- Kanalisation [2]
Kanalisation der Städte und Ortschaften. Durch die Kanalisation werden im Gegensatz zur Abfuhr (s.d.) die abgängigen flüssigen Stoffe und die zum Transport mit diesen geeigneten festen Abgänge vermittelst unterirdischer Kanäle aus dem Bereiche der Städte und Ortschaften entfernt. Es handelt sich hierbei um 1. das Regen- und Schneewasser; 2. das Schmutzwasser (Spül-, Wasch- und Badewasser sowie sonst verunreinigte Abwässer [Trockenabfluß]); 3. das Grund- und Sickerwasser, soweit dasselbe durch Drainage zum Abfluß gebracht werden kann; 4. die menschlichen Abgänge, sofern sie nicht durch Abfuhr beseitigt werden. Die unter 13 genannten Abgänge können sowohl gemeinsam durch ein einheitliches Kanalsystem (kombiniertes System, Spülsystem) als auch getrennt voneinander (getrennte Kanalisation, s. Kanalisationssysteme) zum Abfluß gebracht werden. Werden die menschlichen Abgänge unter Vermittlung von Wasserklosetts durch das Kanalsystem gemeinschaftlich mit den übrigen Abflüssen aufgenommen, so bezeichnet man eine solche Kanalisation mit Schwemmkanalisation nach dem Mischsystem, auch Kanalisation nach dem gemischten System oder kurzerhand Schwemm-, Misch-, Vollkanalisation [44]. Wird das Regenwasser ausgeschlossen und für sich abgeleitet, so handelt es sich um die Schwemmkanalisation nach dem Trennsystem; auch kann man von getrennter Kanalisation mit Fäkalienabschwemmung oder vom getrennten Schwemmsystem, auch wohl kurzgefaßt vom Trennsystem oder Trennkanalisation sprechen. Sofern aber die Fäkalien ausgeschlossen und durch ein eignes Rohrsystem mit oder ohne Anordnung von Wasserklosetts abgeleitet werden, hat man es mit[337] einem getrennten Kanalsystem besonderer Art (Liernur-, Berlier-System) zu tun (s. Kanalisationssysteme, besondere). Die Schwemmkanalisation soll im nachfolgenden zunächst und vorzugsweise besprochen werden, weil auch die Kanalisation ohne Ableitung der Fäkalien nach den gleichen konstruktiven Grundsätzen auszuführen ist.
Anordnung des Kanalnetzes und der Kanäle [4][7], [25], [32][34], [44], [56], [58], [60], [62], [63], [74], [75]. Bei Projektierung eines Kanalnetzes ist in erster Linie darauf zu sehen, daß die Abwässer so schnell wie möglich auf den kürzesten Wegen zum Abfluß gelangen. In der Regel empfiehlt es sich, die Entwässerungsgebiete in die durch die natürlichen Wasserscheiden begrenzten Untergebiete zu teilen, in den tiefstgelegenen Straßenzug jedes Gebietes die Sammelkanäle und von diesen aus, nach den Wasserscheiden verlaufend, die Seitenkanäle zu projektieren. Die Sammelkanäle der Hauptentwässerungsgebiete werden schließlich zu einem Hauptsammler vereinigt, der die Abwässer nach dem Orte hinführt, von dem aus die unschädliche Beseitigung derselben stattzufinden hat (Fächersystem, Fig. 1). In vielen Fällen gestatten aber die örtlichen Verhältnisse, wie Flußläufe, Oberflächengestaltung, ausgedehnte Entwässerungsfläche, diese Projektierungsweise nicht, so daß zwei und mehr selbständige Entwässerungsgebiete und Hauptsammelkanäle angeordnet werden müssen. Auch ist es nicht immer möglich, eine ausreichende Vorflut für die Sammelkanäle zu gewinnen, weshalb aus einzelnen Gebieten, unter Umständen von der ganzen Entwässerungsfläche das Abwässer zeitweise oder das ganze Jahr hindurch durch Pumpanlagen gehoben werden muß. Hiernach werden noch folgende Kanalnetzsysteme unterschieden:
Das Abfangsystem (Fig. 2), Verbindung der unmittelbar nach den eine Stadt durchschneidenden oder berührenden Flüssen laufenden Kanäle durch Abfangkanäle, die als Sammelkanäle parallel dem Flusse liegen. Ohne Abfangkanäle, also bei unmittelbarer Einmündung der Kanäle in den Fluß, wird das System Perpendikularsystem genannt (Fig. 3). Die meisten älteren Kanalisationen sind so ausgeführt. Das System muß aber wegen der fast immer damit verbundenen Flußverunreinigungen in der Regel als unzulässig bezeichnet werden. Das Parallel- oder Zonensystem (Fig. 4). Die Entwässerungsgebiete sind hierbei in ihrer Längenausdehnung und mit ihren Hauptkanälen entweder parallel zur Talachse, oder dieselben sind in verschiedenen Höhenlagen mit mehr selbständig ausgebildeten Sammelkanälen mit Rücksicht auf Pumpbetrieb, Spülung der tieferen Zonen, Entlastung der unteren Stadtteile angeordnet. Das Radialsystem besteht in der Anordnung völlig unabhängiger, bestimmt abgegrenzter Entwässerungsbezirke. Jeder dieser Bezirke (Radialgebiet) bildet hierbei meist auch betreffs des Verbleibes seiner Abwässer ein Ganzes für sich (Fig. 5). Bei nicht ausreichender Vorflut, z.B. bei hochgelegenen Rieselfeldern, erhält jedes Radialgebiet eine eigne Pumpstation und einen besonderen Fortleitungskanal oder eine Druckrohrleitung (durch Hobrecht [4] bei der Kanalisation von Berlin zur Anwendung gebracht). Die örtlichen Verhältnisse verlangen nicht selten auch eine Kombination der angeführten Systeme (vgl. z.B. Fig. 6).
[338] Das Stufensystem, vom Verfasser dieses zuerst für Niederschöneweide bei Berlin vorgeschlagen [25], nach seinem Projekte auch in Tsingtau ausgeführt, ist dadurch gekennzeichnet, daß bei flachem Gelände an den Stellen, von welchen ab der Bau der Hauptsammelkanäle der zu großen Tiefe halber oder wegen großen Grundwasserandranges zu schwierig oder zu teuer wird, Pumpschächte mit vorzugsweise elektrisch-automatischem Betrieb angeordnet werden und durch diese Anlagen das Kanalwasser nur um eine Stufe von wenigen Metern in höher liegende Sammler eines anschließenden Entwässerungsgebietes gehoben wird. Das gehobene Wasser dient gleichzeitig zur Spülung der von ihm durchflossenen Sammelkanalstrecken. Schließlich gelangt sämtliches Wasser durch den Sammelkanal des letzten Gebietes nach der Hauptpumpstation.
Bemessung der Größe des Entwässerungsgebietes. Die in den nächsten Dezennien zu erwartende Vergrößerung des zu entwässernden Ortes ist zu berücksichtigen, ebenso die künftige Bebauung [5], [25], [60], [61]. Jedem Kanalisationsplan soll deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans vorausgehen. Von den Außengebieten kommendes Wasser ist, soweit es nicht oberirdisch oder durch besondere Abzugskanäle abgeleitet werden kann, in die Kanalisation mit aufzunehmen und tunlichst zur Spülung der Kanäle auszunutzen. Höhenaufnahmen der Stadtoberfläche nebst Umgebung, Ermittlung der Bevölkerungsdichtigkeit und Bevölkerungszunahme, Untersuchung der Vorflut- und Hochwasserverhältnisse, Grundwassermessungen und Bodenuntersuchungen sind außerdem erforderliche Vorarbeiten. Vgl. [25], [26], [60] und [65].
