehmen vermögen. Die Ausbildung der Verankerung richtet sich nach der Größe der in ihr wirkenden Kräfte. Bei kleinen Tragwerken genügen als Anker Rund- oder Flacheisen; bei Drahtseilhängebrücken können auch die Drahtseile unmittelbar in die Verankerung geführt werden. Ketten- und Kabelbrücken erhalten Ankerketten, deren Glieder aus einer Anzahl durch Bolzen verbundenen Flachstäben bestehen. Sie durchsetzen das Mauerwerk der Verankerung und sind an ihrem Ende durch die Anker- oder Wurzelplatten gehalten (Fig. 1). Durch Aussparung entsprechend weiter Ankerkanäle kann für eine, wenn auch beschränkte Zugänglichkeit gesorgt werden. Den Zutritt zu den Wurzelplatten ermöglichen wagerechte überwölbte Kammern oder Stollen, welche hinter der Verankerung gelegen sind und entweder in den Seitenflächen der Widerlagsmauern münden oder durch Einsteigschächte oder Stollen zugänglich gemacht sind. Man hat darauf zu sehen, daß Regen- und Schmutzwasser von dem Eintritt in die Verankerungskanäle abgehalten wird. Im Gegensatze zu der Anordnung von zugänglichen Verankerungsräumen steht jene Anordnung, bei welcher eine möglichste Fernhaltung von Luft und Wasser von den Teilen der Verankerung erstrebt wird. Es werden dabei die Ketten oder Kabel vollständig ummauert, in Zementmörtel oder Beton gebettet (Fig. 2) oder auch mit andern Dichtungsmitteln, welche eine Oxydation des Eisens hindern sollen, umgeben. Die Ankerketten werden entweder gerade oder nach abwärts gekrümmt geführt, letzteres um bei schrägem Zuge und tiefer Lage der Wurzelpunkte die Länge des Ankermauerwerks zu beschränken. Bei gebrochener Führung ist die Ankerkette an den Bruchpunkten mittels Sättel auf das Mauerwerk zu stützen und sind für dieses die entsprechenden Stabilitätsuntersuchungen anzustellen. Die Wurzelplatte, durch welche die Endglieder der Kette hindurchgehen und hinter welcher sie durch einen starken Splint oder Bolzen gehalten werden, muß eine entsprechende Größe erhalten, um den Druck durch die Widerlagsquader auf eine genügend große Mauerwerksmasse zu verteilen. Man hat gußeiserne Wurzelplatten mit rechteckiger oder sternförmiger, durch Rippen versteifter Grundplatte angewendet. Jetzt zieht man es vor, die gußeisernen Ankerplatten durch Stahlgußkörper oder durch schmiedeeiserne Trägerkonstruktionen zu ersetzen. Eine Verstellbarkeit der Verankerung in der Längsrichtung ist dort notwendig, wo nicht in der Spannkette oder einem andern zugänglichen Teile der Ankerkette[747] eine solche Regulierungsvorrichtung angebracht wird. Es besteht dann entweder die Wurzelplatte aus zwei Platten, deren Abstand durch zwischengelegte stählerne Doppelteile verstellt werden kann, oder es sind an Stelle des Splintbolzens, welcher die Ankerkette hinter der Wurzelplatte hält, Doppelteile durchgeschoben.
Abweichend von dieser Anordnung der unmittelbaren Verankerung der Ketten oder Kabel im Mauerwerk ist jene, welche Köpcke in Vorschlag und bei der Loschwitzer Hängebrücke zur Ausführung gebracht hat. An das Ende des Hängeträgers ist bei A (Fig. 3) ein Winkelhebel angeschlossen, der in C seinen festen Drehpunkt hat und der so stark belastet ist, daß er auch durch den größten im Hängeträger auftretenden Zug von seinem Stützpunkte in B nicht abgehoben werden kann. Bei der Loschwitzer Brücke ist die Beladung der den beiden Tragwänden entsprechenden Ankerhebel durch dazwischen auf fachwerkartigen Querträgern eingebautes Mauerwerk erzielt, und es stützt sich das Hebelende, um einen Ueberschuß an Sicherheit zu haben, auch noch gegen ein oberes Lager in der Rückwand der Ankerkammer. Es verursacht diese Anordnung zwar höhere Ausführungskosten, sie bietet aber den nicht zu unterschätzenden Vorteil, daß sämtliche Teile der Eisenkonstruktion gut zugänglich sind und jederzeit auf ihren Zustand hin untersucht werden können. S.a. Bd. 4, S. 723.
Melan.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.