Lage, Tiefe, Gefälle und Profile der Kanäle. Die Kanäle sind in der Regel in der Straßenmitte anzulegen; in Straßen von 2025 m Breite an sowie in besonders verkehrsreichen Straßen wird empfohlen, zwei Kanalleitungen, unter jedem Bürgersteig eine, anzuordnen (Fig. 7 und 8). Beim Trennsystem, bei dem das Regenwasser gesondert durch die Regenwasserkanäle abgeleitet wird, empfiehlt sich bei Straßen bis 12 m Gesamtbreite die Anordnung je eines Regen- und Schmutzwasserkanales, zwischen 12 und etwa 20 m Straßenbreite die Anlage je eines unter jedem Bürgersteige liegenden Schmutzwasserkanales und eines in der Straßenmitte befindlichen Regenwasserkanales, und bei Straßen von etwa 20 m Breite an die Anordnung von zwei Schmutzwasserkanälen und zwei Regenwasserkanalleitungen. Betreffs Anordnung der Kanäle in einer Baugrube beim Trennsystem s. Fig. 59, 59 a. Mit Rücksicht auf die Kreuzungen mit den Gas- und Wasserleitungsröhren sollten die Kanäle eine Ueberdeckung von mindestens 2 m bis zur Straßenoberfläche besitzen; behufs der wünschenswerten Ermöglichung der Kellerentwässerungen ist eine Ueberdeckungshöhe[339] von tunlichst 3 m erforderlich. Beim Beginn der Kanäle können im Bedarfsfalle die Ueberdeckungshöhen bis um 0,5 m vermindert werden. Die Tiefenlage der Hauptsammler ist hauptsächlich abhängig von den Vorflutverhältnissen. Gestatten letztere die erwünschte Tiefenlage nicht, so muß, besonders in flach gelegenen Orten, bei welchen die Tiefe der Sammler maßgebend für die Gefälle aller übrigen Kanäle ist, eine Pumpstation zur künstlichen Hebung der Wässer aus dem tiefgelegten Hauptsammler errichtet werden. Die Gefälle der Kanäle folgen gewöhnlich ungefähr den Straßengefällen, sollten aber tunlichst so groß gewählt werden, daß das abfließende Schmutzwasser (der Trockenwetterabfluß) ausreichende Geschwindigkeit (wenigstens 0,600,70 m in der Sekunde) sowie ausreichende Schwimmtiefe (mindestens 2 cm Wassertiefe) erhält. Zu starke Gefälle begünstigen in den Seitenkanälen ein schädliches Trockenlaufen; in den Hauptkanälen verursachen sie zu große Abflußgeschwindigkeit und infolgedessen starke Abnutzung der Kanalfohlen durch die mitgeführten Sande und sonstigen Sinkstoffe. Gefälle unter 1 : 300 für Anfangskanäle von 2030 cm lichter Weite, unter 1 : 500 bei Nebenkanälen von 3060 cm lichter Weite, unter 1 : 1000 bei Sammlern von 60100 cm lichter Weite und unter etwa 1 : 2500 bei großen Sammelkanälen von 100200 cm lichter Weite bedingen schon sorgfältigen Spülbetrieb zur Reinhaltung der Kanäle [6], [7], [25]. Zu starke Gefälle, etwa über 1 : 10 bei Anfangskanälen, 1 : 25 bei Nebenkanälen und 1 : 50 bis 1 : 200 bei größeren Kanälen werden durch Gefällsabstürze oder Abstufungen verringert (bei Rohrkanälen in den Schächten anzuordnen, Fig. 9 und 9a) [7], [61], [65], [74]. Die Rücksicht auf die Gesamtgefällsverhältnisse erfordert nicht selten ein Abweichen von den wünschenswerten Normaltiefen der Einzelkanäle. Das vorteilhafteste Kanalprofil ist das Eiprofil, das bei den verschiedenen Wassertiefen meist günstige Abflußgeschwindigkeiten und namentlich bereits bei kleinen Durchflußmengen gute Wasser-(Schwimm-) Tiefen aufweist, wodurch dem Wasser in geringen Mengen eine vorteilhaftere Spülkraft als im Kreisprofil innewohnt. Indes wird bei den kleineren Tonrohrkanälen das runde Profil vorgezogen, weil eiförmige Tonröhren teurer sind und nicht so formgerecht hergestellt werden als die runden [69]. Bei Zementbetonröhren verdient die Eiform auch mit Rücksicht auf größere Fertigkeit gegen Druck von oben den Vorzug. Beide Profilformen kommen in der Regel in lichten Weiten von 2550 cm zur Anwendung, wobei die Breitenmaße um je 5 cm zunehmen. Beim normalen Eiprofil beträgt die lichte Höhe das 11/2fache der Breite. Ueber die genannten Dimensionen hinaus empfiehlt sich die Verwendung von alsdann schlupfbaren Rohrprofilen nicht; es sollen vielmehr sofort die begehbaren größeren Profile angewendet werden. Diese werden in der Regel eiförmig gewählt unter Einhaltung des normalen Verhältnisses 3 : 2 der Höhe zur Breite (Fig. 10), letzteres, soweit nicht bei den kleineren, besonders dem 60 cm weiten Profil, eine für die Begehbarkeit günstigere Höhe (Mindesthöhe 11,10 m) eingehalten wird (Fig. 10a). Als Vermittlungsprofil zwischen den 50 cm weiten Röhren und den kleinsten begehbaren Profilen ist das ellipsenförmige Rohrprofil von 0,75 m Höhe und 0,50 m Weite zu empfehlen. Beispiele von Profilnormalien für Mischwasserkanäle geben Fig. 1122, solche für Regenwasserkanäle Fig. 23 bis 28. Bei über 1,5 m hohen Sammelkanälen ist die Anlage von Banketten über dem Niveau des Schmutzwasserlaufes auf einer oder auf beiden Kanalseiten empfehlenswert (Fig. 1922 und 29), wodurch eine besondere Niederwasserrinne gebildet und größere Profilbreite erzielt wird. Durch letztere ergibt sich geringere Flutwassertiefe und dadurch besseres Wasserspiegelgefälle sowie geringere Kanaltiefe. Bei sehr[340] großen dauernd fließenden Wassermengen und bei Regenauslaßkanälen bleiben die Bankette weg (Fig. 2328 und 30). Die Sohle der begehbaren Kanäle wird gewöhnlich durch besondere Formsteine (Sohlstücke) aus Granit, Basaltlava, Steinzeug und Zementbeton hergestellt (Fig. 10, 10a und 29). Bei letzterem Material ist die Auflegung von Steinzeugschalen namentlich da angebracht, wo auch die Rohrkanäle aus Steinzeug bestehen (Fig. 1428). Die Anschlüsse der Haus- und Straßenentwässerungsleitungen erfolgen vermittelst besonderer Abzweig- oder Einlaßstücke (Fig. 10, 10 a, 18 und 29); vgl. a. [6], [7], [13], [25], [32], [34], [36], [60], [73].
Die abzuführende Schmutzwassermenge richtet sich nach dem Wasserverbrauch. Es kann angenommen werden, daß die städtischen Wasserwerke, ohne deren Vorhandensein eine Kanalisation, namentlich die Schwemmkanalisation, nicht denkbar ist, in kleineren Städten bis zu 20000 Einwohnern durchschnittlich täglich 6080 l, in Mittelstädten bis zu 50000 Einwohnern[341] durchschnittlich täglich 80120 l, in größeren Städten durchschnittlich täglich 120150 l auf den Kopf unter der Voraussetzung abgeben, daß eine den Wasserverbrauch außergewöhnlich vermehrende industrielle Tätigkeit nicht vorherrschend ist. Als durchschnittliche Mittelzahl darf demnach allgemein für Städte ein täglicher Wasserverbrauch von 100120 l auf den Kopf der Bevölkerung gerechnet werden [6], [7], [13], [25]. Der größte Tagesverbrauch innerhalb eines Jahres verhält sich zum mittleren Tagesverbrauch etwa wie 1,5 : 1. Der größte Stundenverbrauch beträgt rund 68% oder im Mittel etwa 6,67% des zugehörigen Tagesverbrauches. Der absolut größte Stundenverbrauch beträgt demgemäß 1,5 · 6,67% = 10% des durchschnittlichen Tagesverbrauches oder, diesen zu 100 l angenommen, 10 l auf den Kopf der Bevölkerung, entsprechend 0,00278 l in der Sekunde. Je nach der Bevölkerungsdichtigkeit, die in Landhausgebieten 50125, in weiträumig bebauten Stadtgebieten 150200, in mitteldicht bebauten Stadtgebieten 200300 und in dicht bebauten neueren Stadtgebieten 300400 Menschen, dagegen in älteren ganz dicht bebauten Stadtteilen 500700 und mehr Menschen auf 1 ha bebautes Gebiet einschließlich der Straßenfläche in sich begreift, kann hiernach die Menge des von 1 ha des Stadtgebietes und damit von dessen gesamter Fläche überhaupt abfließenden Schmutzwassers bestimmt werden. Vielfach wird auch angenommen, daß die Hälfte des gesamten Schmutzwassers innerhalb neun Tagesstunden durch die Kanäle abzuführen sei, entsprechend einem durchschnittlichen Stundenmaximum von 5,5% der gesamten Tagesschmutzwassermenge. Die Abflußzeiten und damit die Schwankungen im Schmutzwasserabfluß in bezug auf Zeit und Höhe derselben sind auch von der Größe des Entwässerungsgebietes abhängig; vgl. [6], Tabelle S. 279.
Die Menge der menschlichen Exkremente beträgt ohne das auf rund 1015 l pro Kopf und Tag sich belaufende Klosettspülwasser, das dem Schmutzwasser bereits zugerechnet ist, etwa 1,3 l auf den Kopf täglich [2], [5][7], [25].
Das den Kanälen zufließende Regenwasser ist seiner überwiegenden Menge wegen für die Bestimmung der Profilgrößen, von Ausnahmefällen, wie Ableitung großer Grundwassermengen, Aufnahme von Bachläufen u.s.w. abgesehen, allein entscheidend. Die richtige Annahme der durch die Kanäle abzuführenden Regenwassermengen ist daher von großer Bedeutung. Maßgebend sind die sogenannten Sturzregen, die selten über eine Stunde Dauer besitzen und den Kanälen die größte Wassermenge während ihres heftigsten, eine Zeitdauer von 20 Minuten gewöhnlich nicht überschreitenden Gusses zuführen [8], [9], Derartige kurz andauernde Regengüsse, meist Gewitterregen, erreichen nicht selten in der Minute 1 mm Regenhöhe und auch diese Höhe ist in einzelnen Fällen schon um das Doppelte und mehr überschritten worden [5][11], [25],[342] [28], [31], [35], [57], [58]. Zur Ableitung der größten überhaupt vorkommenden Regenfälle kann eine Kanalisation schon der großen Kosten wegen nicht eingerichtet werden. Unter den Kanalisationstechnikern herrscht ziemliche Uebereinstimmung darüber, daß das aus Regenfällen, die je nach den örtlichen meteorologischen Verhältnissen einer Minutenintensität von 0,61 mm oder durchschnittlich 0,75 mm minütlicher Regenhöhe entsprechen, stammende Wasser durch die Kanäle schlank abgeleitet werden soll und daß in diesem Falle allen vernünftigen Anforderungen im allgemeinen Genüge geleistet sei [6], [16], [17]. Aber nicht auf die gefallene Regenmenge kommt es bei Bemessung der Kanalprofile an, sondern auf die wirklich abfließende Regenwassermenge, und diese wird von verschiedenen Umständen derart beeinflußt, daß sie stets geringer ist als die Regenmenge. Zunächst verdunstet und versickert ein Teil des Regenwassers. Beispielsweise kann für einen Regenfall von 0,75 mm auf die Minute gerechnet, das ist 125 l auf das Hektar und die Sekunde, angenommen werden, daß von einem Hektar in der Sekunde infolge der stattgehabten Verdunstung und Versickerung durchschnittlich nur noch abfließen: 1. bei dichter Bebauung 0,80 der Regenmenge = 100 l (der Versickerungskoeffizient ψ ist hier also 0,80), 2. bei geräumiger Bebauung (größere Höfe und teilweise Vorgärten) 75 l, 3. aus Stadtteilen mit Einzelhäusern und größeren Gartenflächen 50 l, 4. aus Gärten, Wiesen und nicht bewaldeten städtischen Außengebieten 25 l und 5. von Park- und Waldflächen nur 121/2 l [6], S. 274. Diese Abflußmengen verringern sich indes noch dadurch, daß, je größer die Entwässerungsgebiete werden, um 10 mehr auch die Zeit wächst, die das Wasser zum Abfluß in den Kanälen gegenüber der maßgebenden Regenfallzeit gebraucht, und daß der Regen nicht auf der ganzen Niederschlagsfläche gleichmäßig stark fällt, sich auch gewöhnlich auf ein um so kleineres Gebiet beschränkt, je stärker der Regenfall ist, so daß bei wachsender Gesamtfläche eine Verminderung der auf die Flächeneinheit von 1 ha des Entwässerungsgebietes bezogenen Abflußmenge eintritt. Außerdem sind die Gefällsverhältnisse der Kanäle, die Windrichtung und damit die Bewegungsrichtung des Regenschauers im Vergleich zur Abflußrichtung des Wassers in den Kanälen, namentlich aber die bei wachsender Regendauer geringer werdende Regenstärke, von einem nicht zu unterschätzenden Einfluß auf die Wassermenge, die in den Kanälen zusammenströmt. Baumeister, Frühling, Knauff u.a. haben rechnerische und graphische Verfahren zur Bestimmung der von den einzelnen Kanälen abzuführenden Wassermengen angegeben [5], [7], [9], [10], [17], [25], [28], [30], [31], [35], [38], [39], [43], [47], [53], [54], [57], [58]. Den Einfluß der bei größeren Flächen zu gleicher Zeit an verschiedenen Punkten von einander verschiedenen Regenintensitäten berücksichtigt Frühling [7], [17] durch die Formel φ = 1 0,005 √l wobei φ als Reduktionsfaktor für die mittlere Intensität mit Intensitätskoeffizient bezeichnet werden kann, l bedeutet die Kanallänge in Metern von der Berechnungsstelle bis zur oberen Grenze des Entwässerungsgebietes. Hiernach ist für
Außer mit dem Versickerungskoeffizienten ψ ist hiernach noch mit dem Intensitätskoeffizienten φ die durch die Regenmesserangaben erhaltene, als maßgebend angenommene größte Regenwassermenge zu multiplizieren, um die in Betracht kommende Abflußmenge zu finden, die außerdem noch durch die Verschiedenheit der Regen- und der Abflußzeiten eine weitere Beeinflussung erfährt. Dieser Einfluß (Verzögerungseinfluß) kann für einen Regenfall von angenommener Dauer und Stärke, für ein bestimmtes Entwässerungsgebiet und eine bestimmte Kanalstelle durch die Konstruktion der Abflußkurve [7], [17], [30], [35], [54] klargestellt werden, so daß man hiernach die Abflußmenge zu bestimmen imstande ist.
Einen wertvollen Anhaltspunkt für die richtige Annahme der maßgebenden Sturzregenmengen und der zugehörigen Regendauer gibt die für einen Ort aufgestellte Kurve der jährlichen Sturzregen (Näheres in [7], [10], [57]). Man ersieht aus diesen Kurven, in welcher Stärke für eine gewöhnlich gewählte Regendauer von 1530 Minuten die für die Berechnung der Kanäle als maßgebend gedachten Sturzregen für den betreffenden Ort anzunehmen sind. Frühling [7] setzt
wobei tr die Regendauer in Minuten, H die jährliche Regenhöhe eines Ortes in Millimetern und qr die von dem Regenfälle von der Dauer tr auf 1 ha der Niederschlagsfläche in der Sekunde fallende Regenmenge in Litern bedeuten. Wenn die Dauer eines Regens der Abflußdauer eines Wasserteilchens in der längsten Kanalstrecke eines Entwässerungsgebietes gleich ist, so kommt eine Verminderung der Abflußmenge infolge der Verzögerung nicht mehr in Frage, und im allgemeinen wird bei diesem Regenfälle die größte in Betracht zu ziehende Regenwassermenge für das betreffende Entwässerungsgebiet erhalten. Die Sturzregenkurve gibt für die genannte Regendauer die Regenwassermenge für die Sekunde und das Hektar des zugehörigen Entwässerungsgebietes an. Würde die besprochene Abflußdauer in einem Entwässerungsgebiete 1 Stunde betragen, so müßten die Sammelkanäle z.B. auf Grund der Frühlingschen Kurve der jährlichen Sturzregen mindestens 48 Sekundenliter pro Hektar, multipliziert mit den Versicherungs- und Regenintensitätskoeffizienten ψ und φ, bewältigen können. Sofern aber noch nicht von einer für einen Ort als maßgebend angenommenen Sturzregenkurve ausgegangen, sondern, wie es neuerdings oft geschieht, ein Sturzregen von 1525 Minuten Dauer für die Berechnung der abzuführenden Regenwassermenge als maßgebend erachtet wird, so handelt es sich in erster Linie immer um eine mehr oder minder willkürliche Annahme betreffs der ausschlaggebenden Regenstärke und Regendauer. Mit Rücksicht hierauf und weil immerhin nicht alle auf die Abflußmengen einwirkenden Umstände in Rechnung gezogen werden können, erscheint es auch zurzeit noch zulässig, die auf Grund tatsächlicher Abflußverhältnisse beruhenden Erfahrungsformeln von Bürkli-Ziegler und Brix für die Bestimmung der durch die Kanäle abzuleitenden Wassermengen zu benutzen, sofern nur[343] eine ausreichend hohe Annahme des maßgebenden Sturzregens, etwa eines solchen entsprechend einer Dauer von 1015 Minuten, gemacht wird [6], [7], [11], [15], [16], [25], [28], [29], [32], [34], [61], [63]. Der Verzögerungs- oder besser Abflußkoeffizient, d.i. diejenige Zahl, mit welcher die von einer 1 ha großen Fläche lediglich nach Einwirkung von Versickerung und Verdunstung abfließende größte in Betracht kommende Regenwassermenge multipliziert werden muß, um als durchschnittliche Abflußmenge pro Hektar des jeweiligen Entwässerungsgebietes zu gelten, ist nach Bürkli 1 : und nach Brix 1 : (F die Fläche des Entwässerungsgebietes in Hektaren). Die Bürklische Formel empfiehlt sich zur Anwendung bei flachgelegenen Entwässerungsgebieten und die Brixsche, welche größere Abflußmengen ergibt, für gefällreicheres Gelände. Bei Annahme einer maßgebenden Regenhöhe von 0,75 mm, auf die Minute gerechnet, ergeben sich beispielsweise nach Bürkli und Brix folgende Abflußmengen in Sekundenlitern pro Hektar bei weiträumiger städtischer Bebauung:
Die Ergebnisse der Formeln können durch Berücksichtigung bestimmter Regenfälle unter Zuhilfenahme einer mittleren Kurve der jährlichen Sturzregen, oder der nachstehenden allgemeinen Angaben über Regendauer und Regenstärken in den europäischen Städten mit mittleren Regenverhältnissen bei 600700 mm Jahresregenhöhe für einzelne Fälle überprüft werden. Vorsichtshalber wird man unter kleinere Abflußmengen als solche, die Dauerregen entsprechen, bei welchen eine Verzögerung für das ganze Entwässerungsgebiet nicht mehr in Frage kommt, nicht heruntergehen.
Beim Gebrauch der Formeln ist zu beachten, daß von einer Vereinigungsstelle zweier und mehrerer Kanäle an die Leistungsfähigkeit des aufnehmenden Kanals der Summe der Leistungen der zusammengeführten Kanäle entsprechen sollte. Bei Kanalnetzen ist diese Rechnung nicht allein maßgebend. Hier pflegt man in der Regel für die an der Grenze des Entwässerungsgebietes gelegenen obersten Kanäle ein Minimalmaß der Lichtweite (je nach Umständen 150200 mm für Schmutzwasserkanäle und 250300 mm für Misch- und Regenkanäle) a priori festzusetzen. Sodann ist zur Verhütung von Rückstau notwendig die weitere Bedingung zu erfüllen, daß an jeder Vereinigungsstelle der unterhalb dieser folgende Kanal mindestens jene Wassermenge transportieren kann, welche von den daselbst einmündenden voll laufenden Kanälen zusammen eingebracht wird. Diese zwei Vorbedingungen führen mit Beachtung der normal üblichen (handelsüblichen) Kanalprofile ohne weiteres zu einem Kanalnetze, welches in der Regel auch zur Ableitung der Hochflut genügt. Durch passend angebrachte Regenauslässe (s. unten) kann eventuell der unerwünschten Vergrößerung der Lichtweiten vorgebeugt werden; ebenso ist, wenn das nach den angegebenen Regeln entworfene Netz nicht vollständig für den Hochwasserabfluß genügen würde, die Korrektur für Erfüllung der letzten Bedingung leicht zu vollziehen. Selbstverständlich darf bei voll laufenden Kanälen die Minimalgeschwindigkeit von 700 mm auch hier nicht unterschritten werden.
Bei Berechnung der Kanalprofile wird ganze Füllung angenommen. Wenn es sich um Kanäle handelt, welche nur Schmutzwasser abführen, also um die Schmutzwasserkanäle beim Trennsystem, so wird für diese außer einer reichlichen Annahme für die von der Entwässerungsfläche gelieferte sekundliche Schmutzwassermenge nur halbe Füllung vorgesehen. Ausgenommen hiervon sind lediglich größere, etwa über 1/2 m lichter Weite hinausragende Kanalprofile (Anfangsprofile 150, 175, 200 mm, je nach den Umständen). Vgl. a. S. 355.
Im allgemeinen lassen sich über Regendauer und Regenstärken größerer Regenfälle in den europäischen Städten mit einer mittleren jährlichen Regenhöhe von 600700 mm folgende durchschnittliche Angaben ([7], [8], [25], [28], [30], [53], [54], [57]) machen:
1. Starke, öfter vorkommende Landregen währen etwa 310 Stunden bei 0,1 mm minutlicher Höhe, entsprechend 16,7 Sekundenlitern auf 1 ha. 2. Häufiger eintretende Sturzregen von 12 Stunden Dauer haben 0,33 mm minutliche Höhe, entsprechend 56 Sekundenlitern auf 1 ha. 3. Im Jahre etwa 23 mal auftretende bedeutendere Sturzregen dauern ungefähr 3045 Minuten an bei rund 0,5 mm minütlicher Höhe und 83 Sekundenlitern auf 1 ha. 4. Vereinzelt, etwa einmal im Jahre vorkommende sehr starke Sturzregen von rund 1530 Minuten Dauer zeigen 0,67 mm minutliche Höhe und liefern 112 Sekundenliter. 5. Etwa in 12 Jahren einmal fallende wolkenbruchartige Sturzregen dauern etwa 1020 Minuten bei 0,75 mm minütlicher Regenhöhe, entsprechend 125 Sekundenlitern auf 1 ha. 6. Seltener, etwa in 24 Jahren einmal auftretende Wolkenbrüche und Sturzregen dauern etwa 515 Minuten und besitzen rund 1 mm minutliche Höhe, entsprechend rund 167 Sekundenlitern auf 1 ha. Noch mächtigere, etwa die gleichen letztgenannten Zeiten dauernd oder sonstige über die andern angeführten Zeiten hinausgehende Regenfälle können durchschnittlich alle 515 Jahre einmal vorkommen, brauchen aber in der Regel nicht berücksichtigt zu werden.
Für generelle Projektaufstellungen und für weniger umfangreiche Kanalisationen kann man sich mit einer einheitlichen Abflußzahl für Nebenkanäle (etwa 1530 ha Entwässerungsgebiet) und einer solchen für Sammelkanäle begnügen. Die der obigen Tabelle entsprechenden Zahlen würden die folgenden sein: Nach Bürkli für Nebenkanäle 50 l, für Hauptkanäle 27 l pro Hektar und Sekunde; nach Brix für Nebenkanäle 62 l und für Hauptkanäle 39 l pro Hektar und Sekunde; Näheres [6], S. 270278. Unter 1/2 mm Regenhöhe pro Minute, also für geräumig bebaute Stadtgebiete unter zwei Drittel der obigen Zahlen, sollte bei Kanalberechnungen auch bei besonders günstigen Verhältnissen keinesfalls heruntergegangen werden. Zugrunde[344] gelegte wirkliche Abflußmengen einiger Städte: Barmen 70 l bei gewöhnlicher Bebauung, abnehmend nach
Bingen a. Rh. 73 l, abnehmend nach Brixscher Formel; Köln 133,6 l bei dichter Bebauung, bis 50,1 l bei offener Bebauung; Chemnitz 5017 l; Frankfurt a.M. 90 l dichte Bebauung, 60 l offene Bebauung, abnehmend nach Bürkli, in dem Heiteren Gelände nach Brix; Freiburg 10025 l; Hamburg 39 l; Kaiserslautern 11056 l; Königsberg 6040 l; London 3523 l; Mainz 55281; Mannheim, dichte innere Stadt 84 l, Vorstadt 63 l, weiträumige Außenstadt 42 l, alles abnehmend nach Bürkli; München 7635 l; Paris 42 l; Posen und Stettin 50 l, abnehmend nach Brix; viele englische Städte 35 l; Wien rund 9025 l [56], Verzögerungsbestimmung nach Abflußlinien (vgl. Bodenseher, Ueber Städteentwässerungsanlagen, Zeitschr. des Oesterr. Arch.- und Ingen.-Ver. 1900); Wiesbaden, dichte Bebauung 105 l, weitläufige Bebauung 80 l, Villenviertel 50 l, alles abnehmend nach Brix [2], [5], [6] (gegen früher erhöhte Zahlen).
Berechnung der Kanalprofile. Aus der Größe des zu einer Kanalstrecke gehörigen Entwässerungsgebietes und der nach den vorhergehend genannten Methoden zu bestimmenden Abflußmenge pro Hektar ergibt sich die Hochwassermenge M. Da M = Fv (F der Wasserquerschnitt = Kanalquerschnitt bei voll laufenden Kanälen; v mittlere Geschwindigkeit) und v = k √rα (α relatives Wasserspiegelgefälle), so ist es nicht schwierig, wenn auch zeitraubend, sich eine graphische oder Zahlentabelle zur Kanalberechnung herzustellen, wenn r und k bekannt sind (r ist die hydraulische Tiefe, k ein Erfahrungskoeffizient, welcher nach Kutter [14] aus der für Kanäle geeigneten Formel k = 100√r/m + √r gefunden wird, wobei m ein die Rauhigkeit der Kanalwände berücksichtigender Koeffizient ist, welcher zweckmäßig = 0,35 angenommen wird). Annähernd kann hiernach für Kanalprofile von 0,100,30 m lichter Weite k = 40, von 0,300,80 m lichter Weite k = 50, von 0,801,60 m lichter Weite k = 60 und für größere Kanalprofile k = 70 bei voll laufenden Profilen gewählt werden. Näheres über die Berechnung der Kanalquerschnitte in [2], [4][7], [9], [10], [12][14], [16], [25], [55], [68], [71], [72], [75], in welchen Werken zum Teil umfangreiche Zahlen- und graphische Tabellen gegeben und verschiedene Formeln empfohlen worden sind. Die Rechnungsresultate, der Nachweis der Profile, die Kanal- und Wasserspiegelgefälle, die einzelnen Strecken und Nebenanlagen u.s.w. werden zweckmäßig tabellarisch dargestellt [6], [10], [15]. Das für die Bestimmung von Geschwindigkeit und Wassermenge maßgebende Gefälle ist das Wasserspiegelgefälle. Die Kanalsohlenhöhen sind so einzurichten, daß die nach unten wachsenden Wassertiefen keinen Rückstau bewirken, daß also den Differenzen der Wasserspiegel entsprechende Sohlenabstufungen bei den Zusammenfluß- und Profilwechselstellen angeordnet werden. Am sichersten wird dies erreicht, wenn bei den Profilwechseln die Scheitel der Kanäle in gleicher Höhe liegen (Scheitelfolge gegenüber der Sohlenfolge). Genaue rechnerische Ermittlung der einzuhaltenden Sohlenhöhen empfiehlt sich bei größeren Kanalanlagen.
Regen- oder Notauslässe, Entlastungskanäle, Ansammlungs- oder Ausgleichsbehälter. Die Anlage von Regenauslässen, auch Not- oder Sturmauslässe genannt, ist für regenwasserführende Kanäle eine Notwendigkeit, weil sonst die Kosten der meisten Kanalisationen wegen der riesigen Profilgrößen der Sammelkanäle und der schwierigen weiteren Behandlung der zeitweise enormen Wassermengen unerschwingliche würden. Durch die genannten Auslässe werden die Kanäle zur Regenzeit dadurch entlastet, daß das Kanalwasser, sobald es durch Regenwasser ausreichend verdünnt ist, durch seitliche Ueberfälle entweder unmittelbar nach einem öffentlichen Wasserlauf oder zunächst nach einem Kanal (Regenauslaßkanal, Entlastungskanal) austreten kann. Letzterer führt entweder nach einem Wasserlauf oder in selteneren Fällen nach einem Ansammlungsbehälter (Teich), von dem nach Beendigung des Regens das angesammelte Wasser wieder nach und nach einem geeigneten Punkte des Kanalnetzes zufließt [25]. Die Verdünnung des gewöhnlich fließenden Schmutzwassers durch das Regenwasser muß, wenn die Regenüberfälle zu wirken beginnen, so groß sein, daß durch das ausfließende verdünnte Kanalwasser keine hygienisch bedenklichen Zustände entstehen. Es kommt hierbei wesentlich auf Wassermenge und Abflußverhältnisse des aufnehmenden Wasserlaufes an (s. Flußverunreinigung). Gewöhnlich begnügt man sich mit der Forderung, daß beim Beginn des Ueberlaufes sich die Regenwassermenge zum Trockenwetterzufluß wie 4 : 1 verhalten soll (vierfache Verdünnung). Bei Einmündung der Regenauslässe in kleine Wasserläufe, besonders innerhalb der Ortsbereiche, oder in stehende Gewässer muß man höhere Verdünnungszahlen, etwa von 1 : 8 bis 1 : 12 und mehr wählen, während bei Sammelkanälen von großen Entwässerungsgebieten unter günstigen Abflußverhältnissen für das Ueberlaufwasser bis zum Verhältnis 1 : 1 heruntergegangen werden kann. Die Berechnung der Länge und Ueberlaufhöhe der Auslässe erfolgt nach den beim Wasserbau für Ueberfallwehre (s.d.) üblichen Formeln. Es ist vielfach erforderlich, die Regenauslässe mit Vorrichtungen zu versehen, welche Sink- und Schwimmstoffe zurückhalten (Tauchwände, Sandfänge mit Eintauchplatten, Fig. 31). Aeltere Kanäle können oft zweckmäßig als Regenauslaßkanäle benutzt werden. Die Ausmündung der Auslaßkanäle sollte für das ganze Profil oder für ein Teilprofil[345] möglichst unter Wasser erfolgen. Näheres u.a. in [5] und [6], S. 294 ff., [7], [25], [51], [52].
Kanal Verbindungen und Schächte. Die Vereinigung zweier oder mehrerer Kanäle erfolgt bei begehbaren Kanälen durch Kanalverbindungen und bei Rohrkanälen durch Schächte (Fig. 9, 32 und 33). Es ist hierbei zu beachten, daß das abfließende Wasser keine Stauung oder wesentliche Geschwindigkeitsverminderung erleiden soll. Kanalachsen und -wände müssen aus diesem Grunde tangential ineinander übergehen und die Höhenlage der einzelnen Kanalfohlen ist so zu wählen, daß mindestens bei Trockenwetterzulauf die Wasseroberflächen der sich vereinigenden Kanäle in der gleichen Höhe liegen. Bei den Kanalverbindungen wird der Uebergang der Wölbung des Hauptkanales nach den Wölbungslinien der einmündenden Nebenkanäle durch ein sogenanntes Trompetengewölbe vermittelt (Fig. 3437). Die Sohlenübergänge werden am besten durch Werksteinstücke hergestellt; auch bei den Schächten (Kanalbrunnen) sollte das untere Profil der Kanäle bis zur Widerlagshöhe unter Herstellung tangentialer Uebergänge durchgeführt werden, so daß Schlarnmsäcke (Fig. 38) und dadurch Ablagerungen vermieden werden. In die Wände der Kanalschächte, welche kreisförmigen, ovalen oder viereckigen Querschnitt haben können, werden behufs besserer Zugänglichkeit Steigeisen mit je 0,3 m Höhenabstand eingemauert. Die Abdeckung erfolgt durch in Rahmen liegende gußeiserne Deckel, welche oben entweder gerippt oder mit Asphalt-, auch Holzklotzfüllung versehen sind (Fig. 3945). Die Einsteigweiten wechseln von 0,520,70 m. Außer zwecks Vermittlung der Vereinigung von Kanälen werden die Kanalschächte behufs Ermöglichung der Revision und Spülung ausgeführt (vgl. a. Einsteigeschacht). Die Entfernung der Schächte beträgt bei Rohrkanälen durchschnittlich 60 m. Zwischen je zwei Schächten sollten die nicht begehbaren Kanäle in völlig gerader Linie angelegt werden, um von Schacht zu Schacht einen freien Durchblick zu ermöglichen. Um bei stark gekrümmten Straßen oder bei öfterem Gefällswechsel einen Teil naheliegender Schächte zu ersparen, werden bisweilen je zwischen zwei Einsteigschächten, sogenannte Lampenschächte (Fig. 46) eingeschaltet, in welchen innerhalb des Kanals ein herabgelassenes Licht vom nächsten Schacht aus beobachtet und so die betreffende Kanalstrecke revidiert[346] werden kann. Die Schächte sind aber für den Kanalbetrieb ziemlich wertlos und bei stärkeren Richtungswechseln zu vermeiden. Die Einsteigschächte begehbarer Kanäle und ihrer Verbindungen werden zweckmäßig seitlich so angelegt, daß ihre Sohle über dem gewöhnlichen Wasserstand liegt. In verkehrsreichen Straßen werden diese Schächte öfters im Bürgersteig angelegt und durch einen unterirdischen Gang mit den Kanälen verbunden. An besonders wichtigen Punkten der Kanalnetze treten an Stelle der mit Steigeisen versehenen Einsteigschächte die Treppenschächte nach Art gemauerter Kellertreppen. Die Entfernung der Einsteigschächte[347] begehbarer Kanäle soll durchschnittlich nicht über 150 m betragen. Ruhekammern (auf kurze Strecken erhöhte Kanalprofile) werden bei beschwerlich begehbaren Kanälen bis zu 1,5 m lichter Höhe zwischen den Schächten in Entfernungen von je 3060 m im Interesse der die Kanäle begehenden und in denselben arbeitenden Personen angelegt, um denselben das Aufrichten aus ihrer gebückten Stellung zu gestatten.
Lüftung der Kanäle ist in hygienischer und technischer Hinsicht durch Anordnung von Luftöffnungen an möglichst vielen Stellen des Kanalnetzes unbedingt nötig. Andernfalls würde die Luft in den Kanälen stagnieren und sich daselbst schlechte Gase ansammeln, sowie bei Sturzregen durch die in den Kanälen vor der Hochwasserwelle sich zusammenpressende Luft Störungen im Wasserablaufe eintreten. Zur Erzielung des erforderlichen Luftaustausches werden alle höchsten Punkte des Kanalinnern in den Verbindungen, Abzweigungen und Ruhekammern sowie die Schächte und, falls diese zu weit auseinander liegen, die Kanalgewölbe selbst mit Luftöffnungen versehen, welche nicht über 6070 m auseinander liegen sollten. Sie werden entweder durch besondere mit den Schächten in Verbindung stehende gemauerte Kasten oder Röhren gebildet, die mit Rosten abgedeckt sind, oder die Kanalschachtdeckel sind zu diesem Zweck durchbrochen (Fig. 4345). Die durch die Oeffnungen von der Straße einfallenden Körper können durch Eimer oder Hängeschalen von den Kanälen abgehalten werden. Um eine möglichst rasche Lufterneuerung in den Kanälen zu erzielen, wird den auf die Straßenoberfläche mündenden Luftöffnungen eine zweite Reihe höher gelegener Oeffnungen gegenübergestellt, welche entweder durch befördere in oder an den Häusern angebrachten, über Dach gehenden Abluftröhren, oder, was am zweckmäßigsten ist, durch die über Dach verlängerten Fallröhren der Hauskanalisationen (s. Kanalisation der Privatgrundstücke), besonders der Klosettfallröhren, gebildet werden. Die dadurch bedingten Luftdruckdifferenzen bewirken die meiste Zeit des Jahres über einen ausreichenden Luftzug. Zur Schaffung abgegrenzter Ventilationsbezirke und Regelung des Luftzuges können Luftklappen (bewegliche Hängebleche) in den Kanälen angeordnet werden [15]. Manchmal werden auch besondere Lüftungsschornsteine errichtet und, wo angängig, Fabrikschornsteine an die Kanäle angeschlossen. Bei nicht genügenden Luftdruckdifferenzen sowie im Sommer findet vielfach stromabwärts gerichteter Luftzug statt [2], [5], [7], [25], [48].
Straßenentwässerung. Die Ableitung des auf den Straßen sich sammelnden Regen- und Schneeschmelzwassers geschieht durch die längs den Bürgersteigen sich hinziehenden Pflasterrinnen, von welchen diese Wässer in die Straßensinkkasten (Rinneneinlässe) und von diesen durch Rohrleitungen nach den Kanälen sich ergießen (Fig. 7 und 8). Zur Abhaltung der von Außengebietsgräben und kleinen Wasserläufen mitgeführten Geschiebe (Sand und Kies) ist es geraten, Geschiebesammler anzulegen. Es sind dies vor dem Kanaleinfluß angeordnete Schächte[348] oder gemauerte Kammern, durch welche das Wasser langsam (v = 10 25 cm) hindurchfließen muß, so daß sich die mitgeführten schweren Stoffe daselbst ablagern (Fig. 47). An dieser Stelle sei auch auf die Schneeeinwurfschächte hingewiesen (Fig. 47a, 47b und 47c).
Spülung und Kanalbetrieb. Eine völlig selbsttätige und gesicherte Fortspülung aller Sinkstoffe wird durch das Haus- und Regenwasser allein bei keiner Kanalisation erreicht; stets werden durch Sand und gröbere Sinkstoffe Ablagerungen in den Kanälen sich zeit- oder streckenweise bilden. Deshalb müssen letztere Einrichtungen erhalten, durch welche eine künstliche Spülung und Reinigung derselben möglich wird (s. Spüleinrichtungen für Kanäle, wo auch Absperrspülschieber und Klappen sowie Verästlung und Kommunikation des Kanalnetzes besprochen sind). Behufs gründlicher Reinigung der Kanalwände auch von der sich ansetzenden Schleimhaut (Sielhaut) ist eine zeitweise Reinigung durch Handbetrieb erforderlich. Die bauliche Unterhaltung der Kanäle hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen, da sonst dieselben und ihre Nebenanlagen rasch in Verfall geraten würden.
Heberleitungen und Düker. Manchmal treffen die Kanäle so auf nicht verlegbare andre Kanäle, große Gas- und Wasserleitungen, Bach- und Flußläufe, daß ein Umgehen derselben durch Kanalüberführungen (Heberleitungen) oder Kanalunterführungen (Düker) notwendig ist. Die Heberleitungen werden so angelegt, daß in einem Sammelschacht das abschließbare, von oben zu füllende Heberrohr unter den tiefsten Wasserstand reichend beginnt und in einem jenseits des zu übersteigenden Gegenstandes angeordneten Schacht, von dem aus der unterbrochene Kanal sich fortsetzt, gleichfalls unter Wasser endigt. Wenn sich im höchsten Punkte des Hebers zu viel Luft ansammelt, hört die Heberwirkung auf, weshalb Einrichtungen zur Luftabsaugung getroffen werden müssen [21] u. [22]. Die Anlage von Dükern ist wegen des mehr gesicherten Betriebes derjenigen von Hebern gewöhnlich vorzuziehen. Sofern ausreichende Fürsorge gegen Verstopfungsgefahr durch genügende Gefälle und zweckmäßige Querschnitte getroffen wird,[349] kann ein Aufhören des Durchflusses von selbst, wie bei den Hebern, nicht eintreten (Fig. 48). Größere Düker, welche durch Flanschröhren aus Stahlblech mit innen versenkten Nietknöpfen hergestellt werden sollten, erhalten gewöhnlich Sandfänge vorgelagert [5], [7], [25]. Einrichtungen zur Spülung sind dabei empfehlenswert. Die Ausführung von Doppelleitungen, wovon bei gewöhnlichen Wasserzuflüssen abwechselnd nur ein Rohr in Tätigkeit ist und das zweite Rohr durch Vermittlung eines umschaltbaren Ueberlaufes bei größeren Zuflüstert zur Benutzung kommt, ist einfachen Dükern vorzuziehen, weil infolge der größeren Durchflußgeschwindigkeit in einem kleineren Rohre weniger Ablagerungen entstehen. Aus dem Grunde möglichster Profileinschränkung ist es deshalb auch zweckmäßig, vor Beginn eines Dükers, wenn angängig, einen Regenauslaß vorzusehen.
Künstliche Hebung des Kanalwassers. Wenn eine genügend tiefe Vorflut für den Abfluß des Hauptsammlers nicht zur Verfügung steht, so muß das Kanalwasser durch ein Pumpwerk künstlich gehoben werden. (Näheres s. Wasserhebung.)
Ausführung der Kanäle. Die Schwierigkeiten, welche bei der Ausführung von Kanälen entstehen, sind in der Hauptsache bedingt durch die Herstellung der Baugrube und durch die Wasserhaltung. Eine Uebersicht über die verschiedenen im Gebrauch befindlichen Absprießungsmethoden ergeben Fig. 49 und 50. Vgl. [7], [25], [32][34], [56], [60], [65], [66]. Bei großen Bautiefen, etwa von 9 m Tiefe des Kanales an, oder wo das Aufbrechen der Oberfläche mit großen Störungen u. dergl. verbunden sein würde, kann der Tunnelbetrieb sich vorteilhaft gestalten. Fig. 51 gibt eine Darstellung, wie in Köln die Tunnelbauweise für die Herstellung der Kanäle zur Anwendung gekommen ist [24], [32], [49], [50], [70]. Aus umfangreicheren Kanalbaugruben erfolgt der Erdaushub vorteilhaft nicht mehr durch Wurf, sondern durch maschinelle Hebung in Erdgefäßen, welche entweder kippbar oder mit Klappboden versehen sind. Das Grundwasser wird während des Baues durch Drainageröhren oder durch Rinnen in der Baugrube bis[350] zum seitlich der Baugrube angeordneten Brunnensumpfe abgeleitet, wobei im Schwimmsand, in moorigem oder sonst leicht beweglichem Boden beiderseits Spundwände geschlagen werden. In neuerer Zeit wird jedoch, wo immer angängig, die Trockenhaltung der Baugrube dadurch bewirkt, daß der Grundwasserstand[351] durch Röhrenbrunnen, welche durch eine gemeinschaftliche Saugleitung verbunden sind, und den Fortschritten des Baues entsprechend, der Baugrube vorauseilend, angeordnet werden, auf eine unter die Baugrubensohle reichende Tiefe gesenkt wird Durch das hiernach ermöglichte Wegfallen der Spundwände und das bequemere sowie gesündere Arbeiten in der Baugrube werden bedeutende Vorteile erreicht. Vgl. [59], Bei nicht tragfähigem Untergrund muß durch ausreichend starke Kiesschüttung, durch Betonunterlagen, in moorigem Boden durch Pfahlrostgründung (Holz- oder Betonpfähle mit aufgebrachtem Beton- oder Kieskoffer) die erforderliche Tragfähigkeit des Untergrundes hergestellt werden [41]. Bei Zementbetonröhren über 0,5 m lichter Weite empfiehlt sich, namentlich bei Kreisprofilen, das Ausstampfen des seitlichen Raumes zwischen Baugrubenwand und den äußern Seitenwänden der Röhren mit Magerbeton [64]. Beispiele von Sicherungsanlagen bei Unterführungen von Kanalleitungen unter Eisenbahnen s. Fig. 52 und 53.
Kanalbaumaterialien. Als das vorzüglichste Material für nicht begehbare Straßenkanäle gelten Steinzeugröhren (deren Verdichtung s. Kanalisation der Privatgrundstücke). Aus finanziellen und praktischen Gründen sind runde Steinzeugröhren für die Straßenkanäle als am geeignetsten zu bezeichnen [6], [69]. Sorgfältig hergestellte Zementröhren besitzen vor den Steinzeugröhren den Vorzug der völlig gleichmäßigen Querschnittform, sind aber nicht so säurefest wie die Steinzeugröhren. Dieser Umstand kann jedoch nur für die kleinen Straßenkanalprofile in Fabrikbezirken oder einzelnen Fabrikstraßen ausschlaggebend für die ausschließliche Wahl von Steinzeugröhren sein, da bei Kanälen, die überwiegend gewöhnliches Hauswasser abführen, unter gewöhnlichen Verhältnissen eine Neutralisation der Säuren stattfindet. Wo nicht wegen großer Geschwindigkeit des Wassers und vermehrter Sandzuführung die Sohle der Kanäle besonderen Angriffen ausgesetzt ist, erscheinen die Zementröhren, obwohl sie eine geringere Härte als die Steinzeugröhren besitzen, gegen Abnutzung ausreichend gesichert. In neuerer Zeit werden unter anderm nach Angabe von v. Scholz-Breslau, Zementrohre mit eingelegten Sohleschalen aus Steinzeug hergestellt; auch hat man angefangen, z.B. in Altona, durch inneren Anstrich der Zementrohre mit Keßlers Fluat [20] die Innenflächen zu härten. Gegen Säuren schützt bis zu einem gewissen Grade ein guter Bitumenanstrich. Für die Herstellung der begehbaren Kanäle kommt in erster Linie Backsteinmauerwerk in Zementmörtel in Betracht. Das Kanalmauerwerk sollte nicht in dem üblichen Gewölbeverband, sondern in einzelnen 1/2 Stein starken Gewölberingen hergestellt und hierbei durch völlig satte Mörtelung zwischen den Mauerringen eine durchlaufende dichte Mörtelhülle erzeugt werden, welche für die Kanaldichtigkeit von großer Bedeutung ist. Nur ganz hartgebrannte, glatte und gutgeformte Backsteine sollten zum Kanalbau verwendet werden. Die Sohle der begehbaren Kanäle sollte aus Sohlsteinen von härtesten Natursteinen (Granit, Basalt, Lava, sehr harte Sandsteine) hergestellt werden. Steinzeugschalen auf Zementsohlstücken [18] sind ein guter Ersatz hierfür. Wenn finanzielle Rücksichten zur Beschaffung billigeren Materials nötigen, sind Zementsohlstücke oder Klinker bester Qualität zu verwenden. In vielen Fällen lassen es die Materialpreise vorteilhaft erscheinen, die begehbaren Kanäle, anstatt sie zu mauern, in der Baugrube aus Beton zu stampfen [19]. Für größere Kanalgewölbe kommt auch Eisenbeton in Betracht. Der größte Wert bei der Wahl der Kanalbaumaterialien ist darauf zu legen, daß nur beste Qualität einer jeden Materialart zur Verwendung gelangt und die Verarbeitung in sorgfältigster Weise unter scharfer Kontrolle stattfindet. Unter diesen Umständen ist man berechtigt, den finanziellen Rücksichten bei der Entscheidung über die Wahl der Kanalbaumaterialien einen ausschlaggebenden Einfluß einzuräumen [5], [7], [25], [45], [60], [61], [65], [66], Gußeisen ist das Material für die Schachtabdeckungen, Spültüren[352] Spülschieber, Eisenrohrleitungen, besonders Druckleitungen und kleinere Dükeranlagen, während für größere Düker gewöhnlich genietete Röhren aus Schmiedeeisen oder noch besser aus Siemens-Martin-Stahl zur Verwendung gelangen. Der, zur Dichtung der Steinzeugröhren verwendete Ton muß fetter Qualität und gut durchgearbeitet sein [4]. Bei Bitumendichtung hüte man sich vor wertlosen Surrogaten. Die zur Abführung des Grund- und Sickerwassers dienenden Drainröhren müssen aus kalkfreier Tonmischung hergestellt, gutgebrannt und rissefrei sein sowie gleichmäßige Form besitzen.
Hausentwässerungen, s. Kanalisation der Privatgrundstücke.
Senkung und Festlegung der Grundwasserstände. Wo Ortsgebiete so hohe Grundwasserstände haben, daß die Herstellung von Kellern Schwierigkeiten bereitet, oder wo die Grundwasserstände sehr stark wechseln und hierbei schädliche Höhen erreichen, fällt der Kanalisation die Aufgabe zu, den Grundwasserstand durch Drainage des Ortsuntergrundes zu senken. Dies wird erreicht durch Umhüllung der Kanäle mit durchlässigem Einfüllmaterial oder Verlegen von Drainröhren längs derselben; Beispiele der Anordnung der Drainröhren zeigen die Fig. 5457. Das dem Laufe der Kanäle folgende Grundwasser ist entweder über dem höchsten Wasserspiegel in die Kanäle (Fig. 58), was aber nicht immer ausführbar ist, oder nach den öffentlichen Wasserläufen zu leiten. In Ausnahmefällen wird bei reichlicher Grundwassermenge zur Anlage von besonderen Drainagesystemen, nötigenfalls unter künstlicher Hebung des Grundwassers, geschritten [32].
Entwässerung eingedeichter Ortschaften. Ohne Kanalisation ist die Eindeichung eines Ortes stets mit sanitären
Mängeln verknüpft. Nur durch sie wird in Verbindung mit einer Pumpstation außer der jederzeit geordneten Abführung der Schmutzwässer eine auch bei den Flutzeiten ununterbrochene Trockenhaltung des eingedeichten Gebietes erzielt. Hierbei wird der Kanalisation die schwierige Aufgabe gestellt, auch zu Regenzeiten bei hohen Außenwasserständen eine geordnete Wasserableitung zu gewähren. Die Bestimmung der zu pumpenden Wassermengen ist hierbei von besonderer Wichtigkeit, weil die Regenauslässe in solchen Fällen außer Wirksamkeit treten (näheres s. Wasserhebung). Die Herstellung von Ausgleichreservoiren (Polder) unter Mittelwasser, in welche das Kanalwasser unter noch zulässigem Aufstau durch besondere Auslässe fließt und aus welchen das Wasser abgepumpt wird, oder auch die Anlage von über Mittelwasser und unter Hochwasser gelegenen Poldern, aus welchen das zu Hochwasserzeiten in sie hineingepumpte Wasser nach Ablauf des Hochwassers ohne weitere Pumparbeit zum Abfluß kommt, ist behufs möglichster Verringerung der Pumpkosten, wo immer angängig, für größere Entwässerungsgebiete in Erwägung zu ziehen.
Reinhaltung der im Ortsbereich gelegenen Gewässer. Durch die Ausführung einer einheitlichen Kanalisation eines Ortes erfahren die innerhalb desselben liegenden Stadtgräben, Bäche und Teiche stets eine Reinhaltung, weil die bislang in solche Gewässer ständig eingeflossenen Schmutzwässer alsdann von den Kanälen aufgenommen werden.
Uebergabe des Kanalwassers an das aufnehmende Gewässer und Reinigung des Kanalwassers. Die unmittelbare Uebergabe der Kanalwasser in die Flußläufe sollte nur da erfolgen, wo eine schädliche Flußverunreinigung (s.d.) sicher als ausgeschlossen gelten darf [5], S. 366 ff. In der Regel bedarf aber das Kanalwasser vor seiner Aufnahme durch die natürlichen Wasserläufe einer mehr oder weniger weitgehenden Reinigung. Diese kann erfolgen durch Kläranlagen (s.d.) oder Rieselfelder (s. Bd. 1, S. 702). Die beste Reinigung des Kanalwassers wird durch die Berieselung erzielt, weshalb diese in erster Linie in Betracht zu kommen hat, wenn die Verhältnisse die sorgfältigste Reinigung des Kanalwassers erfordern [7], [25], [40], [44], [60], [62], [65], [67], [74].
Die Kosten der Schwemmkanalisation ohne Rieselfelder oder Kläranlagen, also der eigentlichen Straßenkanäle, betragen pro Kopf der Bevölkerung durchschnittlich 3560 ℳ. und[353] etwa 515 ℳ., mehr pro laufenden Meter Kanal. Ganz überschläglich gibt folgende Tabelle ungefähre Kosten für verschiedene Kanalprofile ohne Pump- und Erdarbeit und Nebenanlagen an:
Für Erdarbeit einschließlich Absprießen der Baugrube, gewöhnlicher Wasserhaltung und Beseitigung des übrigbleibenden Bodens sind 23,50 ℳ. pro Kubikmeter je nach Tiefe zu rechnen. Die Kosten eines Revisionsschachtes ohne Schieber und besondere Ventilationseinrichtungen betragen, einschließlich Mehrerdarbeit gegenüber der durchgehenden Baugrube, in der Regel (40 t + 50) ℳ., wobei t die Tiefe des Schachtes in Metern ist. Treppenschächte, die mit dem Kanal durch einen Gang von der Länge g m verbunden sind, kosten bei einer Tiefe t des Kanales gewöhnlich (36 t + 50 g + 60) ℳ. Kanalverbindungen von Kanälen bis zu 1,5 m lichter Höhe mit einem hinter dem Trompetengewölbe liegenden Gang von der Ganglänge g kosten nebst Schachteingang bei einer Länge des Trompetengewölbes v ohne Nebenanlagen, wie Spültüren, Schieber, besondere Ventilationen, (80 v + 40 g + 40 t + 50) ℳ. Ruhekammern einschließlich Ventilation erfordern einen Zuschlag von 7090 ℳ. zu den Kosten des durchgehenden Kanals. Gefällsabstürze in Schächten erfordern pro Meter Absturzhöhe durchschnittlich 30 ℳ. Zuschlag zu den Schachtkosten. Die Spültüren kosten einschließlich Einbau in die Kanäle bei 60 cm weiten Kanälen rund 230, bei 80 cm Weite 350 ℳ. 1 cbm Sohl- oder Verbindungsstein aus Basaltlava kostet durchschnittlich 100120 ℳ. Zu 1 cbm Kanalmauerwerk aus Maschinensteinen, Reichsformat, sind erforderlich 420 Stück Backsteine und 250 l Mörtel. Zementkalkmörtel (1 Teil Portlandzement, 1 Teil Magerkalk und 6 Teile Sand) enthält in 250 l ebensoviel Sand, 60 kg Zement und 30 kg Kalk. Die Gesamtkosten pro Kubikmeter Kanalmauerwerk einschließlich Unternehmergewinn und Bauführung betragen durchschnittlich 3235 ℳ. 1 cbm Stampfbeton (1 Teil Zement und 10 Teile Kies und Sand in gehöriger Mischung) kostet durchschnittlich rund 26 ℳ., das Verfugen einschließlich Material rund 2,50 ℳ. pro Quadratmeter, gutgeglätteter Zementverputz etwa ebensoviel. Näheres s. [5][7], [13], [24], [25].
Für die Durchführung der Kanalisation unter Ausschluß der Fäkalien gelten im allgemeinen dieselben Grundsätze wie bei der Schwemmkanalisation. Soweit die Abwässer dieses Systems nicht direkt den Flüssen übergeben werden dürfen, wird eine Reinigung der Wässer durch Kläranlagen Platz zu greifen haben, da eine Reinigung durch Rieselfelder wenig rationell wäre. Die Kosten für Kanalisation und gesonderte Beseitigung der Fäkalien sind derart, daß, namentlich in größeren Orten, durch den Ausschluß der Fäkalien von der Kanalisation keine Ersparnis gegenüber der Schwemmkanalisation erreicht werden kann. Bei der Trennkanalisation erfolgt die Ableitung des Schmutzwassers mit oder ohne Fäkalien getrennt von der Ableitung des Regenwassers. Die Profile der Schmutzwasserkanäle bedürfen durch eine solche getrennte Anordnung nur sehr kleiner Maße (vgl. Kanalisationssysteme, besondere), während allerdings das Regenkanalsystem dieselben Profile durchschnittlich aufweisen wird wie ein einheitliches System, falls nicht durch geschickte Linienführung wesentlich kürzere Sammelkanalstrecken erzielt werden. Beispiele einer Schachtanordnung bei Trennkanalisation, wenn Schmutzwasser- und Regenwasserkanäle untereinander angeordnet sind, zeigen die Fig. 59 und 59a. Die Baukosten einer derartigen ausgebildeten vollständigen Doppelkanalisation sind daher in der Regel nicht niedriger. Die Ersparnis, welche beim Bau der Regenkanäle durch deren geringere Tiefenlage erzielt wird, kommt gegenüber den Mehrkosten für das Schmutzwasserkanalnetz nicht in Betracht. Dort, wo es sich darum handelt, die Regenauslässe mit Rücksicht auf eine ungeeignete Vorflut zu vermeiden und die zu reinigenden Kanalwassermengen mit Rücksicht auf den Pump-, Rieselfelder- und Klärbetrieb möglichst zu vermindern, ist selbst in größeren Städten der Trennkanalisation manchmal der Vorzug vor der Schwemmkanalisation nach dem Mischsystem zu geben oder eine Kombination derselben zu empfehlen. Auch für Orte, die langgestreckt und hochwasserfrei an Flußufern liegen, wo also das Regenwasser durch kurze Stichkanäle ohne weiteres abführbar ist, bietet die Trennkanalisation Vorteile.
In kleineren und Mittelstädten und besonders in Ortschaften etwa unter 20000 Einwohnern wird man vielfach dazu kommen, dem Trennsystem den Vorzug zu geben, da man sich hier damit begnügen darf, nur das Schmutzwasser überall unterirdisch abzuführen, während das Regenwasser lediglich in den Hauptstraßen durch Kanäle, im übrigen aber durch die Gossen abzuleiten ist. Ja, in vielen kleineren Ortschaften kann auf die unterirdische Regenwasserableitung völlig verzichtet werden. Durch eine derartige, sich nur auf die unterirdische Ableitung der Schmutzwässer erstreckende Kanalisation ist selbst wenig bemittelten Ortschaften die Möglichkeit der Erlangung eines geordneten Zustandes betreffs ihrer Schmutzwasserabführung gegeben, da ganz wesentliche Kostenersparnisse gegenüber der kombinierten einheitlichen Schwemmkanalisation eintreten [23], [5], [2], [7], [6]. Ueber die Wahl des jeweiligen Städtereinigungssystems und die[354] hierbei zu beobachtenden Grundsätze s. [2], [5][7], [25], woselbst auch die Frage der Kostenaufbringung und -verteilung behandelt ist (s.a. [67] und Literatur der Kanalisationssysteme, besondere). Wo eine zu kanalisierende Ortschaft noch nicht mit einer zentralen Wasserversorgungsanlage versehen ist, soll die Errichtung einer solchen ohne Verzug betrieben werden. Unter allen Umständen ist aber in solchen Fällen für ausreichende Spülwassermengen zu sorgen.
Literatur: [1] Mothes, Lexikon der Baukunst, Leipzig 1881. [2] Blasius und Büsing, Die Städtereinigung, im Handb. d. Hygiene von Weyl, Jena 1894. [3] Zentralbl. f. allg. Gesundheitspflege von Finkelnburg, Lent u. Wolfsberg 1887, Ein Rückblick auf die Kanalisation von London von C. Aird. [4] Hobrecht, Die Kanalisation von Berlin, Berlin 1884. [5] Baumeister, R Stadt. Straßenwesen und Städtereinigung, Berlin 1890. [6] Behring, Bekämpfung der Infektionskrankheiten, hygienischer (technischer) Teil von Brix, Pfuhl u. Nocht, Leipzig 1894. [7] Frühling, Entwässerung der Städte, in Handb. d. Ingenieurwiss., Bd. Wasserbau, Leipzig 1903. [8] Hellmann, Ueber Niederschlagsmengen, in Zeitschr. des Kgl. Statist. Bureaus, Berlin 1884, und dessen weitere meteorologische Veröffentlichungen. [9] Knauff, Stadtregen und ihre Beseitigung, Gesundh.-Ing. 1894. [10] Ders., Rechnungsunterlagen der Kanalisation von Cottbus, Gesundh.-Ing. 1896, Nr. 24. [11] Bürkli-Ziegler, Größte Abflußmengen bei städt. Abzugskanälen, Mitteil. des Schweiz. Ing.- u. Arch.-Ver. 1880, Heft 14. [12] Frank, Alb., Die Berechnung der Kanäle und Rohrleitungen u.s.w., München 1886. [13] Dobel, E., Kanalisation, Stuttgart 1903. [14] Kutter, Bewegung des Wassers in Kanälen und Flüssen, Bern 1885. [15] Brix, Die Kanalisation von Wiesbaden, Wiesbaden 1887. [16] Frühling, Grundzüge für die Ausführung städt. Entwässerungsanlagen, Gesundh.-Ingenieur 1895, Nr. 20. [17] Ders., Ueber Regen und Abflußmengen, Civilingenieur 1894, Heft 6. [18] Köhn, Die Kanalisation von Charlottenburg, Deutsche Vierteljahrsschr. f. offentl. Gesundheitspflege, Bd. 1887 u. 1891. [19] Magens Vortrag über Betonbau, Deutsche Bauztg. 1896. [20] Hauenschild, Die Keßlerschen Fluate, Berlin 1895. [21] Vogdt, Ueber die Anwendung des Hebers zu Entwässerungen, Deutsche Bauztg. 1890, S. 589. [22] Eger, Heberleitungen s. Entwässerungszwecke, Deutsche Bauztg. 1891, Nr. 21. 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Imbeaux, Ed., Assainisement des villes, Paris 1902; ferner die besonders reichhaltigen Kataloge von R. Böcking, Halbergerhütte [76], Geiger, Karlsruhe [77], Budde & Göhde, Berlin, und die Kataloge der bedeutenderen Steinzeugfabriken.
J. Brix.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.